Im Namen der Ortsgemeinde Guckheim möchte ich allen Mitbürgern ein frohes neues Jahr 2026, bei bester Gesundheit und voller Optimismus wünschen.
Das Jahr bringt unserer Ortsgemeinde wieder viele kleine und große Herausforderungen, die wir alle mit großer Zuversicht meistern wollen.
Regelmäßige Informationen dazu erhalten Sie weiterhin über „das Blättchen“, unseren WhatsApp Kanal und unserer Internetseite www.guckheim.eu.
Herzliche Grüße, Benjamin Becker, Ortsbürgermeister

Als eine der letzten öffentlichen Aktionen haben wir heute noch den Schnullerbaum am Spielplatz ersetzt. Der alte ist leider abgestorben, so dass wir einen schönen neuen eingepflanzt haben. Die vorhandenen Schnullis sind natürlich auch mit umgezogen.

Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
Protokoll
Pünktlich um 19:00 Uhr wurde Sitzung des Ortsgemeinderates eröffnet. Der Vorsitzende stellte die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Die Tagesordnung soll um einen weiteren Punkt erweitert werden.
Neuer Tagesordnungspunkt 7: Beratung über den Haushalt 2026. Der Punkt „Verschiedenes“ wird damit zu Top 8.
Der Rat stimmte den ergänzungen zu.
Sachverhalt:
Durch das Forstamt Rennerod wird jedes Jahr der Forstwirtschaftsplan zur Beratung und
Beschlussfassung erstellt.
In dem vorgelegten Plan stehen den Aufwendungen in Höhe von 30.980,00 € Erträge in
Höhe von 17.059,00 € entgegen. Im Ergebnis wird von einem geplanten Fehlbetrag in Höhe
von 13.922,00 € ausgegangen.
Beschluss:
Dem Forstwirtschaftsplan 2026 wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2
Sachverhalt:
Die in den letzten Monaten diskutierte Waldrandumgestaltung am Hasenmorgen aufgrund eines privaten Wohnhausbauprojekts wurde erneut besprochen. Diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung. Nachdem nun alle Punkte mit der Forstverwaltung besprochen sind, kann eine Vereinbarung geschlossen werden, die die Verwirklichung des Baus ermöglichen.
Ratsmitglied Sascha Kloft hat während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungsraum verlassen und daran nicht teilgenommen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Waldrandumgestaltung im besprochenen und am 18.09.2025 beschlossenen Maße zu. Die Kosten für diese Maßnahme trägt der Bauherr. Ortsbürgermeister Becker wird beauftragt, den vom Forstamt vorgelegten Vertrag mit dem Bauherrn zu besprechen und entsprechend zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1
Sachverhalt:
Um die Ratsarbeit in Guckheim künftiger weiter zu verbessern und die Kommunikation zu einzelnen Themen untereinander auszubauen, möchte der Gemeinderat Microsoft 365 einführen. Es liegen mehrere Angebote von verschiedenen Firmen dazu vor.
Ortsbürgermeister Becker hat sich über die genannte Einführung und Nutzung mit dem Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Westerburg unterhalten. Dieser empfiehlt vorerst von einer Einführung abzusehen. Allerdings hat das Land Hessen am 15.11.2025 veröffentlicht, dass mit Microsoft verhandelt wurde und von deren Seite Anpassungen vorgenommen wurden, die eine datenschutzkonforme Nutzung für Kommunen möglich macht. Es ist damit zu rechnen, dass die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen und wir dann Microsoft 365 für Guckheim einführen können.
Der Rat vertagt die Entscheidung bis dahin.
OB Becker informierte den Gemeinderat über den Inhalt der letzten Bauausschusssitzung. Das Protokoll dieser Sitzung lag den Ratsmitgliedern vor.
Sachverhalt:
Der Bauausschuss empfiehlt darin einstimmig das Konzept 1 der Bürgerhaussanierung/-Erweiterung als Planungsgrundlage weiter zu führen.
Es wurde über die beiden Vorschläge beraten und dabei vor allem über die Mehrkosten der zweiten Dachkonstruktion debattiert.
Ratsmitglied Dirk Wengenroth führte aus, dass er aufgrund der Flachdachausführung im vorderen Bereich dem Konzept 1 nicht zustimmen wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bauausschusses, das Konzept 1 der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme als Grundlage für die weitere Planung fortzuführen. Der Ausführung der Dachkonstruktion, das Raumkonzept und einer genauerne Kostenkalkulation soll dabei zunächst das Hauptaugenmerk gelten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:9 Dagegen: 1 Enthaltungen: 2
Weitere Themen aus der Bauausschusssitzung:
Die Sanierung der Elbbachbrücke wird 2026, wenn alle Zahlen vorhanden sind, weiter besprochen.
Für den Haushalt 2026 liegt bereits ein erster Entwurf vor.
Da wir 2026 einige größere Maßnahmen geplant haben und auch eine Sanierung des Bürgerhauses ab 2027 möglich sein soll, wurde das Zahlenwerk mit Spannung erwartet.
Vorgesehen sind unter anderem (aufgelistet werden nur die größeren Maßnahmen):
Der Ergebnishaushalt schließt in der Planung mit einem Minus von 96.742,00 Euro, im Finanzhaushalt mit 43.620,00 Euro. Aufgrund von Einnahmen aus dem investiven Bereich erwirtschaften wir allerdings einen Finanzmittelüberschuss von 34.590,00 Euro und bauen damit unsere liquiden Mittel weiter aus.
Eine Veröffentlichung und dann der Beschluss zum Haushalt 2026 soll Anfang Januar, bzw. dann in der Ratssitzung im Februar 2026 stattfinden.
| TOP 8 | Verschiedenes |
Der Guckheimer Weihnachtsmarkt fand hinter dem Dorfgemeinschaftshaus in Guckheim statt.
Viele Guckheimer ob groß und klein nahmen daran Teil.
Der geschmückte Platz und Stände, der Musikverein Guckheim, der Duft von Glühwein, Bratwurst und Backwaren sorgte für eine Weihnachtliche Stimmung.
Die den Nikolaus anlockte der den Kindern eine Süßigkeit überreichte, danach herrschte eine strahlende Stimmung und ein Gemütliches Zusammensein.


























Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Guckheimer*innen.
Im Namen der Ortsgemeinde, dem Gemeinderat und auch den Ausschüssen, möchte ich Euch und Ihnen schöne und besinnliche Weihnachtstage wünschen.
Vielen Dank an alle, die dabei helfen, unser schönes Dorf so lebendig und liebenswürdig zu machen. Danke an alle ehrenamtlich Tätigen, die Vorstände der Vereine und allen Mitbürgern, die immer, wenn nötig, selbstlos anpacken.
Wir wünschen Ihnen allen einen tollen Start ins neue Jahr, bei bester Gesundheit.
Herzliche Grüße, Benjamin Becker, Ortsbürgermeister


Traditionell am Vorabend des Nikolaustages luden wir auch dieses Jahr wieder alle Guckheimer Kinder ein, gemeinsam mit dem heiligen Nikolaus , in unserer Kirche, eine kleine Feier zu erleben.
Mitgestaltet wurde diese von den Kindern der Kita, Marina von der Pfarrei Liebfrauen, sowie, natürlich, dem Bischof Nikolaus.
Zum Highlight gehören die Tütchen mit allerlei Leckereien.
Vielen Dank an alle, die geholfen haben, die Nikolausfeier zu gestalten.









Wir laden Sie herzlich zur Gedenkveranstaltung anlässlich des Volkstrauertags am Sonntag, den 16. November 2025 an der Friedhofskapelle zu Guckheim

Öffentliche Sitzung :
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
Pünktlich um 19:00 Uhr wurde die Bauausschusssitzung eröffnet.
OB Becker begrüßte die anwesenden Ausschussmitglieder, Ratsmitglieder und die zahlreichen Gäste im Zuhörer Bereich. Änderungen in der Tagesordnung gab es keine.
Herr Storch präsentierte den anwesenden den Konzeptentwurf der Bürgerhaussanierung, ergänzt durch ein kleines Bauhofgebäude.
Als Alternative präsentierte er einen Entwurf mit einem komplett über das ganze Gebäude gezogenen Pultdach.
Die Mehrkosten für das Pultdach belaufen sich auf geschätzte 80.000 Euro.
Im Bauausschuss wurden die verschiedenen Varianten diskutiert. Herr Erwin Metzger entkräftetet die Vorbehalte über einen teilweisen Flachdachbau, verwies allerdings drauf, wie wichtig es ist, die Arbeiten korrekt auszuführen, also von einem Spezialisten machen zu lassen. Er empfahl eine Bitumeneindeckung für den Flachdachbereich und gab dem Bauausschuss Argumente dafür mit an die Hand.
Besprochen wurde außerdem die Entwässerung und die Situation im Keller.
OB Becker bat den Bauausschuss am Ende der Sitzung um eine Empfehlung für den Gemeinderat.
Der Bauausschuss empfiehlt die Ausführung der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen nach der vorgestellten Variante 1.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Lutz war von 2019 bis 2025 Ratsmitglied in Guckheim und wurde im Sommer 2025 verabschiedet, nachdem er seine Frau Gabi geheiratet hatte und zu ihr zog.
Lutz war stets ein wichtiger Anker in vielen unserer Entscheidungen und Ratsprozesse.
Im Namen der Ortsgemeinde wünsche ich seinen Angehörigen, vor allem seiner Frau Gabi, unser aller herzlichstes Beileid.
Wir werden Lutz Soor im Herzen behalten. Ruhe in Frieden.
Benjamin Becker, Ortsbürgermeister

Unsere diesjähriger St. Martinszug war wieder ein Erfolg.
Nach einem kleinen Gottesdienst in der Kirche zogen zahlreiche Kinder mit ihren Laternen und angeführt vom Musikverein, bunt leuchtend zum Festplatz, wo das traditionelle Martinsfeuer wartete.
Natürlich gab es für jedes Kind wieder eine Brezel.
Die Feuerwehr sorgte für ein sicheres Abbrennen und versorgte durch die Jugendfeuerwehr die Gäste mit warmen Kakao und kühlen Getränken.
Danke an alle, die an der Feier mitgewirkt haben





Öffentliche Sitzung :
Ortsgemeinde Guckheim, 06.11.2025
Benjamin Becker
Ortsbürgermeister
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
Protokoll
Ortsbürgermeister Becker eröffnete die Sitzung des Gemeinderates. Er stellte die fristgerechte Einladung und Beschlussfähigkeit fest.
Er beantragte, die Tagesordnung um zwei weitere Punkte zu erweitern: Top 6: Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur Initiative „Jetzt reden wir“, Top 7: Beratung über die Einbahnstraßenregelung in der Schulstraße. Alle folgenden Punkte rücken entsprechend nach hinten.
Weitere Ergänzungen zur Tagesordnung gab es nicht
Der Rat stimmte der Erweiterung zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
OB Becker informierte den Rat über die abgelaufene Bauausschusssitzung und gab einen kurzen Ausblick auf die nächste am 06.11.2025.
Das Protokoll der Sitzung liegt dem Rat vor und wurde kurz besprochen.
Ein Punkt war die Sanierung der Elbbachbrücke nach Weltersburg. Hier fehlen noch Angebote für eine Entscheidung.
Weiterhin wurde über die Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses gesprochen.
Drittes Thema war die schrittweise Sanierung der Grillhütte. Dazu erfolgte ein Beschluss.
Sachverhalt:
Im Container an der Grillhütte müssen die Fenster und die Rollläden erneuert werden.
Dies ist ein Teil der schrittweisen Aufwertung der Anlage. Es wurden verschiedene Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Benner & Mauer aus Rosenheim abgegeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fenster Sanierung an dem Container der Grillhütte an die Firma Benner & Mauer aus Rosenheim, zu einem Auftragswert von 1.312,57 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
| TOP 4 | Vorstellung: Der moderne Arbeitsplatz mit Microsoft 365 in der Gemeindearbeit. Vorteile und Nutzen. |
Ratsmitglied Ingo Janowitz stellte die Möglichkeiten und Vorteile der Ratsarbeit mit Microsoft 365 vor. In einer Präsentation zeigte er auf, wie unsere Ratsarbeit in Zukunft aussehen könnte.
Der Rat steht dem Ganzen positiv gegenüber und bittet Herrn Janowitz um ein entsprechendes Angebot, bzw. eine Vorbereitung, um Angebote einzuholen. Ziel soll es sein, 2026 damit zu beginnen.
Zur Waldrandumgestaltung am Hasenmorgen gibt es noch Unklarheiten, welche mit dem Förster schriftlich geklärt werden müssen.
Sascha Kloft hat während der Beratung den Sitzungsraum verlassen. Ein Beschlusswurde nicht gefasst.
Bürgermeister Becker informierte den Rat über eine geplante Maßnahme des Forstes am Römel zur Verkehrssicherung Richtung L300. Betroffen sind diverse kranke Eschen, die vor allem in der zweiten Reihe zum Waldrand stehen und dort drohen auf die L300 zu fallen. Die Arbeitsgruppe Wald hat sich die Situation vor Ort angeschaut und befürwortet die Aktion, welche für die Gemeinde weitestgehend kostenneutral sein soll.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1
Sachverhalt:
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.
Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Ortsgemeinderat/Stadtrat/Gemeinderat der Ortsgemeinde/Stadt/Gemeinde …….. befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:
Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“
Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.
Zentrale Forderungen sind:
Finanzielle Eigenständigkeit:
Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen.
Planungs- und Handlungshoheit:
Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur.
Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes:
Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land ggü. Arbeitgebern.
Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Guckheim schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Sachverhalt:
Von Anwohnern des Hofackers wurde der Wunsch geäußert, die bestehende Einbahnstraßenregelung zu ändern und vom Hofacker aus wieder nach links in die Schulstraße einfahren zu dürfen.
Der Rat diskutierte dies und kam zu dem Ergebnis, vorerst nichts zu ändern.
Hauptziel bei der Einrichtung war es, den an Kita und Schule herrschenden Verkehrschaos in den Griff zu bekommen, was bisher gut gelingt. Es wird befürchtet, dass Eltern beim Holen und Bringen im Bereich Einmündung Hofacker einfahren und wenden könnten und dadurch die Situation wieder unübersichtlich und gefährlich wird.
Nach der Fertigstellung der Grundschule soll die Situation neu bewertet werden.
Beschluss:
Die Einbahnstraßenregelung an der Schulstraße soll von der Tiergartenstraße bis zum Hofacker aufgehoben werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2 Dagegen: 9 Enthaltungen: 0
| TOP 8 | Verschiedenes |
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Guckheim vergibt die zuvor besprochenen Baumpflegemaßnahmen an die Firma JD Dienstleistungen aus Kölbingen, für 2.380,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Es war einmal ein Soldat, der hieß Martin. Eines kalten Herbsttages bekommt Martin den Auftrag, eine Botschaft in die nächste Stadt zu bringen. Er reitet auf einem Pferd. Es schneit. Martin trägt einen Helm und ein Schwert. Es ist dunkel. Der Wind bläst Martin kalt ins Gesicht. Martin hat einen warmen, roten Mantel. Er hüllt sich fest ein. Am Stadttor sitzt ein armer Mann im Schnee, der kein Zuhause hat. Er ist ein Bettler. Er friert. Er hat Hunger. Er ist in Lumpen gekleidet. Der Bettler ruft: Helft mir! . Viele Menschen gehen vorüber. Einer findet kein Geld. Jemand winkt einfach ab. Andere gucken gar nicht hin. Dann kommt Martin. Martin hält die Zügel an. Er bleibt beim Bettler stehen. Martin zieht sein Schwert und teilt den dicken, roten Mantel in zwei Teile. Er gibt dem Bettler eine Hälfte. Die andere Hälfte behält er selbst. Der Bettler ist froh und möchte Martin danken. Martin ist schon davongeritten. Martin beschließt, nicht mehr Soldat zu sein. Er legt sein Schwert ab, er legt seinen Helm ab. Er will den Menschen Gutes tun und der Kirche dienen. Martin wurde Bischof und hat vielen Menschen geholfen. Deshalb feiern wir heute noch das St. Martinsfest.

Der Jubel war groß, als die Schüler der dritten und vierten Klasse der Grundschule Guckheim mit einem Maßband die Länge des Blühstreifens hinter dem Friedhof in Weltersburg ermittelten.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
Das schrittweise Aufhübschen unseres Friedhofes geht weiter:
Anja und Jörg Ochs haben, mit Unterstützung von Peter Bill und Burkhard Jung, Sitzbänke und Blumenkübel auf die dortige Gabionen Mauer angebracht. Als Material haben sie unsere eingelagerten Eichenbohlen genutzt und diese damit einem nachhaltigen Nutzen zugeführt.
Vielen Dank für Euren Einsatz!

Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Guckheim am Donnerstag, den 30.10.2025 um 19:00 Uhr Gasthaus Jung, kleiner Saal, Hauptstraße 1, 56459 Guckheim.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
Nichtöffentlicher Teil:
Ortsgemeinde Guckheim, 09.10.2025
Benjamin Becker
Ortsbürgermeister
Öffentliche Sitzung :
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
Ortsbürgermeister Benjamin Becker eröffnete die Bauausschusssitzung.
Es wurde über die Sanierung der Brücke über den Elbbach, in der Verlängerung der Straße „Im Mühlental“ gesprochen. Hierzu liegt ein Bericht des Brückenkatasters vor, welches auf die kurz- und mittelfristigen Sanierungsaufgaben dort hinweist.
Der Bauausschuss diskutierte die notwendigen Maßnahmen und die Vorgehensweise. In der Diskussion steht, nur das Geländer und den Belag zu erneuern oder auch weitergehend an der Konstruktion (Träger, Betonbauwerk) die in den nächsten 10 Jahren notwendigen Renovierungen in einem Arbeitsgang mit durchzuführen.
Es sollen zunächst die Kosten ermittelt werden, um dem Gemeinderat eine Empfehlung über die Ausführung der Arbeiten auszusprechen. Der Bauausschuss schlägt vor, nicht nur die reinen Baukosten, sondern auch die zukünftige Haltbarkeit zu berücksichtigen.
Dazu werden Angebote eingeholt von Firmen, die den Holzbelag und die Geländer erneuern sollen.
Parallel werden auch verschiedene Angebote eingeholt, um einen Vergleich zu haben, welche eventuellen Mehrkosten bei einer Ausstattung des Belages mit Schwerlastgittern anfallen würden.
Ebenso soll Ortsbürgermeister Becker die Bestandstatik und die Konstruktionspläne der Brücke bei der Verbandsgemeinde anfordern.
Im Rahmen des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes wurde eine Furt vorgeschlagen. Dazu werden Informationen über die Genehmigungshürden, notwendige Bauausführung und Förderung des Landes eingeholt.
Erst wenn alle Informationen vorliegen, soll der Bauausschuss das Thema weiter beraten.
Christian Storch stellte die Zeichnung des Erstentwurfes noch einmal kurz vor. Diskussion gab es um einen weiteren Anbau an das Feuerwehrhaus, ein zusätzliches kleines Bauhofgebäude, die Erweiterung des Außengeländes auf unseren Grünstreifen rechts neben der alten Mauer und vor allem über die Dachkonstruktion.
Der vordere Bereich soll, so in dem Entwurf vorgesehen, als Flachdach, mit einer Neigung von etwa 2% nach außen hin, ausgeführt werden. Die Entwässerung findet damit auf den Dachüberständen, die dann vorhanden sind, und nicht mehr auf dem Gebäude statt. Der hintere Bereich und die Feuerwehr wird mit einem Pultdach geplant.
Laut dem Planungsbüro ist es schwierig, auf dem verwinkelten vorderen Baukörper (Bestand) eine andere Dachform aufzubringen und damit u.a. das Gesamtbild nicht zu zerstören. Ebenso würden dabei Mehrkosten entstehen, die nicht unbedingt einen deutlichen Mehreffekt haben.
Der Bauausschuss bittet das Architektenbüro, eine andere Dachalternative auszuprobieren und uns einen Entwurf mit Kostenschätzung zu erstellen.
Es sollen außerdem weitere Fachleute herangezogen werden, die uns zur Ausführung des Flachdaches informieren können.
Weitere Beratungen wurden zunächst hintenangestellt.
Es wurde über die Sanierung der Grillhütte gesprochen. Zunächst sollen die Fenster im Container, sowie der dortige Innenausbau erledigt werden. Weitere Arbeiten werden dann im nächsten Jahr abgestimmt.
Der Bauausschuss sprach über die erfolgte Risse Sanierung durch die Firma Kutter.
In der Straße „Zur Heide“ muss ein Teil der Straße erneuert werden. Dies soll sich im neuen Jahr mit verschiedenen Firmen angeschaut werden, um die Kosten zu schätzen.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
Protokoll:
Ortsbürgermeister Becker eröffnete die Ratssitzung. Er stellte die fristgerechte Einladung und Beschlussfähigkeit fest.
Außerdem begrüßte er die anwesenden Gäste des Planungsbüros Björnsen GmbH und die anwesenden Zuhörer.
Die Tagesordnung wurde um einen Punkt ergänzt: Top 10: Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) an nebenberufliche Arbeitskräfte der Ortsgemeinde Guckheim 2025.
Der Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ verschiebt sich entsprechend einen Punkt nach hinten.
Der Rat stimmt der Ergänzung der Tagesordnung zu
| TOP 2 | Vorstellung des Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept durch das Ingenieurebüro Björnsen GmbH |
Durch das Ingenieurbüro Björnsen GmbH aus Koblenz, in Person von Herrn Dr. Lippert und Frau Schuhmann, wurde das Ergebnis und mögliche Maßnahmen zum erstellten Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept vorgestellt.
Aus der Runde der Besucher gab es diverse Fragen, welche beantwortet wurden. Ein weiteres Vorgehen soll in einer Bürgermeisterrunde bei der Verbandsgemeinde Westerburg erfolgen.
Die Ergebnisse sollen in Kürze im Einzelnen veröffentlicht werden.
| TOP 3 | Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des 1. Nachtraghaushaltsplanes 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO Vorlage: VO/2025/0442 |
Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfallen daher.
| TOP 4 | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2025 Vorlage: VO/2025/0440 |
Sachverhalt:
Mit dem vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan wird die ursprüngliche Haushaltsplanung für das Jahr 2025 auf neue Erkenntnisse angepasst. Dieser wurde insbesondere erforderlich, da die Stromkosten für die Bergstraße, die Hauptstraße sowie den Gewerbepark in Guckheim im ursprünglichen Haushaltsplan nicht berücksichtigt wurden. Zudem liegen die tatsächlichen Ausgaben im Forstbereich deutlich über den ursprünglich veranschlagten Mitteln. Ursächlich hierfür sind einerseits von der Ortsgemeinde veranlasste Wiederaufforstungsmaßnahmen und andererseits notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen infolge eines unvorhersehbaren Sturmereignisses. Außerdem wird die Gewerbesteuer voraussichtlich deutlich geringer ausfallen als zunächst geplant.
Ferner wurden an diversen Haushaltsstellen teils auch nur geringfügige Anpassungen vorgenommen. Zur Vermeidung von Doppelungen sei an dieser Stelle auf die Darstellung der wesentlichen Anpassungen im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan verwiesen.
Im Ergebnishaushalt schließt der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim nunmehr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 71.690 € ab, was im Vergleich zur ursprünglichen Planung eine Verschlechterung in Höhe von 76.180 € bedeutet. Im Finanzhaushalt geht die Planung mit einem Finanzmittelüberschuss in Höhe von 96.620 € aus.
Trotzdem verfügt die Ortsgemeinde Guckheim zum 31.12.2025 voraussichtlich über eigene liquide Mittel in Höhe von 247.870,37 €
Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt beschlossen:


Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
| TOP 5 | Beratung und Beschlussfassung Waldrandgestaltung Hasenmorgen |
Sachverhalt :
Im Bereich des Hasenmorgens wird ein Bauvorhaben geplant, welches aufgrund der Nähe zum Wald durch die Forstverwaltung derzeit nicht genehmigt wird.
Der Gemeinde wird von Seiten der Forstbehörde vorgeschlagen, den Waldrand an dieser Stelle umzugestalten und damit den Weg für das Bauvorhaben frei zu machen.
Bei einem Ortstermin des Rates am 17.09.2025 wurde die Situation erörtert und besprochen.
Da an der betroffenen Stelle bei dem Sturmereignis am 03.05.2025 bereits 95% der Bäume umgestürzt sind und entfernt wurden, betrifft dies nur noch wenige weitere Bäume.
Es liegt dazu ein Widerspruch des 1.Vorsitzenden des NABU Guckheim, Klaus Kwapis, vor.
Der Bereich, um den es geht, soll im Zuge der Umgestaltung neu bepflanzt werden und wird dabei ökologisch, durch einheimische Straucharten, und als Lebensraum für viele Tiere, aufgewertet. Diese Art von stufenartigem Waldaufbau stellt außerdem einen natürliche Schutz des Waldes vor extremen Wettersituationen dar.
In der Ratssitzung wurde kontrovers diskutiert, ob sich dieses Vorgehen mit dem Waldmanifest vereinbaren lässt und ob hier der Verdacht der Vorteilsnahme aus dem Rat entstehen könnte.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Eingriff minimal, die anschließende Neuanpflanzung ökologisch wertvoller als der Bestand sein wird und das dies mit den gegebenen Vorgaben für die Gemeinde vereinbar ist. Die Abwägung der verschiedenen Faktoren kann zur Zustimmung führen, wenn einige Vorgaben erfüllt werden, die Grundvoraussetzung sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat Guckheim stimmt der vom Forstamt vorgeschlagenen Waldrandumgestaltung im Bereich Hasenmorgen zu, sofern die oben genannten Punkte alle erfüllt werden.
Während der Beratung und der Beschlussfassung hat Ratsmitglied Sascha Kloft den Sitzungsraum verlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
| TOP 6 | Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters |
| TOP 7 | Einwohnerfragestunde |
Es lagen keine Fragen vor.
| TOP 8 | Berufung eines Mitglieds in den Bauausschuss |
Sachverhalt:
Da Frau Kirsten Geutner in den Rat aufgerückt ist, ist es nötig den Bauausschuss neu zu besetzen. Der Bauausschuss soll aus drei Ratsmitgliedern und drei weiteren Mitgliedern, die nicht im Gemeinderat sind, bestehen. Herr Nikos Weidenfeller hat sich bereit erklärt, im Bauauschuss mitzuarbeiten.
Beschluss:
Ortbürgermeister Becker schlägt Herrn Nikos Weidenfeller vor und beruft diesen in den Bauausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
| TOP 9 | Beratung und Beschluss zur Vergabe der Planungsleistungen Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses |
Sachverhalt:
Für die Planung der Sanierung und Erweiterung unseres Dorfgemeinschaftshauses benötigen wir ein Planungsbüro, welches mit uns gemeinsam das Konzept der Umsetzung, die Planung, auch hinsichtlich eventueller Fördergelder, Ausschreibungen und Bauaufsicht ausführt.
Hierzu haben wir verschiedene Architektenbüros angeschrieben und drei Angebote erhalten.
Leistungsangebote abgegeben haben folgende Büros:
FOR Architekten PartGmbB, 57610 Altenkirchen
Bernd Blum Architektenbüro, 56579 Bonefeld
Markus Kober Architekturbüro, 57610 Altenkirchen
Beschluss:
Nach Prüfung der Angebote und Vergleich der Leistungen erteilt der Ortsgemeinderat Guckheim dem wirtschaftlichsten Angebot, FOR Architekten PartGmbB aus Altenkirchen, den Auftrag.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
| TOP 10 | Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) an nebenberufliche Arbeitskräfte der Ortsgemeinde Guckheim 2025 |
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde den nebenberuflichen Arbeitskräften verschiedener Ortsgemeinden eine Sonderzuwendung (Weihnachtszuwendung) gewährt, die entsprechend nach Art und Umfang der Tätigkeit unterschiedlich hoch bemessen war.
Folgende Möglichkeiten werden seitens der Verwaltung vorgeschlagen:
Gewährung einer Jahressonderzahlung an nebenberufliche Arbeitskräfte:
a) in Höhe eines durchschnittlichen Monatsverdienstes
b) in der aufgeführten Höhe
c) nicht
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Gewährung einer Jahressonderzahlung an nebenberufliche Arbeitskräfte unter Berücksichtigung der Minijobfreigrenze in Höhe eines durchschnittlichen Monatsverdienstes.
Herr Burkhard Jung und Herr Jörg Ochs haben nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen und den Sitzungsraum verlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1

Öffentliche Sitzung
Ortsgemeinde Guckheim, 22.08.2025
Benjamin Becker
Ortsbürgermeister
Nachdem wir die Kita modernisieren und erweitern konnten und die Verbandsgemeinde nun die Schule ebenfalls erneuert, steht für die Ortsgemeinde noch die Sanierung des Bürgerhauses an.
Der limitierende Faktor ist natürlich das Geld. Aber auch die Platzmöglichkeiten vor Ort, sowie verschiedene Regeln und Vorgaben der eventuellen Fördermittelgeber sind weitere Schwierigkeiten, die es zu besprechen gilt.
Nichtsdestotrotz haben wir begonnen, es anzugehen.
Noch sind wir Schwerpunktgemeinde des Landes Rheinland-Pfalz und haben es „einfacher“, an eben diese Fördermitteltöpfe heranzutreten.
Jetzt ist auf Jahre gesehen die beste Gelegenheit, ein solches Projekt zu verwirklichen, vielleicht auch auf lange Zeit gesehen die einzige.
Allen Widrigkeiten und Einschränkungen zum Trotz, konnten wir bereits ein erstes (nicht finales!) Konzept erstellen, welches unsere wichtigsten Punkte einschließen soll:
Zum Standort gibt es keine Alternative, ein Abriss und Neubau ist finanziell nicht möglich. Außerdem geben verschiedene Förderrichtlinien (ohne Förderungen vom Kreis oder Land ist ein solches Projekt nicht möglich) Flächenmaße vor, die wir je Einwohner verbauen bzw. verplanen dürfen.
Wenn wir nichts tun, was aus meiner Sicht die schlechteste Alternative wäre, haben wir in wenigen Jahren eine Bauruine zu verwalten. Und genau deshalb packen wir es an.
Eine erste Kostenschätzung zum ersten Konzept liegt vor und macht eine Verwirklichung realistisch.
Auf dem Foto, welches diesem Bericht beigefügt ist, wird die Vorderseite von der Hauptstraße dargestellt, in der Mitte der Anbau nach hinten als Zeichnung und auf dem unteren Teil der Blick von hinten am Seiteneingang zum Keller. Die Bilder des Erstentwurfes sind auf der Homepage www.guckheim.eu einzusehen. Wie bereits oben geschrieben, ist dieser Entwurf eine erste Idee und stellt eine Diskussionsgrundlage dar.
Der Rat wird im nächsten Schritt nun verschiedene Architekten anschreiben und um ein Angebot für eine detaillierte Planung, etc. bitten. Sobald wir hier einen Partner gefunden haben, wollen wir in die Detailplanung gehen. Zum September 2026 hin möchten wir dann mit einem fertigen Konzept Fördermittel beantragen, so dass wir 2027/28 in eine Umsetzung kommen können.
Weitere Informationen folgen, sobald es was neues gibt.
Benjamin Becker, Ortsbürgermeister



Kirmes, Terminverschiebung!
Aus organisatorischen Gründen muss das Treffen zur Kirmes auf Dienstag, 23.09.2025, 19:00 Uhr verschoben werden
Eintracht Guckheim Lädt ein am 05.10.2025



Öffentliche Sitzung
Ortsgemeinde Guckheim, 23.08.2025
Benjamin Becker
Ortsbürgermeister

Öffentliche Sitzung :
Ortsgemeinde Guckheim, 22.08.2025
Benjamin Becker
Ortsbürgermeister
Am 13.09 von 11:00-15:00 Uhr im REWE Petz Westerburg


Teilabriss der Grundschule Guckheim - Bau einer modernen Schule Große Teile der Grundschule Guckheim wurde in den Sommerferien in Rekordzeit abgerissen, um so Platz für einen neuen Anbau zu schaffen. Der neu geplante Schulkomplex trägt künftig zum einen den steigenden Schülerzahlen im Schulbezirk Rechnung und wird zum anderen natürlich energiesparend, barrierefrei und modern ausgestattet sein. Der Abbruch und die anstehenden Arbeiten am Anbau und im Bestand erfolgen in enger Abstimmung mit dem Schulbetrieb, sodass Schüler/innen weiterhin unterrichtet werden können, ohne während des Unterrichts massiven Störungen ausgesetzt zu sein. Die Fertigstellung des Neubaus ist für den Herbst 2027 geplant, um sodann den Schülern eine zeitgemäße Lernumgebung, besserer Lern- und Bewegungsfluss sowie optimierte räumliche Aufteilungen für unterschiedliche Lern- und Betreuungsangebote zu bieten.

Liebe Stammtische, Kirmesgesellschaften, Sportgruppen oder sonstige Gruppierungen,
bald steht die GUGGEMER Kirmes wieder vor der Tür🥳
Aus diesem Grund wollen wir euch gerne zur diesjährigen Kirmeswanderung einladen🍻
Wann?⏰
Kirmesmontag (08.09.2025)
Start zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr
Wo?📍
Kirmeszelt Guckheim
Kosten?💸
5,00€ pro Person
Wie auch die letzten Jahre, steht das ein oder andere Kaltgetränk an den einzelnen Stationen bereit🍻
Alle Weiteren Informationen könnt ihr dem Flyer entnehmen.
Zögert nicht und meldet euch schnell an!
Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen🙌🏼
Eine Empfehlung von uns😉:
Ab 10:30 Uhr startet der Frühschoppen am Kirmeszelt. Ihr seid herzlich Willkommen bereits vor der Wanderung schon ein paar Schoppen mit uns zusammen zu naschen🍺
Außerdem geben wir im Anschluss an die Kirmeswanderung nochmal zusammen mit @mission2party_band richtig Gas und bringen das Zelt zum Beben💥
Bis dann✌🏻
Eure Kirmesgesellschaft Guckheim❤🔥

Guckheimer Kirmes 2025 vom 05.09.2025 bis 08.09.2025
Feiere mit uns ein paar unvergessliche Tage voller Spaß und guter Laune. Wir freuen uns auf Deinen Besuch!

Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
Protokoll
Ortsbürgermeister Benjamin Becker eröffnete die Sitzung und stellt die fristgerechte Einladung, sowie Beschlussfähigkeit des Gremiums fest
Frau Kirsten Geutner wurde als Ersatzperson für den ausscheidenden Herrn Lutz Soor berufen und hat die Wahl angenommen. Ortsbürgermeister Becker verpflichtete sie per Handschlag und wünschte Frau Geutner eine konstruktive Zeit und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Durch das Nachrücken von Frau Geutner in den Ortsgemeinderat muss der Bauausschuss neu besetzt werden. Dies soll nach Möglichkeit bis zur nächsten Sitzung im September geschehen.
| TOP 3 | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Guckheim Vorlage: VO/2025/0351 |
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Guckheim strebt die digitale Teilnahme von Ratsmitgliedern an Rats- und
Ausschusssitzungen mittels Ton- und Bildübertragung an.
Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich nach § 35a der Gemeindeordnung RLP. Voraussetzung hierzu ist, dass eine Möglichkeit zur digitalen Sitzungsteilnahme in der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates aufgenommen wird. Bis dato fand die Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes RLP Anwendung. In der Ratssitzung wurde nun die ausgearbeitete Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Guckheim als Entwurf besprochen und beschlossen
Beschluss:
Der Ortsgemeinde Guckheim beschließt die vorgestellte und besprochene Geschäftsordnung
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Im Vorlauf zur Ratssitzung haben bereits verschiedene Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern der Kreisverwaltung, sowie der Verbandsgemeinde stattgefunden.
Zu klären war und ist, welche Fördermöglichkeiten es gibt und unter welchen Voraussetzungen für uns als Schwerpunktgemeinde eine Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses möglich sein kann.
Mit beiden Vertretern gab es gute und konstruktive Gespräche, die uns eine Perspektive aufzeigen, das Projekt umzusetzen.
Christian Storch präsentierte dem Rat und dem Bauausschuss den Entwurf seines Planungsbüros, welcher den Schwerpunkt auf eine Veränderung der Dachkonstruktion, der Erweiterung vom großen Saal und der Küche, sowie dem Feuerwehrhaus vorsieht.
Optisch soll sich das renovierte Bürgerhaus an die Kita und die Schule anlehnen.
Der Rat diskutierte verschiedene Punkte und Ausführungen, zeigte sich aber im Großen und Ganzen sehr zufrieden mit dem gezeigten Konzept.
Ortsbürgermeister Becker führte aus, dass ein kompletter Neubau, weder beim DGH noch beim Feuerwehrhaus, annähernd finanzierbar sind. Alternativen, was z.B. den Standort angeht, gibt es realistisch auch keine. Ebenso ist es keine Alternative, nichts zu tun, haben wir doch die Gegebenheiten wie sie sind hinzunehmen und im Bestand einen hohen Renovierungsstau aufzuarbeiten.
Die von Christian Storch gezeigte Ausführung ist eine gute Lösung, die aus dem jetzigen Bürgerhaus einiges an Potential rausholt und für Guckheim eine deutliche Verbesserung darstellt.
Als nächsten Schritt sollen Ende September/Anfang Oktober in einer Bauausschusssitzung weitere Details erarbeitet werden. Danach ist es wichtig, dass wir die Planungsleistungen ausschreiben und ein fertiges Konzept mit Kostenschätzung erstellen, damit wir zum Herbst 2026 die Förderanträge stellen können. Mit Beginn (ca. Mai) 2027 können wir dann in den Bauantrag und den anschließenden Bau gehen. Ziel ist es, 2029 fertig zu sein.
| TOP 6 | Beratung und Beschlussfassung über ein Bauprogramm für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße und Tiergartenstraße Vorlage: VO/2025/0348 |
Sachverhalt:
Allgemeine Angaben zur Maßnahme
Projektbezeichnung: Erneuerung der Straßenbeleuchtung Schulstraße und Tiergartenstraße
Finanzierungsgrundlage: § 10a Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)
Beschreibung der Baumaßnahme:
1. Zweck und Notwendigkeit der Maßnahme
2. Umfang der Baumaßnahme
Die Maßnahme umfasst nach heutigem Stand folgende Arbeiten:
2.1 Rückbauarbeiten
2.2 Neuinstallation
Finanzierung und Beitragserhebung:
4.1 Rechtsgrundlage der Beitragserhebung
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über wiederkehrende Ausbaubeiträge nach § 10a
KAG Rheinland-Pfalz. Diese ermöglichen es der Gemeinde, die jährlichen Investitionsauf-wen-
dungen für Verkehrsanlagen als wiederkehrenden Beitrag auf die beitragspflichtigen Grund-
stücke zu verteilen.
4.2 Abrechnungseinheit
Die Straßenbeleuchtung der Schulstraße und Tiergartenstraße befindet sich räumlich in der
Abrechnungseinheit 1 (Guckheim, Ortslage).
4.3 Gemeindeanteil
Gemäß § 10a Abs. 3 KAG i.V.m. mit der Satzung der Ortsgemeinde Guckheim vom März 2024
über die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge ist bei der Ermittlung des wiederkehren-
den Beitrags ein Gemeindeanteil von 25% der Investitionskosten anzusetzen.
Zeitplanung und Durchführung:
5.1 Geplanter Bauablauf
5.2 Baubedingte Beeinträchtigungen
Während der Bauarbeiten sind temporäre Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs und der
Anwohner zu erwarten. Die Arbeiten werden so koordiniert, dass die Beeinträchtigungen mi-
nimal gehalten werden.
Rechtliche Aspekte
6.1 Bauleitplanung und Genehmigungen
Für die Durchführung der Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Ebenso entfällt die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes
6.2 Vergabeverfahren
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabevorschriften in Rheinland-Pfalz
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Es wurden drei verschiedene Firmen angefragt und um ein Angebot für die Maßnahme gebe-ten. Die Angebote wurden geprüft und besprochen.
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Zoth aus Westernohe abgegeben, welche mit der Ausführung beauftragt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Bei einer Waldbegehung mit dem Förster wurden die Aufforstungsflächen, sowie die Brennholzsituation 2026 nach dem Sturmereignis am 03.05.2025 besprochen.
Ebenso wurde besprochen, auf einen weiteren Holzeinschlag zu verzichten, um den Wald zu schonen.
Brennholz kann ab Ende September bestellt werden.
Bisher sind noch nicht alle Polter der letzten Bestellung von den Käufern aufgearbeitet. Hervorzuheben ist, dass wir mittlerweile große Mengen aufgeforstet haben und damit für eine bessere Baumartenmischung gesorgt haben.
Von einem Einwohner, der auch Ratsmitglied ist, liegt ein Antrag vor, für einen Wohnhausneubau, neben seinem Elternhaus, etwa 10 Meter Waldrand zurück zu nehmen, um die Abstandsflächen von 30 Metern zu diesem einzuhalten.
Derzeit steht die fehlende Zusage des Forstes dem Bauprojekt im Weg.
Das Forstamt hat der Gemeinde vorgeschlagen, den Waldrand an besagter Stelle zu verändern und durch einen stufigen Aufbau neu zu bepflanzen.
Der Rat möchte sich das Thema vor Ort ansehen und eine Entscheidung auf die nächste Ratssitzung vertagen.
Während der Beratung hat das betroffene Ratsmitglied den Sitzungssaal verlassen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmung vertagt
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
| TOP 10 | Beratung und Beschlussfassung über die über die Annahme und Vermittlung von Spenden Vorlage: VO/2025/0366 |
Sachverhalt:
Der Förderverein der Kita am Kastanienbaum e. V., Hofacker 1, 56459 Guckheim wird dem Kindergarten Guckheim eine Sachspende in Höhe von 3.000,00 EUR (Kletterwand Multi-Klappturnwand) zukommen lassen. Ein Großteil dieses Betrages stammt aus einer Zuwendung von Herrn Andreas Loch, Deutsche Vermögensberatung, an den Förderverein.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spenden zu entscheiden.
Die Annahme der Spende erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Sachspende in Höhe von 3.000,00 EUR (Kletterwand Multi-Klappturnwand) zugunsten des Kindergarten Guckheim zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
| TOP 11 | Überplanmäßige Ausgabe für die Nachberechnung der Stromkosten Straßenbeleuchtung Gartenweg Vorlage: VO/2025/0380 |
Sachverhalt:
Uns liegt eine Korrektur Rechnung der EVM (Energieversorgung Mittelrhein) für die Straßenbeleuchtung „Gartenweg“ für das Jahr 2024 vor. Für die Nachzahlung in Höhe von 1.778,00€ sind bei der Buchungsstelle 5411.0002 52210000 (Strom Straßenbeleuchtung) keine Mittel mehr verfügbar.
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, der vorherigen Zustimmung Sachverhalt: des Gemeinderats.
Nach § 5 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim sind Aufwendungen erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 1.500,00 € übersteigen.
Da die Rechnung der EVM diese Wertgrenze übersteigt, ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die über planmäßige Ausgabe sind durch liquide Mittel gedeckt
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erteilt die Genehmigung für die über planmäßige Ausgabe in Höhe von 1.778,00 € für das Jahr 2024
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

Am Samstag den 26.07 trafen sich trotz Ferien/Urlaubszeit einige Ehrenamtliche Helfer in Guckheim am Bruno Koch Vogellehrpfad, um den Lehrpfad wieder gut begehbar zu machen. Forstarbeiten und ein Unwetter haben dem Lehrpfad viele Opfer abverlangt und einiges Zerstört. Die Helfer ob Groß und Klein packten voller Eifer mit an. Sie schnitten die Wege Frei und befreiten sie von Restholzstämmen, die sie dem Wald aber zu seinem weiteren überleben zur Verfügung stellten, im Wald sollte Totholz und Habitat bäume belassen werden, da sie eine wichtige ökologische Funktion erfüllen. Totholz ist ein Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, bietet Nährstoffe für den Boden und fördert die natürliche Verjüngung des Waldes.
• Lebensraum:
Totholz bietet zahlreichen Organismen, wie Insekten, Pilzen, Vögeln und anderen Tieren, einen Lebensraum und eine Nahrungsquelle.
• Nährstoffkreislauf:
Totholz zersetzt sich langsam und gibt Nährstoffe an den Boden ab, die das Wachstum neuer Pflanzen und Bäume unterstützen.
• Bodenbildung:
Totholz trägt zur Humusbildung bei und verbessert die Bodenstruktur, was sich positiv auf die Wasserspeicherung und die Stabilität des Bodens auswirkt.
• Natürliche Verjüngung:
Totholz dient als Keimbett für viele Baumarten und fördert die natürliche Verjüngung des Waldes, insbesondere in schwierigen Standorten.
• Natürliche Verjüngung:
Totholz dient als Keimbett für viele Baumarten und fördert die natürliche Verjüngung des Waldes, insbesondere in schwierigen Standorten.
• Klimaschutz:
Durch den langsamen Abbau von Totholz wird Kohlenstoff über längere Zeit im Wald gespeichert und trägt so zur Minderung des Klimawandels bei.
• Waldstabilität:
Totholz kann als Puffer bei extremen Wetterereignissen dienen und dazu beitragen, Hangrutschungen, Erosion und Steinschlag zu vermeiden.


Mit einer Feierstunde an unserem Bürgerhaus haben wir am 11.07 2025 unser langjähriges Ratsmitglied, Lutz Soor, offiziell verabschiedet. Lutz zieht aus Guckheim weg und legt in diesem Zuge alle seine Mandate nieder.
Ortsbürgermeister Becker würdigte in einer kurzen Ansprache das Wirken von Lutz Soor in den sieben Jahren seiner Ratsarbeit (davon fünf als Beigeordneter) und überreichte ihm ein kleines persönliches Geschenk.
Kirsten Geutner rückt in den Gemeinderat nach und wird auf der nächsten Sitzung offiziell vereidigt.

Derzeit macht eine Aktion auf sich aufmerksam, bei der Feuerwehreinheiten sich untereinander nominieren können, einen Baum zu pflanzen. Die Feuerwehr Willmenrod nominierte unser Feuerwehr, welche die Aufforderung wahrnahm und in der Verlängerung Zur Heide einen neuen Kirschbaum in den Reihen der dort vorhandenen Allee setzte.

Wir sind ein Humorvolles Ensemble von 6-8 Frauen.
Die Theatergruppe besteht schon seit vielen Jahrzenten mit wechselnden Akteuren. Leider haben sich unsere „Großen Größen“ nach und nach von der Bühne Verabschiedet. Um diese traditionelle Theatergruppe fortführen zu können, brauchen wir euch. Euch erwartet ein Lustiges und aufgeschlossenes Team, wir schwätze gerne Guggemer Platt und bereichern mit unseren lustigen Sketchen das Kulturelle Dorfleben.
Egal ob Profi oder Laie, Hauptrolle oder Nebenrolle, perfektes Hochdeutsch oder Platt, die Bühnen im Guggemer Land stehen für euch bereit !!
Haben wir euer Interesse Geweckt ? Dann macht ihr uns, euch und dem ganzen Dorf eine Freude !!!
Meldet euch bei Ingrid Sehner oder Tatjana Schöndorf





Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
3. Forstangelegenheiten
4. Vorstellung Verkehrskonzept im Bereich der Kita und derSchule
5. Verschiedenes
6. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrags für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Guckheim
Vorlage: VO/2025/0315
Ortsbürgermeister Becker eröffnete die heutige Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Die Tagesordnung wurde um zwei Punkte erweitert:
Neuer Top 6 im öffentlichen Teil: Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrages des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Guckheim
Neuer Top 7 im nichtöffentlichen Teil: Anhebung der Pauschal- und Stundenlöhne für die nebenberuflichen Arbeitskräfte.
Der Rat nahm die Ergänzungen zustimmend zur Kenntnis.
| TOP 2 | Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters |
| TOP 3 | Forstangelegenheiten |
| TOP 4 | Vorstellung Verkehrskonzept im Bereich der Kita und der Schule |
Sachverhalt:
Ab den Sommerferien 2025 werden umfangreiche Um- und Anbauarbeiten an der Grundschule in Guckheim durchgeführt. Das Konzept wurde seitens der Verbandsgemeinde Westerburg als Baulastträger schon dem Gemeinderat Guckheim vorgestellt.
Im Rahmen der Bauarbeiten wird für notwendige Sicherheitsabstände eine Einengung der Schulstraße notwendig. Die im Rahmen der Absicherung der Baustelle benötigte Beschilderung wird seitens der bauausführenden Firma aufgestellt.
Die veränderte Verkehrsführung während der Bauphase soll dazu genutzt werden, um eine dauerhafte Entzerrung der Hol- und Bringsituation vor der Schule erreichen zu können und den Kindern so einen sicheren Schulweg ermöglichen zu können.
Es wird hierzu vorgeschlagen, dauerhaft eine Einbahnstraßenregelung in der Schulstraße einzuführen. Hierbei gibt es zwei mögliche Varianten:
Variante 1: Einbahnstraße über die gesamte Schulstraße hinweg, also von der Kreuzung Tiergartenstraße bis zur Kreuzung Waldstraße. (Beschaffungskosten ca. 2.500 €).
Variante 2: Einbahnstraße erst ab der Einfahrt „Hofacker“. Bei dieser Variante könnte der Verkehr vom „Hofacker“ und der bis dahin anliegenden Anwohner der Schulstraße auch noch in Richtung Tiergartenstraße ausfahren. (Beschaffungskosten ca. 1.500 €).
Pro Standort eines Verkehrszeichens kann erfahrungsgemäß von Beschaffungskosten in Höhe von rund 230,00 € brutto ausgegangen werden (Hülse, Pfosten, Verkehrszeichen, Befestigungsschellen). Zusatzzeichen kosten rund 90,00 €. In der Regel kann die Installation durch Gemeindearbeiter erfolgen – falls nicht, kommen weitere Kosten für eine Tiefbaufirma hinzu.
Zusätzlich zur Einrichtung einer Einbahnstraße kann überlegt werden, Parkflächen in der Schulstraße zu markieren und diese mit einer noch zu besprechenden Regelung zu beschildern (bspw. Kurzzeit-Parkplätze zu Schulzeiten). Ein Parkplatz hat in der Regel die Abmessung Länge: 5,00 m, Breite: 2,00 m. Die Kosten für Markierung und Beschilderung können erst nach Entscheidung über die Verkehrsregelung und Feststellung der Anzahl der benötigten Verkehrszeichen beziffert werden.
Über die Beschilderung hinaus könnte eine bauliche Änderung der Schulstraße zu einer weiteren Verkehrsberuhigung im Bereich der Bushaltestelle beitragen. Durch eine Verbreiterung des Gehweges als Aufstellfläche für die Bushaltestelle mit entsprechend behindertengerechtem Ausbau wäre eine Verkehrsberuhigung erreicht. Zusätzlich wäre für die Hol- und Bringsituationen mit Bussen gewährleistet, dass während des Ein- und Aussteigens keine anderen Fahrzeuge an dem Bus vorbeifahren können.
Seitens des Ingenieurbüros Siekmann wurde zur Veranschaulichung und Entscheidungsfindung eine erste Skizze erstellt.
Seitens des Ingenieurbüros geht man von Herstellungskosten von rd. 125,- €/m² (netto) aus, insgesamt ca. 10.000,00 (netto) Euro – vorausgesetzt der Untergrund ist in Ordnung. Bei einem Vollausbau wären es rund 15.000,00 € (netto).
Nicht in diesem Preis enthalten ist eine mögliche weitere Ausstattung der Bushaltestelle (Unterstand, Bänke, Mülleimer, ggf. Beleuchtung und Begrünung).
Sowohl Ausbau als auch Ausstattung der Bushaltestelle wären seitens des Landes förderfähig. Über die Höhe einer möglichen Förderung kann in diesem Planungsstadium allerdings noch keine Aussage getroffen werden.
Abstimmungsergebnis Errichtung einer Einbahnstraße ab der Kreuzung Tiergartenstraße (Variante 1):
Dafür: 9 Dagegen: 2 Enthaltungen: 1
Abstimmungsergebnis Einzeichnung der Parkflächen:
Dafür: 8 Dagegen: 2 Enthaltungen: 2
Abstimmungsergebnis:
Vorerst nehmen wir von dieser Maßnahme Abstand. Nach Fertigstellung der Schule in ca. zwei Jahren soll dieser Punkt neu besprochen werden. Kein Beschluss erfolgt
| TOP 5 | Verschiedenes |
| TOP 6 | Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrags für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Guckheim Vorlage: VO/2025/0315 |
Sachverhalt:
Der derzeit gültige Pachtvertrag des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Guckheim besteht zwischen der Jagdgenossenschaft Guckheim und Herrn Ingo Janowitz. Der Vertrag endet zum 31.03.2032.
Durch den Bau einer Freiflächen-PV-Anlage verringert sich die bejagbare Fläche und der
Pachtzins ist entsprechend zu korrigieren. Daher wird der angefügte Nachtragspachtvertrag
geschlossen.
Im Zuge dessen wird die Pachtzeit bis zum 31.03.2039 verlängert und die Anzahl der Jagderlaubnisscheine an die gesetzlichen Regelungen angepasst.
Ein entsprechender Vertragsentwurf ist als Anlage angefügt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jagdpachtvertrages vom 29.10.2019.
Die Jagdgenossenschaft Guckheim hat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft und die
Entscheidung über die Jagdverpachtung an die Ortsgemeinde Guckheim übertragen. Somit hat der Gemeinderat, in Einvernehmen mit dem Jagdvorstand (§11 VII 2 LJG), über die Änderung des Vertrags zu beschließen.
Gem. § 7 der Landesjagdverordnung kann die Verpachtung durch öffentliche Ausschreibung,
freihändige Vergabe oder Verlängerung eines bestehenden Jagdpachtvertrags erfolgen. Eine Ausschreibung der Jagdpacht ist somit nicht zwingend vorgeschrieben.
Gemäß § 22 GemO hat das Ratsmitglied Ingo Janowitz an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und die Sitzung verlassen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Guckheim stimmt der Verlängerung des Jagdpachtvertrags und der inhaltlichen Anpassungen für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Guckheim mit den oben genannten Regelungen zu.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Am Samstag, den 28. Juni 2025, von 14:00 bis 16:30 Uhr, lädt die NABU Guckheim zu einer kurzweiligen, unterhaltsamen und nicht alltäglichen Kräuterführung mit Kräuterpädagogin Katharina Kindgen ein. Treffpunkt ist am Römmel in Guckheim. Parken am Friedhof in Guckheim möglich. Die Teilnehmer lernen an diesem Nachmittag nicht nur Delikatessen am Weges- und Waldesrand mit allen Sinnen kennen, sondern auch deren frühere Bedeutung, sei es zur mystischen, medizinischen oder einfach nur zur praktischen Verwendung. Die Veranstaltung ist kostenfrei, über eine Spende zur Förderung des örtlichen Naturschutzes freut sich der NABU Guckheim aber sehr!
Anmeldung Sonja Jeuk 0176 21192610

Das Leben einiger Stillgewässer des Naturschutzgebietes Hasenwiese standen im Fokus einer Veranstaltung, zu der die Ortsgruppe des NABU Guckheim zusammen mit der Will und Liselott Masgeik-Stiftung aus Molsberg eingeladen hatten. Bei schönstem Wetter waren über 50 junge und erwachsene Forscher der Einladung nach Guckheim gefolgt, um gemeinsam mit dem Naturschutzreferenten der Stiftung, Philipp Schiefenhövel, die im Naturschutzgebiet Hasenwiese lebenden Tümpeltiere und pflanzlichen Bewohner genauer kennen zu lernen. Nach einer kurzen Einführung durch den Referenten gingen alle kleinen und großen Forscher ausgerüstet mit Keschern und Küchensieben alsbald daran die Bewohner des Tümpels zu fangen. So gelangten zahlreiche Wasserinsekten, Schnecken, Wasserasseln und etliche Larven des im Naturschutzgebiet vorkommenden Kammmolchs in die wassergefüllten Fanggefäße. Aber auch Libellenlarven der Blaugrünen Mosaikjungfer, Ruderwanzen, Rückenschwimmer und verschiedene Schwimmkäferarten wurden von den Tümpelforschern entdeckt. Nach einer ausgiebigen Suchphase versammelte sich die Teilnehmerschar um den Exkursionstisch des Naturschutzreferenten, um die gemachte „Beute“ getrennt nach verschiedenen Arten genauer zu begutachten. Beeindruckend waren die gefräßigen Larven des Gelbrandkäfers, oder die vielen räuberischen Libellenlarven, die nach der mehrmaligen Häutung nach etwa einem Jahr im zweiten Sommer aus dem Wasser krabbeln um sich nach dem Schlupf aus der letzten Larvenhaut, der sogenannten Exuvie zur fertigen Libelle zu verwandeln. Auch die Kammmolchlarven, die gut an den äußerlichen Büschelkiemen zu erkennen waren, wurden mit Hilfe des Referenten richtig bestimmt und so zahlreiche weitere Arten und deren Biologie der wissbegierigen Forschergruppe vorgestellt. Nach drei spannenden Stunden in der Natur bedankte sich Sarah-Lena Funke stellvertretend für den NABU Guckheim beim Referenten für die Leitung und bei allen kleinen und großen Teilnehmern für die aktive Beteiligung an der Entdeckungstour.





Bringt an Blumen, was ihr findet! Sommergolden glänzt der Hag. Schmückt euch mit dem Gold der Freude: Heute ist Fronleichnamstag! (Fritz Lemmermayer)


Wie bereits im vergangenen Herbst angekündigt, möchten wir am Samstag, 14. Juni 2025, ab 8 Uhr einen erneuten Arbeitseinsatz auf dem Friedhof starten, um die größeren Freiflächen zu bearbeiten und später einzusäen.
Hierzu werden viele freiwillige helfende Hände gebraucht!
Es wäre schön, wenn sich einige Helfer mit Arbeitsmaterial bestückt zum Helfen und Unterstützen finden würden.
Gerne können Arbeitsgeräte wie Schubkarre, Rechen, Schippe, Walze, Besen etc. mitgebracht werden.
Mit größeren Gerätschäften wird uns der Wäller Service unterstützen.
Besten Dank im Voraus!

Für den Kirchort Guckheim
Mit den Kirchen „ St.Johannes “ und der „ Marienwaldkapelle auf dem Rothenberg „

Die vielgestaltigen Lebensräume des ehemaligen Standortübungsplatzes bieten gerade jetzt im Frühling die Möglichkeit einer erlebnisreichen Exkursion. Biotopbetreuer Markus Kunz erklärt uns Flora und Fauna des Gebietes sowie Pflegemaßnahmen zum Erhalt der artenreichen Wiesen. Im Mai und Juni prägen die bunten Tupfer von rosablühendem Knöterich, gelbem Hahnenfuß, tiefvioletten Teufelskrallen und vielen weiteren Wiesenblumen die weitläufige Landschaft. Zahlreiche Insekten gibt es hier zu entdecken, Wildbienen, Grashüpfer, Heupferde und Schmetterlinge. Die melodischen Singflüge der Feldlerchen sind weit zu hören. Raue und knirschende, dann wieder klare Töne kommen von Braunkehlchen, die auf dem nächsten Weidepfahl, Busch oder einer herausragendem Blütenstaude sitzen. Das sind typische Wiesenvögel, die vor 60 Jahren im Westerwald noch zahlreich brüteten, das Nest gut versteckt im Gras. Ihre Bestände sind dramatisch zurückgegangen. Geblieben ist eine Population im Hohen Westerwald, zu der auch die Brutpaare im Naturerbe-gebiet gehören. Biotopbetreuer Markus Kunz sowie Naturschützer im NABU Guckheim bemühen sich um deren Erhalt in Zusammenarbeit mit Landwirten im Vertragsnaturschutz.








Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Guckheim am Donnerstag, den 12.06.2025 um 19:00 Uhr Bürgerhaus Guckheim, 56459 Guckheim.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung
2 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
3 Forstangelegenheiten
4 Vorstellung Verkehrskonzept im Bereich der Kita und der Schule
5 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
6 Beratung über das Projekt Kirche/Bürgerhaus, Sachstand, weiteres Vorgehen.
7 Beratung und Beschlussfassung über die unbefristete Niederschlagung einer Forderung
VO/2025/0292
Ortsgemeinde Guckheim, 22.05.2025
Benjamin Becker
Ortsbürgermeister
Am Samstag, den 17.05.2025, hat die Firma Markus Sauer Bauelemente ihre neuen Räumlichkeiten im Gewerbepark Guckheim eröffnet. Ortsbürgermeister Benjamin Becker gratulierte dem Inhaber Markus Sauer im Namen der Ortsgemeinde und wünschte der Firma alles Gute für die Zukunft.

Öffentliche Sitzung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Einwohnerfragestunde
3. Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
4. Informationen zu unseren Bauprojekten/Sanierungen
5. Herstellen des Einvernehmens nach Paragraph 36 Baugesetzbuch
6. Verschiedenes
Öffentlicher Teil:
Ortsbürgermeister Becker eröffnete die Sitzung des Ortsgemeinderates. Er stellte die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Zu Tagesordnung gab es eine Ergänzung:
Top 5: Herstellen des Einvernehmens nach Paragraph 36 Baugesetzbuch.
Der Punkt „Verschiedenes“ rückt damit auf Top 6.
Weitere Ergänzungen gab es keine.
Aus den Reihen der Zuschauer wurde eine Frage zur Verkehrssituation rund um die Schule ein-gereicht. Ortsbürgermeister Becker verweist auf Informationen im folgenden Tagesordnungs-punkt.
Am 23.04.2025 hat der Bauausschuss getagt, und dabei ausschließlich über das Projekt „Kirche/Bürgerhaus“ beraten. Im Vorfeld dazu hat OB Becker mit der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde, der Kommunalaufsicht und Herrn Pfarrer Hufsky gesprochen.
Die Finanzabteilung erläuterte, wie sich unsere finanzielle Situation darstellt und welche Möglichkeiten der Kreditfinanzierung wir haben. Diese sind stark begrenzt. Bei dem Gespräch mit der Kommunalaufsicht sollte in erster Linie geklärt werden, ob ein solches Projekt, ein Umbau/Einbau in die bestehende Kirche, auf fremden Grund und Boden, dem Grunde nach überhaupt förderfähig ist. Die Rückmeldung steht noch aus, allerdings wurde die Höhe der geplanten Kosten als zu hoch bemängelt. Die Planung muss dazu angepasst werden und Synergien erreicht werden.
Ortsbürgermeister Becker hat zusätzlich mit Herrn Pfarrer Hufsky gesprochen und den derzeitigen Sachstand diskutiert. Herr Hufsky prüft, welche Unterstützung von Seiten des Bistums erfolgen kann.
Der Bauausschuss und auch der Rat waren sich einig, dass wir kurzfristig Entscheidungen brauchen, dann ein Raumkonzept – welche Flächen benötigen wir? – erstellen und über die Nutzung, die Besitzverhältnisse und den Umgang mit den Folgekosten etc. des Kirchengebäudes sprechen müssen.
Hierzu brauchen wir zeitnah Klarheit und es soll kurzfristig beraten werden. Bis zum 01.06. muss alles zusammengetragen und dann das weitere Vorgehen beschlossen werden.
Als Alternative wollen wir prüfen, wie wir das derzeitige Bürgerhaus ertüchtigen, anbauen und sanieren können. Ein Förderantrag muss bis zum 01.10. eingereicht sein.
Der Gemeinderat stimmt diesem Vorgehen zu. Ebenso dem Ziel, das Bürgerhaus in der jetzigen Legislaturperiode in der einen oder anderen Art (mit der Kirche oder im Bestand) auszubauen und zu sanieren.
Sachverhalt:
Von der Eintracht Guckheim e.V. liegt ein Bauantrag für den Anbau an das bestehende Vereinsheim vor, bei dem wir gebeten werden, das Einvernehmen nach Paragraph 36 des Baugesetzbuches herzustellen.
Beschluss:
Das Einvernehmen nach §36 des Baugesetzbuches wird erteilt
Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Straßenlampen:
Friedhof:
Grillhütte:

Zur Info/Lage: am Rothenberg sind einige Bäume umgestürzt und blockieren die Wege. Zur Kapelle hoch ist auch die Stromleitung betroffen. Evm und Förster sind benachrichtigt.
Ebenso für die anderen Bereiche im Wald, Römer, etc.
Das wird jetzt bisschen dauern und nach Prioritäten abgearbeitet.
Beim Betreten des Lehrpfades bitte ich um Vorsicht, da einige Bäume auf halb 8 hängen. Am besten nicht betreten.
Die Schäden im Dorf halten sich in Grenzen und wir haben alle Dienstleister beauftragt, die Äste etc zu entfernen.
Grüsse und schönen Sonntag.
Benjamin Becker






Öffentlicher Teil:
Ortsbürgermeister Becker eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung, sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Folgende Änderungen der Tagesordnung waren notwendig:
Top 7 soll nichtöffentlich beraten werden.
Außerdem wurde ein Tagesordnungspunkt ergänzt:
Top 12: Herstellen des Einvernehmens nach Paragraph 36 des Baugesetzbuches.
Der Punkt „Verschiedenes“ rückt damit einen Tagesordnungspunkt nach hinten.
Der Rat stimmt den Änderungen zu.
| TOP 3 | Informationspflicht zu Vertragsverhältnissen der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern Vorlage: VO/2025/0081 |
Sachverhalt:
Der § 33 Gemeindeordnung sieht vor, dass der/die Bürgermeister/in dem
Gemeinderat jährlich in öffentlicher Sitzung über Verträge der Gemeinde mit
Ratsmitgliedern und Bedienstete der Gemeinde unterrichtet, soweit es sich nicht um
Geschäfte der laufenden Verwaltung oder sonstige im direkten Zusammenhang mit
einem Dienstverhältnis stehenden Verträge handelt. Die Gemeindeordnung verfolgt
hierbei das Ziel einer größtmöglichen Transparenz.
Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung:
Nach Nr. 2 der W zur Vorschrift soll die Unterrichtung
- die Vertragspartner
- den Vertragsgegenstand
- und die vereinbarte Gegenleistung
enthalten.
Die Gemeindeordnung stellt diese Regelung als eine Grundlage dar, damit
der Gemeinderat die ihm zustehenden Kontrollfunktion wahrnehmen kann.
Gemäß dieser Regelung unterrichtet der Ortsbürgermeister über folgenden
bestehenden Verträge:
Aufwandsentschädigung für den Ortsbürgermeister Benjamin Becker.
Geringfügiges Arbeitsverhältnis mit Burkhard Jung.
Geringfügiges Arbeitsverhältnis mit Jörg Ochs.
Pachtvertrag über zwei landwirtschaftliche Grünflächen mit Ralf Holzbach.
Jagdpachtvertrag mit Ingo Janowitz.
Beschluss:
Entfällt, da nur Informationspflicht
Sachverhalt:
Im Rahmen der Förderung KIPKI hat die Ortgemeinde beschlossen, weitere Straßenlampen zu sanieren und durch moderne sparsame und umweltfreundliche LED Lampen zu ersetzen.
Hierfür wurden Angebote bei der Firma Schmidt aus Selters, der Firma Salmon aus Rennerod und der Firma Zoth aus Westernohe eingeholt. Alle Angebote waren sehr ähnlich, so dass der Rat es für sinnvoll erachtet, aufgrund der Ortskenntnis weiterhin mit der Firma Zoth zusammenzuarbeiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten an die Firma Zoth GmbH aus Westernohe.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Die Sitzung des Bauausschusses am 15.03.2025 ist ausgefallen und auf den 23.04.2025 verschoben worden.
Ortsbürgermeister Becker informierte den Rat dennoch über den Stand der verschiedenen Baumaßnahmen in der Gemeinde.
Für die Grillhütte haben sich Dirk Wengenroth und Adrian Fasel bereit erklärt, dort eine Bestandsaufnahme nötiger Arbeiten zu erstellen.
| TOP 6 | Widmung von Straßen in der Ortslage von Guckheim nach § 36 Landesstraßengesetz Vorlage: VO/2025/0163 |
Im Zuge der Einführung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen wurde mit der öffentlichen
Bekanntmachung vom 30.10.2024 die Widmung von Straßen in der Ortslage von Guckheim
vorgenommen.
Die Widmungsverfügung wurde mit zwei Widersprüchen angefochten.
Nachfolgend wurde der Vorgang zur Widmung von Amts wegen überprüft. Es haben sich Anhaltspunkte ergeben, die eine Konkretisierung der Widmung in einzelnen Bereichen erforderlich werden lassen.
Nachfolgend werden die einzelnen Punkte dargestellt:
1. Flur 32, Parzelle 14
Die Wegeparzelle 14 dient nach Auswertung von Luftbildern der Zufahrt zur Parzelle 10 (Hasenmorgen 11) und auch der weiteren Parzellen 11, 12 und 13, die für eine
Tierhaltung genutzt werden. Die Parzellen 11 bis 13 sind dem Außenbereich zuzurechnen,
sodass dort eine Bebauung nur in einem eingeschränkten Maße möglich ist (vgl. § 35 Baugesetzbuch, BauGB).
In einem der o.g. Widerspruchsschreiben wird darauf hingewiesen, dass die Parzelle 14 (teilweise) nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde. Im Wege der Auslegung gehen wir davon aus, dass der östliche Teil der Parzelle 14 gemeint ist, der als Zufahrt zur Parzelle 10 führt. Der Weg verfügt im vorderen Bereich über eine bituminöse Befestigung ohne den bei Erschließungsstraßen erforderlichen Unterbau; es ist keine Straßenentwässerung oder -beleuchtung vorhanden. Entlang der Grundstücke 11 bis 13 ist lediglich ein Erdausbau mit Schotterbelag festzustellen.
Soweit bekannt, soll der Weg ausschließlich der Zufahrt zum Grundstück Hasenmorgen 11 dienen und auch der Zufahrt zu den im Rahmen der besonderen Bedingungen des § 35 BauGB nur beschränkt nutzbaren Grundstücken 11 bis 13. Eine Ausweitung des Nutzerkreises ist nicht beabsichtigt. Soweit bekannt sollte aus bauordnungsrechtlicher Sicht die Zufahrt zum Grundstück 10 auch über die Parzelle 9/3 erfolgen. Eine Widmung des Weges für den öffentlichen Verkehr würde diesen einem Gemeingebrauch unterstellen, d.h. jedermann könnte den Weg benutzen. Der momentan nur behelfsmäßig hergestellte Weg stellt jedoch in seinem derzeitigen Ausbauzustand kein taugliches Objekt für eine Widmung als Gemeindestraße dar.
Eine Ausweitung des Nutzerkreises (Gemeingebrauch; „jedermann“) ist momentan auch nicht beabsichtigt.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Weg nicht für den öffentlichen Verkehr zuwidmen (s. Beschlussvorschlag Nr. 1).
2. Flur 34, Parzelle 144 (tlw.)
In einem der o.g. Widerspruchs schreiben wird darauf hingewiesen, dass ein Teilstück der Parzelle 144 (Verlängerung Hasenmorgen, s. grüne Markierung) nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet worden ist.
Das Teilstück dient offensichtlich als Zufahrt zu den Anwesen Hasenmorgen 8, 11 und 15. Der Herstellungszustand des Teilstücks gleicht dem der übrigen Straßenparzelle Hasenmorgen (Parzelle 200/14). Auch befindet sich vor dem Anwesen Hasenmorgen 8 eine Straßenlaterne. Lediglich die gepflasterten Bürgersteige fehlen. Aus welchen Gründen bei sonst wesentlich gleicher Sachlage eine Widmung für den öffentlichen Verkehr nicht erfolgen soll, ist nicht erkennbar. Dies insbesondere, weil auf dieser Fläche tatsächlich ein öffentlicher Verkehr stattfindet.
Der Ortsgemeinderat wird daher gebeten, eine Entscheidung über die Widmung zu
treffen. Im Falle einer Entscheidung für eine Widmung könnte sich diese auf den im nachfolgenden Lageplan grün markierten Teil beschränken.
Siehe Beschlussvorschlag Nr. 2
3. Flur 4, Flurstück 175/1
Im Zuge des o.g. Widerspruchs wird beanstandet, dass das Flurstück 175/1 (Flur 4) in
der Kirchstraße eine Grabenparzelle sei und damit keine Verkehrsanlage. Soweit erkennbar, handelt es sich tatsächlich um einen Graben; insoweit steht dieser
tatsächlich dem öffentlichen Verkehr nicht zur Verfügung.
Vorschlag: Die Parzelle 175/1 wird aus der Widmung herausgenommen (sog. Einziehung)
Siehe Beschlussvorschlag Nr. 3
4. Widmung von Gehwegen (Anmerkung der Verbandsgemeindeverwaltung)
Unabhängig vom Vortrag der Widerspruchsführer sollte die in der angefochtenen Widmung erfolgte Widmung der selbständigen Gehwege nachfolgende Verbesserungen erfolgen.
Selbstständige Gehwege sind diejenige Wege, die nicht zu einer Straße gehören (also in der Regel parallel zu dieser verlaufen: Bürgersteige).
Der seinerzeit formulierte Beschlussvorschlag sieht die Widmung aller in einer Tabelle aufgeführten Parzellen zu einer öffentlichen Straße nach § 36 Landesstraßengesetz i.V.m. § 3 Nr. 3a Landesstraßengesetz vor.
Die Nr. 3a bezieht sich laut gesetzlicher Formulierung auf „Gemeindestraßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen“.
In der angesprochenen Tabelle werden aber auch Parzellen erwähnt, die nach der Nr. 3b gewidmet werden sollen. Was darunter zu verstehen ist, wird dann aber nicht erwähnt. Lediglich in der Begründung zur Beschlussvorlage (erster Absatz) wird die Nr. 3b genannt und bezeichnet sog. selbstständige Gehwege. Allerdings ist das nicht ausreichend; vielmehr muss die Widmungsverfügung selbst eindeutig und klar sein. Daran bestehen aktuell Zweifel.
Wir schlagen daher vor, die Widmung der Gehwege noch einmal durchzuführen. Betroffen davon sind folgende Gehwege:
4 a) Gehweg Wehrstraße (Flur 30, Parzelle 28)
Es wird vorgeschlagen die Parzelle als „Sonstige Straße“ mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ zu widmen (§ 3 Nr. 3b) aa) Landesstraßengesetz).
Siehe Beschlussvorschlag Nr. 4a.
4 b) Gehweg Am Wassergraben (Flur 32, Parzelle 98/26)
Hier liegt auch eine Festsetzung im Bebauungsplan vor („Fußweg“), an die die OG gebunden ist.
Es wird vorgeschlagen die Parzelle als „Sonstige Straße“ mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ zu widmen (§ 3 Nr. 3b) aa) Landesstraßengesetz).
Siehe Beschlussvorschlag Nr. 4b.
4 c) Gehweg am Wassergraben (Flur 32, Parzelle 98/27)
Hier liegt auch eine Festsetzung im Bebauungsplan vor („Fußweg“), an die die OG gebunden ist.
Es wird vorgeschlagen die Parzelle als „Sonstige Straße“ mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ zu widmen (§ 3 Nr. 3b) aa) Landesstraßengesetz).
Siehe Beschlussvorschlag Nr. 4c.
4 d) Gehweg Am Wassergraben (Flur 32, Parzelle 98/25)
Hier liegt auch eine Festsetzung im Bebauungsplan vor („Fußweg“), an die die OG gebunden ist.
Es wird vorgeschlagen die Parzelle als „Sonstige Straße“ mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ zu widmen (§ 3 Nr. 3b) aa) Landesstraßengesetz).
Siehe Beschlussvorschlag Nr. 4d.
4 e) Gehweg Bergstraße / An der Rotheich (Flur 32, Parzelle 118/26)
Diese Parzelle fehlt in der o.g. Widmung.
Hier liegt auch eine Festsetzung im Bebauungsplan vor („Fußweg“), an die die OG gebunden ist.
Es wird vorgeschlagen die Parzelle als „Sonstige Straße“ mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ zu widmen (§ 3 Nr. 3b) aa) Landesstraßengesetz).
4 f) Gehweg Verlängerung Bergstraße (Flur 32, Parzelle 98/23)
Diese Parzelle wurde in der erfolgten Widmung als öffentliche Straße gewidmet; der Bebauungsplan sieht allerdings einen „bestehenden Wirtschaftsweg“ vor. An diese Festsetzung ist die Ortsgemeinde auch in ihrer Widmung gebunden.
Vorschlag:
Die gewidmete öffentliche Straße wird im Zuge der nächsten Widmung „eingezogen“. Eine Widmung als „Wirtschaftsweg“ gibt es im Landesstraßengesetz nicht.
s. Lageplan auf der nächsten Seite
s. Beschlussvorschlag 4f
4 g)
Im Zuge der Allgemeinverfügung vom 08.03.2024 wurde ein Teilstück der Parzelle 1/2 in der Flur 31 als Gemeindestraße gewidmet (Ortsausgang Guckheim Richtung Herschbach).
Aus der Allgemeinverfügung vom 08.03.2024 geht nicht hervor, welches Teilstück der Parzelle gemeint ist.
Beschluss:
Hinweis:
Ausschließungsgründe nach § 22 der Gemeindeordnung sind zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag Nr. 1
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Parzelle Nr. 14 in der Flur 32 der Gemarkung Guckheim - weder ganz noch teilweise - dem öffentlichen Verkehr nicht zu widmen.
Eine Widmung des Weges für den öffentlichen Verkehr würde diesen einem Gemeingebrauch unterstellen, d.h. jedermann könnte den Weg benutzen. Der momentan nur behelfsmäßig hergestellte Weg stellt jedoch in seinem derzeitigen Ausbauzustand kein taugliches Objekt für eine Widmung als Gemeindestraße dar. Im Übrigen soll dieser ausschließlich der Zufahrt zum Anwesen Hasenmorgen 11 sowie den Parzellen 11 bis 13 dienen. Eine Ausweitung des Nutzerkreises (Gemeingebrauch; „jedermann“) ist momentan auch nicht beabsichtigt; ebenso nicht der Ausbau zu einer Erschließungsstraße. Dies bleibt einer begleitenden Bauleitplanung vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag Nr. 2
Sascha Kloft hat bei der Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen
Alternative 1
Der Ortsgemeinderat beschließt, das im Lageplan grün gekennzeichnete Teilstück der Parzelle Nr. 144 (Flur 34, Gemarkung Guckheim) als Gemeindestraße nach § 3 Nr. 3a Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr zu widmen
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag Nr. 3
Die im Zuge der Allgemeinverfügung vom 08.03.2024 als Gemeindestraße gewidmete Parzelle 175/1 (Flur 4, Gemarkung Guckheim) wird eingezogen, da sie nicht die Verkehrsbedeutung einer Straße hat.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag Nr. 4a
Die Parzelle 28 in der Flur 30 (Gemarkung Guckheim) wird als „Sonstige Straße“ mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ gewidmet (§ 3 Nr. 3b) aa) Landesstraßengesetz
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag Nr. 4b
Die Parzelle 98/26 in der Flur 32 (Gemarkung Guckheim) wird als „Sonstige Straße“ mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ gewidmet (§ 3 Nr. 3b) aa) Landesstraßengesetz).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag Nr. 4c
Die Parzelle 98/27 in der Flur 32 (Gemarkung Guckheim) wird als „Sonstige Straße“ mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ gewidmet (§ 3 Nr. 3b) aa) Landesstraßengesetz).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag Nr. 4d
Die Parzelle 98/25 in der Flur 32 (Gemarkung Guckheim) wird als „Sonstige Straße“ mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ gewidmet (§ 3 Nr. 3b) aa) Landesstraßengesetz).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag Nr. 4e
Die Parzelle 118/26 in der Flur 32 (Gemarkung Guckheim) wird als „Sonstige Straße“ mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ gewidmet (§ 3 Nr. 3b) aa) Landesstraßengesetz).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag Nr. 4f
Die im Zuge der Allgemeinverfügung vom 08.03.2024 als Gemeindestraße gewidmete Parzelle 98/23 (Flur 32, Gemarkung Guckheim) wird eingezogen, da sie nicht die Verkehrsbedeutung einer Straße hat
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag Nr. 4g
Die Parzelle 1/2 in der Flur 31 der Gemarkung Guckheim wird mit einer Teilfläche, die im nachfolgenden Lageplan grün markiert ist, als Gemeindestrasse nach § 3 Nr. 3 a) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Nichtöffentlicher Teil:
Ergebnis aus dem nichtöffentlichen Teil:
Es wurde über die Kirmes ab 2026 und den folgenden Jahren gesprochen und eine Arbeitsgruppe gegründet, die aus Benjamin Becker, Christian Müller, Adrian Fasel, Sacha Kloft und Monica Nieland besteht.
Diese soll sich in Kürze treffen und über die künftigen Kirmesveranstaltungen beraten.
Öffentlicher Teil:
| TOP 8 | Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe gemäß § 100 GemO Vorlage: VO/2025/0167 |
Sachverhalt:
Das Budget für die Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde Guckheim ist bereits überschritten, aufgrund von hohen Nachzahlungen für das Jahr 2024, die so nicht im Haushalt der Ortsgemeinde berücksichtigt wurden.
Die Mehrkosten belaufen sich auf 5.636,78 €.
Gemäß § 100 Abs. 1 GemO sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen, und Auszahlungen nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder wenn sie unabweisbar sind und kein erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht oder ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich nur unerheblich erhöht.
Nach § 5 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim sind Aufwendungen erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 1.500,00 € übersteigen. Die Stromkosten übersteigen diese Wertgrenze, somit ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.636,78 € zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
| TOP 9 | Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung einer Nutzungssatzung für die Grillhütte und den Bauwagen am Spielplatz |
Sachverhalt:
Für die Grillhütte gibt es bisher nur einen Ratsbeschluss, aber keine Nutzungs- und Gebührensatzung. Diese hat der Rat nun beraten und erstellt.
Ebenso soll künftig der Bauwagen am Spielplatz für die Nutzung bei Kindergeburtstagen etc. gemietet werden können. Auch für diese Vermietung haben wir eine Satzung erstellt.
Die Nutzungs- und Gebührensatzungen sollen am Tag nach der Veröffentlichung im Wäller Wochenspiegel in Kraft treten. Die Satzungen können dann künftig unter anderm auf www.guckheim.eu eingesehen werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
| TOP 10 | Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses vom 20.02.2025 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 Vorlage: VO/2025/0193 |
Sachverhalt:
Am 20.02.2025 wurde durch den Ortsgemeinderat der Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim gefasst. Dieser Beschluss beinhaltete unter anderem die Festsetzung eines Höchstbetrages für die Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 300.000 €.
Im Nachgang wurde jedoch festgestellt, dass die Festsetzung des Höchstbetrages für die Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse nicht korrekt war. Es hätte ein Betrag von 0 € festgesetzt werden müssen.
Darüber hinaus sind schon jetzt weitere Überschreitungen einzelner Haushaltspositionen aufgefallen, die bei der Erstellung des Haushaltsplans noch nicht bekannt waren und ohne hin einen Nachtragshaushalt erforderlich gemacht hätten.
Aufgrund dessen wird empfohlen, den bereits gefassten Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan vom 20.02.2025 aufzuheben.
Der Beschluss über den aktualisierten Haushaltsplan wird in einem gesonderten TOP gefasst.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Aufhebung des Beschlusses vom 20.02.2025 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim 2025 zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
| TOP 11 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2025 Vorlage: VO/2025/0194 |
Sachverhalt:
Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Jahresüberschuss von 4.490 € ab.
Der Finanzhaushalt geht von einem Finanzmittelüberschuss von 172.860 € aus, der durch
die Inanspruchnahme von eigenen liquiden Mitteln gedeckt werden kann.
In der Ortsgemeinde Guckheim bestehen zum 31.12.2024 Forderungen gegenüber der Ver-
bandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse von 180.750,37 €.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 2.606.507,24 €.
Ausführliche Beschreibungen zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft und zu den wesentli-
chen Planinhalten können dem Vorbericht zum Haushaltsplan entnommen werden.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2025 wird wie folgt beschlossen:


| TOP 12 | Herstellen des Einvernehmens nach Paragraph 36 des Baugesetzbuches |
Sachverhalt:
Für ein Bauvorhaben in der Gemarkung Guckheim, Flur 35, Flurstück 169/4, Gewerbepark 4, liegt für den Anbau einer Lagerhalle eine Bauvoranfrage vor.
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Der Umwelt- und Klimaschutz genießt nach wie vor einen hohen Stellenwert in Guckheim. Wie sich auch in den Medien verfolgen lässt, sind diese Themen aktueller denn je. Auch wir Guckheimer haben hier unseren Beitrag geleistet. Zahlreich erschienen Mitbürger mit Traktoren und Anhängern. Ob klein und Groß bewaffneten sich mit Müllsäcken und sammelten in den Eingeteilten Gebieten Müll ein. Nach getaner Arbeit gab es von der Gemeinde Heiße Würstchen, Brötchen, Ostereier, Nutella, Schokolade kalte Getränke und Kaffee.
Danke an alle Fleißigen Helfer zwischen 3 und 85 Jahren ihr seit Super.













Wir sehen uns am 4. April 2025 bei der Nacht der Bibliotheken! Unter dem Motto „Wissen. Teilen. Entdecken.“ werden Bibliotheken in ganz Deutschland um die Wette strahlen. Mit einem bunten Programm an Veranstaltungen, Workshops, Lesungen und Führungen laden wir alle Bürger*innen ein, ihre Bibliotheken neu zu entdecken.



Der Musikverein 1980 Guckheim e.v. lädt Samstag den 12.04.2025
Ab 16:30 hinter dem Bürgerhaus ein!

foerdervereinkitaguckheim@gmail.com

Am Samstag um 13.33 Uhr rollte wieder einer der größten Karnevalsumzüge im Westerwald durch Guckheims Straßen. Guckheim Platzte aus allen nähten ein Besucherrekord, und alles war friedlich. Auch im Zelt und in der Gaststätte Jung und auf den Straßen wurde nach dem Zug kräftig gefeiert

































































































Am 22.02.25 führten Mitglieder der NABU Ortsgruppe Guckheim die diesjährige Kontrolle dreier bekannter Fledermaus-Winterquartiere in der näheren Umgebung von Guckheim durch. Alle Fledermausarten sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Die Tiere verbringen die kalte Jahreszeit im Winterschlaf, wofür sie beispielsweise Höhlen, Stollen, Keller etc. aufsuchen. Die Quartiere müssen dabei zwar kühl und feucht, aber zwingend auch frostfrei sein. Bei der Kontrolle konnten insgesamt 15 Fledermäuse aus 6 unterschiedlichen Arten verbucht werden, darunter auch das Große Mausohr und die Bechsteinfledermaus, welche beide laut FFH-Bericht des Bundesamts für Naturschutz (BfN 2019) einen ungünstigen bis unzureichenden Erhaltungszustand in Deutschland aufweisen. Umso größer war die Freude darüber zu sehen, dass wir den Tieren hier in unserer Umgebung geeignete Quartiere bieten können und somit zu ihrem Schutz beitragen. Außer den Fledermäusen konnten in den Winterquartieren auch diverse Falter und Spinnen begutachtet werden, ebenfalls äußerst interessante Entdeckungen.
Naturschutzbund Deutschland — Damit wir in Zukunft die Vielfalt der Natur genießen können, braucht sie Ihren Schutz. Der NABU ist seit über 100 Jahren im praktischen Naturschutz vor Ort aktiv. Jetzt handeln!
Kontakt:
Klaus Kwapis NABU Guckheim
Mobile: +49 179 2490458
Mehr Bilder :

Am kommenden Wochenende Samstag 01.03.2025 ist es wieder soweit der Höhepunkt der Guckheimer Fastnacht steht an.
Unser großer Umzug führt erneut mehrere Tausend Besucher in unser Dorf und verwandelt die Gemeinde in eine große Partymeile.
Ich möchte alle Besucher herzlich begrüßen und den zahlreichen Helfern, die ehrenamtlich dafür sorgen das die Veranstaltung erfolgreich wird, für ihren grandiosen Einsatz danken
Guggem Helau
Benjamin Becker , Ortsbürgermeister

Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
3. Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Ein-wohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Vorlage: VO/2025/0097
4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2025
Vorlage: VO/2025/0082
5. Beschlussfassung Forsteinrichtungswerk
6. Aufforstung Rothenberg
7. Verschiedenes
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnete die aktuelle Ratssitzung. Er stellte die fristgerechte Einladung und Beschlussfähigkeit fest.
Ergänzungen zur Tagesordnung gab es keine.
TOP 2 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Vorlage: VO/2025/0097
Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfallen daher
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2025 Vorlage: VO/2025/0082 Beschluss: Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2025 wird wie folgt beschlossen:
Festgesetzt werden


Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 300.000,00 €



TOP 5 Beschlussfassung Forsteinrichtungswerk
Sachverhalt:
Das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz (LWaldG) regelt in § 7, Absatz 1-3, dass für den Gemeindewald mehrjährige Betriebspläne (Forsteinrichtung/ Forstbetriebsplan) aufzustellen sind.
Die periodische Betriebsplanung (Forsteinrichtung) im Gemeindewald umfasst eine 10-Jahresperiode. Sie beinhaltet die Zustandserfassung des Waldes, die Erfolgskontrolle der bisherigen Bewirtschaftung und die Planung der künftigen Bewirtschaftung (Planaufstellung für 10 Jahre).
Die Erstellung der Betriebsplanung wurde bereits in den vergangenen Jahren in der jewei-ligen Ortsgemeinderatssitzung beschlossen.
Das Ergebnis dieser Betriebsplanung, das Forsteinrichtungswerk für die Jahre 2025 bis 2034 liegt nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Präsentation des neuen Forsteinrichtungswerks erfolgt durch Herrn Mohr Forstein-richter im Außendienst von Landesforsten Rheinland-Pfalz. Das Forsteinrichtungswerk, sowie dessen Planungsprinzipien, Rahmenbedingungen, Inventurergebnisse und Inves-titionsplanungen werden erläutert. Dem Gemeinderat werden zwei Varianten bei der Pla-nung der Pflegeintensitäten in den Buchenbeständen vorgestellt. Über alle Baumarten und Altersstufen wird mit einem jährlichen Zuwachs von 6,0 Erntefestmeter je Jahr und Hektar kalkuliert. Der überwiegende Anteil des zu erntenden Holzvolumens wird aus der notwendigen Pflege von Buchenbeständen in der ausgehenden Qualifizierungsphase und in der Dimensionierungsphase anfallen. Hinsichtlich der zukünftigen Holznutzung im Zeitraum von 2025 bis 2034 werden zwei Modelle vorgestellt die sich nach Intensität der Eingriffe unterscheiden. Variante 1 sieht einen nachhaltigen jährlichen Einschlag von 349 Efm vor. Das entspricht einer Holzerntemenge von 3,8 Efm/a/ha. Variante 2 geht von einer Entnahme von 417 Efm/a aus. Das entspricht einem Einschlag von 4,6 Efm/Efm/a/ha.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Forsteinrichtung mit der Planung der jährli-chen Holzernte in Intensität der Variante 1.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 6 Aufforstung Rothenberg
Die Situation am Rothenberg wurde ausführlich analysiert und besprochen.
Dem vom Forstamt vorgestellten Plan zur Aufforstung zum Insektenwald stimmt der Rat zu.
Es sollen einheimische Sträucher, wie z.B. Kornelkirsche, Roter Hartriegel, Liguster, Pfaffen-hütchen, etc. (etwa 220 Pflanzen), sowie Baumsorten, wie z.B. Vogelkirsche, Eisbeere, Speierling, Wildapfel, Wildbirne, Winterlinde, etc. (etwa 500 Pflanzen) eingebracht werden
Die Kosten belaufen sich auf etwa 4.800,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Eine weitere bereits geplante Aufforstung hinter dem Sportplatz soll ebenso durchgeführt werden. Das Forstamt wird nochmal auf die Pflanzenauswahl hingewiesen, da der Bereich dort sehr nass ist.
TOP 7 Verschiedenes
Ortsgemeinde Guckheim, 23.02.2025
Benjamin Becker
Ortsbürgermeister
Mir Guggemer wern ach
die“Bachstelzja“genannt,
dott es im ganze kirchspiel bekannt.
Dott Stammt noch aus der Zejt,
wie noch ka Brick hej wohr,
un dott es her schun iwer 200 Johr.
Du hun sich die Fraue die reck huchtrapiert
un sein wie off Stelze durch die Bach maschiert.
Die Brick wuhr mittlerweile gebaut.
Awer mir behale den Nome,
de gefällt us su gout!

Am 13. März 2025 findet erstmals ein Landesweiter Warntag in Rheinland-Pfalz statt. Ziel ist es, die Warnsysteme zu testen, die Bevölkerung für Warnmeldungen zu sensibilisieren und die Abläufe im neuen Lagezentrum Bevölkerungsschutz im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Koblenz zu erproben.
Der 1. Landesweite Warntag findet am 13. März 2025 statt.
„Ein funktionierendes Warnsystem kann im Ernstfall Leben retten. Der Landesweite Warntag ist eine wichtige Gelegenheit, um die Abläufe zu testen und die Menschen für Notlagen zu sensibilisieren. Mit dem neuen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz und dem Lagezentrum Bevölkerungsschutz haben wir in Rheinland-Pfalz eine moderne und leistungsfähige Struktur geschaffen, die einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leistet“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Die Warnung wird gegen 10:00 Uhr über das Modulare Warnsystem (MoWaS) im Lagezentrum Bevölkerungsschutz ausgelöst. Dabei kommen verschiedene Warnmittel zum Einsatz, darunter Cell Broadcast sowie Warn-Apps wie NINA und KATWARN. Je nach Möglichkeit und Verfügbarkeit unterstützen die Kommunen den Landesweiten Warntag mit Lautsprecherdurchsagen, Sirenen oder mobilen Lautsprechern. Gegen 10:45 Uhr erfolgt die Entwarnung.
Mit der Einrichtung des neuen Lagezentrums Bevölkerungsschutz wurde ein zentraler Ort geschaffen, an dem alle wichtigen Informationen zu Gefahrenlagen in Rheinland-Pfalz zusammenlaufen.
Der Landesweite Warntag in Rheinland-Pfalz ergänzt den jährlich im September stattfindenden Bundesweiten Warntag und soll dazu beitragen, die vorhandenen Systeme und Abläufe unter realistischen Bedingungen zu erproben und weiter zu optimieren.
Quelle:
Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz

Öffentliche Sitzung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2023
Vorlage: VO/2025/0067
3. Vorstellung des neuen Forsteinrichtungswerks. Beratung und ggf. Beschlussfassung.
4. Verschiedenes
Protokoll
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Becker eröffnete die aktuelle Gemeinderatssitzung. Er stellte die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Es gab eine Ergänzung in der Tagesordnung: Top2: Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2023. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend eins nach hinten. Weitere Anmerkungen oder Ergänzungen gab es keine.
TOP 2 Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2023
Vorlage: VO/2025/0067
Sachverhalt:
Im Vollzug des § 27 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30.11.2000 wurde der
Nachweis der Betriebsergebnisse für das Forsthaushaltsjahr 2023 mit der Bitte um
Kenntnisnahme vom Forstamt übermittelt.
Demnach stehen dem Aufwand in Höhe von 28.247,35 € Erträge in Höhe von
32.889,73 € gegenüber. Damit schließt das Ergebnis 2023 mit einem Überschuss von
4.642,38 € ab.
Der Ortsgemeinderat wurde über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltsjahres
2023 unterrichtet, welches zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 3 Vorstellung des neuen Forsteinrichtungswerks. Beratung und ggf. Beschlussfassung.
Sachverhalt:
Das Forsteinrichtungswerk stellt eine Form der Inventur dar, bei der Waldbesitzer periodisch verpflichtend eine Bestandsaufnahme ihrer Waldflächen dargestellt bekommen, die Entwicklung der letzten Jahre erfasst wird und die Haushaltung im Forst in den nächsten zehn Jahre geplant werden soll.
Neben den Bestandsaufnahmen der Baumarten, der Altersklassen und der möglichen Holzerntemöglichkeiten, werden die Folgen von Klimaveränderungen, den Bodenklassen, den Standorten und verschiedenen Möglichkeiten zur Durchmischung des Waldes genannt.
Ziel soll es unter anderem sein, durch gezielte Beförsterung den zum überwiegenden Teil aus Buchen bestehenden Wald mit weiteren standortgerechten Baumarten zu durchmischen, auch in den Altersklassen, um den Wald im allgemeinen damit widerstandsfähiger für die Zukunft zu machen.
Herr Mohr von Landesforsten präsentierte sehr detailliert und übersichtlich den Ist Zustand und den angestrebten Soll Zustand in Guckheim.
Die Präsentation erhalten wir als Datei zum nachlesen.
Aufgrund der Menge an Informationen und der fortgeschrittenen Uhrzeit wurde eine abschließende Beratung und ein Beschluss auf die Ratssitzung am 20.02.2025 verschoben
TOP 4 Verschiedenes
Keine Punkt unter „Verschiedenes“.
Es soll ein Insektenwald entstehen.
Die Aufforstung wird etwa 1.400 Bäume umfassen (Elsbeere, Vogelkirsche, Sommerlinde, Winterlinde, Esskastanie, Wildapfel, Wildbirne, etc.). Außerdem wird der Waldrand rundherum mit blühenden einheimischen Sträuchern (etwa 470 Stück) bepflanzt. Das sind z.b. Hartriegel, Gemeiner Schneeball, Heckenkirsche, Liguster, verschiedene Heckenrosenarten, etc...
In ein paar Jahren wird der Rotheberg wieder in grünem Glanz ein Einod darstellen. (auf dem Bild oben: Fläche für die Bäume, unten die rote Linie zeichnet die Sträucher ein.)

Stellungnahme zum Rothenberg:
Liebe Guckheimer.
Am Rothenberg finden gerade massivste Fällungen von Wald statt. Grund ist, dass durch die extreme Trockenheit der letzten Jahre an einem Großteil der Buchen massive Schädigungen eingetreten sind.
Die Buchen sterben von der Krone herab ab und drohen unverhofft "aus dem Nichts" umzustürzen. Oft haben sie äußerlich am Stamm keinerlei Anzeichen, sondern, wie bereits erwähnt, von der Krone aus.
Durch den Lehrpfad, die Kapelle und den Bildstock ist der Rotheberg stark frequentiert und die Menschen dort dann gefährdet. Dieses Risiko wollten der Förster und natürlich die Ortsgemeinde nicht eingehen.
Zugeben muss ich, dass wir das Ausmaß der vom Förster dringend empfohlenen Fällungen unterschätzt haben und über das Bild dort jetzt sehr niedergeschlagen sind.
Während der Fällung hatte ich die Möglichkeit mir die Bäume anzusehen: es ist wirklich dramatisch, aber überall waren die Schädigungen zu erkennen.
Wir müssen uns auf den Fachmann, den Förster verlassen.
Auf jedenfall kein schöner Moment grade.
Ich hoffe, dass ich bisschen aufklären konnte.
Wie wir nun mit der Wiederbegrünung umgehen, werden wir in der nächsten Zeit besprechen.
Benjamin Becker, Ortsbürgermeister

Öffentliche Sitzung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Guckheim"
Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen, sowie Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschlusses nach § 10 Bauge-setzbuch
Vorlage: VO/2025/0012
4. Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung einer zweiten Stilllegungsfläche im Guckheimer Wald.
5. Verschiedenes
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Ratssitzung wurde vom Vorsitzenden eröffnet. Es wurde die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt. Ergänzungen zur Tagesordnung gab es keine.
TOP 2 Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Guckheim"
Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen, sowie Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschlusses nach § 10 Baugesetzbuch
Vorlage: VO/2025/0012
Sachverhalt:
Im Zeitraum vom 06.09.2024 bis zum 06.10.2024 wurde die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Guckheim“ durchgeführt
Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes sind Stellungnahmen eingegangen.
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden diese in einer Anlage dargestellt und mit
Vorschlägen zur Abwägung versehen.
Es ist erforderlich, dass durch den Ortsgemeinderat hinsichtlich der vorgetragenen Stellungnahmen eine Abwägungsentscheidung getroffen wird.
Es kann über alle Anregungen „en bloc“, d.h. im Wege eines einzelnen Beschlusses abgestimmt werden.
Hierüber ist ein Beschluss zu fassen, dem allerdings alle Stimmberechtigten zustimmen müssen. Kommt dieser Beschluss nicht zustande, ist über die Stellungnahmen jeweils ein einzelner Beschluss zu fassen.
Sofern der Ortsgemeinderat sich den Abwägungsentscheidungen anschließt könnte nachfolgend der Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst werden.
Beschluss:
Aufgrund von Ausschließungsgründen (§ 22 GemO) haben folgende Ratsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen: keine.
a) Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(1) Der Ortsgemeinderat beschließt, über die vorgetragenen Stellungnahmen „en bloc“ abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen
(2) Der Ortsgemeinderat hat vom Inhalt der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis genommen und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
b) Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan „Solarpark Guckheim“ wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen (§ 10 BauGB). Die Begründung, die Textfestsetzungen und der Plan werden gebilligt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg wird gebeten, den Bebauungsplan öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung einer zweiten Stilllegungsfläche im Guckheimer Wald.
Sachverhalt:
Unser Waldmanifest sieht vor, mittelfristig bis zu 25% der eigenen Forstflächen stillzulegen.
In diesem Sinne soll ein zweites Gebiet geschaffen werden, das nicht mehr aktiv bewirtschaftet wird. Hierzu wurde vom Förster, Herrn Thomas Schwerhoff, der Bereich im Römel, rund um den Steinbruch, sowie der Bereich am Hang zum Dorf hinunter, (Abteilung 1) vorgeschlagen. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass der Wald sich selbst überlassen wird und mit Ausnahme von Verkehrssicherung kein Eingriff mehr durch den Menschen erfolgen soll. Hierbei erhoffen wir uns eine nachhaltige Waldstruktur und eine Sicherung des Lebensraumes für unzählige Tiere und Pflanzen. Mit der hier genannten Fläche von etwa 4 Hektar, können wir, inklusive dem bereits vorhandenen Gebiet oberhalb des Dorfes, schon 10% unseres Waldes als Stilllegungsfläche/Ruhefläche ausweisen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Guckheim beschließt die Stilllegung der vom Förster vorgeschlagenen Waldfläche von 4 Hektar im Römel (Abteilung 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 1 Enthaltungen: 0
TOP 5 Verschiedenes
• In der Ortslage und im Gewerbegebiet sind diverse Bordsteine beschädigt und sollen im Jahr 2025 saniert werden.
Entsprechend der angefragten und eingegangenen Angebote erteilen wir, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, der Firma Kimma Natursteinpflaster aus Eppenrod den Auftrag diese zu sanieren.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
• Im Bereich der Kirchstraße/Waldstraße soll eine zusätzliche Straßenlampe aufgestellt werden. Der Rat stimmt dem Angebot der Firma Zoth, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, zu, diese dort zu installieren.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
• An der L300, Höhe Hausnummer 38/40 muss ein Bordstein eingebracht werden. Über das Vorgehen dort wird
OB Becker mit dem LBM sprechen.
• An der Treppe zum Brunnenplatz soll ein Geländer angebracht werden. Ebenso sollen die Geländer an der
Bruchsteinbrücke im Mühlental erneuert werden. Zwei Ratsmitglieder nehmen sich dem an.
• Ob wir auch das Geländer an der großen Holzbrücke über den Elbbach erneuern, soll im Rahmen der
Oberflächensanierung 2025 geprüft werden.
• Es wurde über den Haushalt 2024, welcher sehr positiv ausfällt, und den Haushalt 2025 gesprochen, der im
Februar beschlossen werden soll.
• Die nächste Ratssitzung findet am 20.02.2025 statt.
Kinder ab 4 Jahre Snacks & Getränke stehen für die Kids bereit
Anmeldeschluss 01.02.2025
Anmeldung an : fördervereinkitaguckheim@gmail.com

Auf seiner Sitzung am 16.01.2025 hat der Gemeinderat Guckheim weitere 4,3 Hektar Forst stillgelegt und damit bereits knapp 9 Hektar insgesamt als Ruhefläche deklariert. Neben dem Gebiet im Wald über dem Dorf wurde nun ein Bereich am Römel ausgewählt.
Mit dieser Maßnahme will der Rat den Guckheimer Wald als Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen schützen und u.a. als dauerhaften CO2 Speicher erhalten.

Die 5. Jahreszeit wirft Ihre Schatten voraus und wir freuen uns, wenn Ihr am Samstag, dem 01.03.2025, am Karnevalsumzug des KCEG Blau-Weiß Guckheim wieder teilnehmen möchtet.
Beginn der Veranstaltung ist um 13.33 Uhr.
Los geht’s um 13:33 Uhr und anschließen laden wir zur After Zug Party ins große Festzelt ein.
Seid mit dabei, ob als Fußgruppe oder mit einem Motivwagen und lasst es gemeinsam mit uns krachen.
Hier findet Ihr die Anmeldung sowie alle weiteren Infos zum Karnevalsumzug.>>





Abteilung Tanz-und Gymnastik
Infos bei Sonja Müller Jung 0171/8315939
Am 26.01.2025 um 17:00 Uhr in der Gaststätte Jung
Eintritt frei: Über eine Spende freut sich die Theaterkasse

Nun ist es soweit: ein bewegtes 2024 neigt sich dem Ende zu.
Schon Morgen schauen wir voller Freude und Erwartungen ins neue Jahr 2025.
Im Namen der Ortsgemeinde Guckheim möchte ich allen einen "guten Rutsch" und "Prost Neujahr" wünschen.
Herzliche Grüße, Benjamin Becker, Ortsbürgermeister
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Guckheim ein.

| Sitzungstermin: | Donnerstag, 23.01.2025, 19:00 Uhr |
| Ort, Raum: | Bürgerhaus Guckheim, 56459 Guckheim |
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1 | Eröffnung der Sitzung | |
| 2 | Vorstellung des neuen Forsteinrichtungswerks. Beratung und ggf. Beschlussfassung. | |
| 3 | Verschiedenes |
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Benjamin Becker
Ortsbürgermeister
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Guckheim ein.

| Sitzungstermin: | Donnerstag, 16.01.2025, 19:00 Uhr |
| Ort, Raum: | Bürgerhaus Guckheim, 56459 Guckheim |
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1 | Eröffnung der Sitzung | |
| 2 | Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Weltersburg/Guckheim“. Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (§3Abs.2 und§4Abs.2 Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen, sowie Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss nach §10 Baugesetzb | |
| 3 | Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung einer zweiten Stilllegungsfläche im Guckheimer Wald. | |
| 4 | Verschiedenes |
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Benjamin Becker
Ortsbürgermeister
ProtokollProtokoll Gemeinderatssitzung vom 13.12.2024
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Becker eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung und Beschlussfähigkeit fest. Änderungen in der Tagesordnung gab es keine.
TOP 2 Widmung von in der Straßenbaulast der Ortsgemeinde Guckheim stehender Verkehrsanlagen
Tagesordnungspunkt entfällt, da die Vorlage nicht vorlag.
Das Thema wird in den Januar verschoben.
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2025
Vorlage: VO/2024/0597
Sachverhalt:
Durch das Forstamt Rennerod wird jedes Jahr der Forstwirtschaftsplan zur Beratung und Beschlussfassung erstellt.
In dem vorgelegten Plan stehen den Aufwendungen in Höhe von 39.525,00 € Erträge in Höhe von 25.848,00 € entgegen.
Im Ergebnis wird von einem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 13.677,00 € ausgegangen.
Positiv ist, dass unsere Vorgabe von maximal 240 Festmetern Holz, eingehalten wurde.
Es fallen zusätzlich ca. 45 Festmeter Lärchenholz an, welche nach kurzer Diskussion verbindlich durch die Gemeinde vermarktet werden soll.
Beschluss:
Dem Forstwirtschaftsplan 2025 wird in der vorgelegten Form zugestimmt, mit der Ergänzung die zusätzlich geschlagenen Lärchen selbst zu vermarkten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 4 Verschiedenes
Ortsbürgermeister Becker berichtete über die derzeitige Situation in der Kita.
Außerdem berichtete er von der Vorabplanung des Haushaltes 2025
Kindertagesstätte Guckheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Sonntag den 15.12.24 Aufgrund der Wetterbedingungen ab 17:00Uhr am Bürgerhaus von Guckheim.
Wir freuen uns über viele Zuhörer!

Sonntag am 8.12 fand im Gasthaus Jung (Wellems) die diesjährige Weihnachtsfeier der Senioren statt.
Die von der Theatergruppe aufgeführte Komödie „Viele heißen Waldemar“ sorgte wieder dafür, dass kein Auge trocken blieb. Eine tolle Veranstaltung!




Heute am 05.12.2024 besuchte uns der heilige Nikolaus in der Guckheimer Kirche. Gestaltet wurde die Feier von Marina Jung. Der Nikolaus konnte freudig zahlreiche Kinder begrüßen und hatte für jeden eine kleine Aufmerksamkeit mitgebracht.

Protokoll Gemeinderatssitzung vom 14.11.2024
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden eröffnet, die fristgerechte Einladung, sowie die Be-schlussfähigkeit festgestellt.
Änderungen in der Tagesordnung gab es keine.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über eine über planmäßige Ausgabe gemäß § 100 GemO
Vorlage: VO/2024/0478
Sachverhalt:
Das Budget für die Personalkosten der Ortsgemeinde Guckheim ist bereits überschritten, da aufgrund der Umstellung der Trägerschaft des Kindergartens auf die Verbandsgemeinde die nebenberuflichen Mitarbeiter nicht im Haushalt der Ortsgemeinde berücksichtigt wurden. Die voraussichtlichen Personalkosten belaufen sich auf ca.16.000 €. Gemäß § 100 Abs. 1 GemO sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen, und Auszahlungen nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder wenn sie unabweisbar sind und kein erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht oder ein bereits ausgewiesener Fehlbe-trag sich nur unerheblich erhöht. Nach § 5 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guck-heim sind Aufwendungen erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 1.500,00 € übersteigen. Die Personalkosten übersteigen diese Wertgrenze, somit ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der über planmäßigen Ausgabe in Höhe von 16.000 € zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 3 Informationen zum Starkregen- und Hochwasserkonzept.
Ortbürgermeister Becker berichtet von der Informationsveranstaltung zum Starkregen- und Hochwasserkonzept
Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen sollen an den Bauausschuss weitergegeben werden, um eine zeitnahe Machbarkeit auszuloten.
Konsens ist, dass neben der Ortsgemeinde, auch die Verbandsgemeinde und jeder einzelne Bewohner an seinem Anwesen, für den Schutz gegen Überschwemmungen mit verantwortlich ist
Weitere Informationen folgen, nachdem das sehr umfangreiche Konzept im einzelnen durch-gearbeitet wurde.
TOP 5 Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern und der Festsetzung der Hundesteuer anhand einer Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2025
Vorlage: VO/2024/0500
Sachverhalt:
Allgemeines:
Mit Urteil vom 10.04.2018 (BVerfGE 148 S. 147; DSR 2018 S. 791) hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung des Grundvermögens in den „alten“ Bundesländern, jedenfalls seit Beginn des Jahres 2002, für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und damit für verfassungswidrig erklärt.
Vorübergehend (bis längstens 31.12.2024) durften die verfassungswidrigen Regeln angewendet werden.
Der Bundesgesetzgeber hat im November 2019 fristwahrend ein Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. Danach erfolgt die sog. Hauptfeststellung, also die Neubewertung von bundesweit ca. 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten, auf den 01.01.2022, da-nach wieder zum 01.01.2029 (siebenjährige Hauptfeststellungszeiträume).
Die neuen „Grundsteuerwerte“ (früher Einheitswerte) sind ab 01.01.2025 Grundlage der Grundsteuerfestsetzungen durch die Gemeinden.
Den Gemeinden steht nach dem Grundgesetz ein Hebesatzrecht zu (Art. 106 Abs. 6 GG), d.h. die Gemeinden beschließen einen individuellen Prozentsatz, mit dem die Grundsteuer-werte multipliziert werden. Dabei soll die Grundsteuerreform aufkommensneutral ausgestaltet sein, d.h. es sollen nicht wesentlich mehr oder wesentlich weniger Grundsteuern erzielt wer-den. Der von der Gemeinde beschlossene Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen.
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 hinaus – erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht gegeben ist.
Sofern die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde / Stadt nicht vor dem 01.01.2025 veröffent-licht werden kann, wird vom Gemeinde- und Städtebund (GStB) empfohlen, die Realsteuer-hebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
Die in der Hebesatzsatzung festgesetzten Hebesätze gelten bis zur öffentlichen Bekanntma-chung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.
Mit der Beschlussfassung einer solchen Hebesatzsatzung wird die Verwaltung in die Lage versetzt, zu Beginn des Jahres 2025 entsprechende Grundsteuerbescheide an die Bürgerin-nen und Bürger zu versenden.
Sofern eine Hebesatzsatzung nicht vom Gemeinderat beschlossen würde, könnte die Verwaltung erst nach Genehmigung des Haushaltsplanes und der Bekanntmachung der Haushaltsatzung die Grundsteuerbescheide versenden. Dies würde die Liquidität der Gemeinde zumindest im ersten Quartal des Jahres 2025 deutlich negativ beeinflussen.
Die Verwaltung schließt sich daher der Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes an und bittet um Beratung und Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung.
Im Zuge der Grundsteuerreform wurde auch die digitale Übermittlung der Messbescheide eingeführt. Anders als in der Vergangenheit erstellt das Finanzamt die Messbescheide nicht mehr in Papier, sondern stellt diese in Dateiform über Elster Transfer den Verwaltungen zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen seitens des Finanzamtes noch nicht für alle Steuerobjekte die jeweiligen Messbeträge vor. Die Verwaltung erhält fast täglich neue Messbescheide, welche sie in ihre Veranlagungssoftware importiert. Ferner übermittelt das Finanzamt auch regelmäßig noch Korrekturbescheide zu bereits importierten Messbeschei-den. Dies verdeutlicht, dass die der Verwaltung vorliegende Datenmenge noch nicht vollständig und ferner permanentem Wandel unterworfen ist.
Trotzdem liegen zum jetzigen Zeitpunkt bereits so viele Messbescheide vor, dass diese die Basis für eine ausreichend sichere Prognose der Entwicklung der Hebesätze darstellen können. Trotzdem wird verwaltungsseitig hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine 100%-verlässliche Prognose zu den Messbeträgen und folglich auch den erforderlichen Hebesätzen erstellt werden kann.
Dies wird erst mit vollständigem Vorliegen aller Messbescheide möglich sein.
Dies wird aus Sicht der Verwaltung voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2025 der Fall sein. Sollte sich zeigen, dass ein in der Hebesatzsatzung festgesetzter Hebesatz deutlich zu hoch oder niedrig ausgefallen ist, steht es der Gemeinde frei, eine Anpassung in der Haus-haltssatzung 2025 vorzunehmen.
In diesem Fall würden seitens der Verwaltung entsprechende Änderungsbescheide versendet werden.
Ermittlung der Hebesätze:
Die Haushaltsplanung für das Jahr 2024 ging bei der Grundsteuer A von folgenden Berechnungsgrößen aus: Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung wurden seitens des Finanzamtes folgende Messbescheide bereits übermittelt.
Für diese bereits übermittelten Steuerobjekte ergeben sich folgende Messbeträge: Sofern man eine Aufkommensneutralität für die bereits übermittelten Steuerobjekte erreichen möchte, würde sich folgender Hebesatz ergeben:
Grundsteuer A: 535 v.H. (wie seither)
Grundsteuer B: 590 v.H. (wie seither)
Gewerbesteuer: 415 v.H. (wie seither)
Aus der Mitte des Rates wurde beantragt die Hundesteuer zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1 Dagegen: 4 Enthaltungen: 5
Der Antrag wurde abgelehnt, die Sätze bleiben wie seither.
Hundesteuer:
Für den ersten Hund: 40,00 Euro
Für den zweiten Hund:100,00 Euro
Für jeden weiteren Hund: 150,00 Euro
Für den ersten gefährlichen Hund: 512,00 Euro
Für den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund: 930,00 Euro
Begründung der Empfehlung:
Bei der Empfehlung der Hebesätze wurden die derzeit festgelegten Nivellierungssätze, also die empfohlenen Durchschnittssätze des Landes Rheinland-Pfalz, berücksichtigt.
Die Nivellierungssätze betragen aktuell Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 345 v. H. Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) 465 v. H. (nachrichtlich: Gewerbesteuer 380 %) Den Gemeinden wird seitens der Verwaltung empfohlen diese Nivellierungssätze keinesfalls zu unterschreiten, da dies zu Nachteilen bei der Umlagen Belastung sowie evtl. Fördermittelanträgen führt.
Im vorliegenden Fall wäre für die Ortsgemeinde Guckheim ein Senken des Hebesatzes bei der Grundsteuer A auf 345 v. H. denkbar.
Es wird jedoch empfohlen, den Hebesatz der Grundsteuer A auf mindestens 535 v. H. zu belassen. Es ist bekannt, dass es im Rahmen der Grundsteuerreform zu Belastungsverschiebungen kommt. So werden Wohngrundstücke grds. mehr belastet und Geschäftsgrundstücke im Gegenzug deutlich entlastet.
Die Ortsgemeinde Guckheim hat eine verhältnismäßig geringe Zahl von Geschäftsgrundstücken. Es ist nur ein geringer Rückgang des Messbetrages für die Grundsteuer B zu verzeichnen.
Aus Sicht der Verwaltung ist somit eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B nicht zwingend angezeigt.
Es liegt jedoch in der Zuständigkeit des Ortsgemeinderates ob und in welcher Höhe eine Anpassung erfolgt und ob ggf. weitere Anpassungen, z. B. beim Hebesatz der Gewerbesteuer, vorgenommen werden.
Es wird der Ortsgemeinde Guckheim empfohlen, den Hebesatz der Grundsteuer B auf mindestens 590 v. H. zu belassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Hebesatzsatzung mit denen vom Ortsgemeinderat festgelegten Hebesätzen. Die Hebesätze bleiben wie bisher unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 7 Informationen zum Forst
Sachverhalt:
Der Guckheimer Forst wird in den nächsten Jahren immer weniger Gewinn durch Holzeinschlag erwirtschaften. Das liegt unter anderem an dem sich vollziehenden Generationswechsel der Bäume, aber auch an der Folge der Trockenheitsschäden der letzten Jahre. Generationswechsel meint, dass entstandene Naturverjüngung zunächst erst wieder zu erntereifen Bäumen heranwachsen muss.
Der Brennholzbedarf der Guckheimer Bevölkerung ist derzeit weiterhin vorhanden. In dem 2024 beschlossenen Waldmanifest wurde festgehalten, nur noch die Bäume einzuschlagen, welche aus forstwirtschaftlich nötigen und vorher besprochenen Fällungen, der Verkehrssicherung oder durch z.B. Windwurf anfallen. Diese Holzmenge wird dann als aller erstes an die Guckheimer Bürger zur Brennholzversorgung vergeben werden. Dabei soll die Gesamt-menge von 240 Festmetern jährlich, Brennholz und Stammholz in Summe, nicht überschritten werden.
Über die finanziellen Unterschiede der Verwendung des Stammholzes ebenfalls als Brennholz wurde im Rat gesprochen und dabei festgelegt, die Wirkung auf den Forsthaushalt im Anschluss zu bewerten.
In den nächsten Jahren wird zu prüfen sein, welche Brennholzversorgung noch möglich sein wird. Die Menge an Holz, welches wir ernten können, wird tendenziell weniger werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die zu verwertende Menge Holz auf in diesem Jahr 240 Festmeter zu begrenzen. Etwa 40 fm werden aus der Maßnahme am Rothenberg gewonnen. Weitere 200 fm können aus dem Bereich der Weißtannenaufforstung im Hasenmorgen entnommen werden, so wie beim Waldbegang besprochen. Hierbei ist darauf zu achten, gute, starke Buchen zu schonen und zu erhalten.
Das daraus anfallende Holz soll nur an Guckheimer Bürger mit eigener Brennstelle gehen.
Die Bewerberfrist für Brennholz beginnt am 21.11.2024 und endet am 05.12.2024.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 1 Enthaltungen: 0
TOP 8 Verschiedenes
Hinweis des OB Becker, dass vor der KiTa ein ungenutzter Blumenkübel steht, dieser kann für den Friedhof genutzt werden.
Die Firma Kohlhaas aus Brandscheid hat die Gräber am Friedhof auf Standfestigkeit überprüft.
Bezüglich der Bäume im Bereich Otterbach/L300 gab es noch keine Rückmeldung der Verbandsgemeinde.
Ein Gespräch über die Weiterentwicklung der Kirmes wurde auf Nachfrage des Rates von der Eintracht und dem Kulturverein negativ beantwortete. Es soll daher mit der Festwirtin und bei der Vergabe für die nächsten Jahre mit dem jeweiligen Veranstalter vorabgesprochen werden.
Da ab 2026 ein neuer Veranstalter für die Kirmes gebraucht wird, sollen hier-zu Gespräche frühzeitig, ggfs. im Frühjahr 2025 erfolgen.
Die erste Gemeinderatssitzung im Jahr 2025 wird am 23.01.25 stattfinden. Herr Mohr von Landesforsten wir hier das neue Forsteinrichtungswerk für die nächsten 10 Jahre vorstellen.
Ein gemeinsames Essen des Rats ist für den 13.12.24 in der Gaststätte Jung geplant.
Es sollen wieder zwei Weihnachtsbäume im Dorf aufgestellt werden (Bürgerhaus + Kirche). Hierfür wird kurzfristig Hilfe gebraucht, auch zwecks Anbringung der Lichterketten. Abfrage folgt innerhalb der WhatsApp Gruppe.
Am 12.04.25 findet die Aktion Saubere Landschaft statt.
Für das kommende Jahr 2025 wird ein neuer „Sankt Martin“ gebraucht.
Der Fußweg oberhalb Röttger/unterhalb Singer soll im Kreuzungsbereich zur Bergstraße hin besser erkennbar gemacht werden und evtl. Sicherheitspfosten aufgestellt werden, damit Kinder hier nicht ungehindert auf die Straße gelangen. Ein Ratsmitglied nimmt sich dem an.
Die Altkleider-Container unterhalb vom Friedhof muss dringend geleert werden. Hierzu soll telefonisch Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen werden.
Pünktlich zum 01. Advent steht auch wieder die Krippe auf unserem Dorfplatz gegenüber dem Bürgerhaus.
Wir wünschen allen eine schöne, besinnliche Adventszeit.
Danke an alle Fleißigen Helfer !

Es treibt der Wind im Winterwalde
die Flockenherde wie ein Hirt
und manche Tanne ahnt wie balde
sie fromm und lichterheilig wird.
Und lauscht hinaus: den weißen Wegen
streckt sie die Zweige hin – bereit
und wehrt dem Wind und wächst entgegen
der einen Nacht der Herrlichkeit.
(Rainer Maria Rilke)
In Ihrer Gemeinderatssitzung am 25.01.2024 hat der Ortsgemeinderat eine von der Arbeitsgruppe Wald vorab ausgearbeitete Grundsatzerklärung zum Umgang mit dem Guckheimer Wald besprochen und für unsere Gemeinde beschlossen.
Die Grundsatzerklärung soll in den nächsten Jahren den Schritt vom reinen Wirtschaftsfaktor Wald zu einem dauerhaft gesunden und nachhaltigen Wald begleiten und im anstehenden Forsteinrichtungswerk (10-Jahresplan des Forstes, läuft 2025 ab) die Richtung vorgeben.
Am 16.02.2024 haben der Ortsbürgermeister Benjamin Becker und seine beiden Beigeordneten, Christian Müller und Lutz Soor, die Erklärung unterschrieben und dem Förster, Herrn Thomas Schwerhoff, ausgehändigt.
Protokoll Gemeinderatssitzung vom 10.10.2024
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Becker eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Ergänzungen zu Tagesordnung gab es keine.
TOP 2 Einwohnerfragestunde
Es gab keine Anfragen.
TOP 3 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
Am 01.10.2024 haben OB Becker und Ratsmitglied Ingo Janowitz an einer Begehung des gräflichen Forstes in der Guckheimer und Kölbinger Gemarkung teilgenommen.
Bei der Bürgermeisterdienstversammlung in Westerburg am 07.10.2024 wurden drei verschiede-ne Orts-Apps vorgestellt. Die Verbandsgemeinde überlegt, eine dieser Apps für die Gemeinden anzuschaffen.
Informationen über die Auswirkung der Grundsteuerreform auf die Ortsgemeinde und die Anwohner folgen in Kürze.
Die Arbeitsgruppe Wald trifft sich am 18.10.2024 mit dem Förster, Herrn Schwerhoff, am Hasenmorgen, um über die Brennholzsituation zu sprechen. Danach soll unsere Ausschreibung erfolgen.
Ortsbürgermeister Becker hat einen Gesprächstermin mit dem Landtagspräsidenten, Herrn Hendrik Hering, vereinbart, um mit ihm über die Möglichkeit einer Querungshilfe über die L300 und eine Förderung des Landes, bzw. Unterstützung, bei einem eventuellen Projekt Bürger-haus/Kirche zu sprechen.
Das Ergebnis zum Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept des Planungsbüros Bjoernsen ist fertig und soll am 29.10.2024 vorgestellt werden.
Mails an die Gruppen-E-Mail des Bauamtes wegen am Elbbach quer liegender Bäume, sowie Weidenbewuchs vor der Brücke L300 und ihrer Auswirkung in der kommenden Hochwassersaison blieben bisher unbeantwortet. Ortsbürgermeister Becker wird nun persönlich vorsprechen.
Aufgrund eines Übermittlungsfehlers innerhalb der Verwaltung wurden im Haushalt 2024 die Personalkosten für unsere in der Gemeinde tätigen Mitarbeiter nicht berücksichtigt. Hierfür müssen wir in der Ratssitzung am 14.11.2024 einen Beschluss vorbereiten. OB Becker hat am 17.10.2024 einen Termin mit der Haushaltssachbearbeiterin, um den aktuellen Haushalt zu besprechen und zu klären, wie sich die Situation, nach dem wiederholten Fehler in diesem Jahr, nun darstellt. Auch über 2025 soll schonmal gesprochen werden.
Laut Aussage der Verbandsgemeinde Westerburg soll ein Teil der Kosten "Zur Hei-de/Wehrstraße" 2024 noch angefordert werden. Die hier fehlenden, aber eigentlich einkalkulierten, Einnahmen, setzen unseren Haushalt in diesem Jahr weiter unter Druck.
Das Treffen zu Verkehrssituation Schulstraße soll aufgrund der Vielzahl an aktuellen Themen erst im Januar stattfinden.
Auf dem Friedhof wurde ein PVC-Wasserfass aufgestellt, um die Wasserversorgung für die Grabpflege sicherzustellen. Der Schaden an der Rohrleitung wird über die Wintermonate repariert. Becker bedankte sich bei Ralf Holzbach und der Feuerwehr für die Hilfe.
TOP 4 Bauangelegenheiten
Herr Christian Storch und Herr Pfarrer Hufsky haben erste Gespräche zur Planung über die Nutzung der Kirche gemeinsam mit der Gemeinde geführt. Herr Pfarrer Hufsky besorgt derzeit die Baupläne der Kirche. Parallel wird ein Termin mit der Denkmalschutzbehörde vereinbart.
Die Brücke im Mühlental wird in der zweiten Oktoberhälfte bzw. Anfang November fertig gestellt. Die Straßenoberfläche soll asphaltiert und nicht gepflastert werden.
TOP 5 Informationen aus der Sitzung des Dorfentwicklungsausschusses
Die Termine für die Dorfveranstaltungen wurden besprochen und die Aufgaben verteilt.
Sankt Martin: 09.11.2024, 17:30 Uhr an der Kirche, bzw. am Bolzplatz,
Gedenkfeier zum Volks-trauertag 17.11.2024, 10:15 Uhr am Friedhof,
Nikolausfeier 05.12.2024, 17:00 Uhr in der Kirche,
Seniorenfeier 08.12.2024, 14:00 Uhr im Gasthaus Jung.
Es wurde eine Arbeitsgruppe "Kirmes" gegründet. Aus dem Ausschuss und dem Rat nehmen folgende Personen daran teil: Anja Ochs, Monica Nieland, Adrian Fasel, Jeannine Krieger. Es sollen noch Vertreter des Kulturvereins und der Eintracht Guckheim dazu kommen. Diese wer-den vom Dorfentwicklungsausschuss angesprochen.
OB Becker zeigte dem Rat den ersten Entwurf unserer Homepage guckheim.eu. Derzeit wird sie noch mit Inhalten gefüllt. Geplant ist, dass sie Anfang Dezember regulär veröffentlicht wird. Über die E-Mailadresse news@guckheim.eu können dann alle Vereine und Gruppierungen Veranstaltungen und Informationen über diese Plattform bewerben.
TOP 6 Friedhofsangelegenheiten
Es hat ein Ortstermin zweier Ratsmitglieder, Anja Ochs und Jörg Ochs, gemeinsam mit Daniel Krieger stattgefunden, an dem über den Friedhof gesprochen wurde. Es sollen verschiedene Maßnahmen stattfinden, die den Friedhof wieder ansehnlicher machen. Hierzu sollen Arbeitseinsätze von freiwilligen Helfern erfolgen und zunächst Moos und Unkraut entfernt werden. Für weitere Maßnahmen, die dann 2025 erfolgen sollen, werden nun zunächst Angebote eingeholt, da mit wir die Kosten im Haushalt 2025 berücksichtigen können.
OB Becker wies darauf hin, dass wir beim Kauf von Materialien und dem leihen von Maschinen zunächst die ortsansässigen bzw. ortsnahen Firmen ansprechen sollten.
Ab dem 01.01.2025 benötigen wir einen neuen Mitarbeiter für die Friedhofspflege. Es soll geprüft werden, ob wir einen Mitbürger dafür gewinnen können oder ob wir dies an einen Unternehmer vergeben.
TOP 7 Verschiedenes
Bänke Kataster, Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde,
Ratsmitglied Ingo Janowitz hat ein Bänke Kataster erstellt, auf dem alle in der Gemarkung befindlichen Sitzbänke verzeichnet sind. Ziel dabei ist es, eventuellen Schäden an den Bänken und Gefährdungen durch z.B. herunterfallende Äste für die dort Rastenden vorzubeugen. Es sollen nun zunächst Prioritäten gesetzt werden und dann nach und nach Bänke instandgesetzt, entfernt oder Bäume beschnitten werden. Insgesamt befinden sich 28 Bänke rund um Guckheim.
Das Wanderhäuschen Richtung Westert ist zugewachsen und wird von Burkhard Jung freigeschnitten. Adrian Fasel möchte sich um eventuelle Schäden an dem Unterstand und der Bank kümmern.
Am Freitag, den 11.10.2024, findet die Siegerehrung für den Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" statt. Guckheim hat hierbei den zweiten Platz belegt.
Die Dachkuppe an der Kita soll erst 2025 saniert werden, da wir dafür keine Mittel mehr im Haushalt haben. Es besteht keine unmittelbare Gefahr durch eindringen von Nässe.
An der Kante zum Steinbruch auf dem Römel ist der Schutzzaun an verschiedenen Stellen durch umstürzende Bäume beschädigt. Die Ratsmitglieder Christian Müller und Ralf Holzbach nehmen sich dem an.
Die nächste Ratssitzung findet am 14.11.2024 statt.
Ortsgemeinde Guckheim, 12.10.2024
Protokoll Gemeinderatssitzung 19.09.2024
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Sitzung wurde um 19 Uhr eröffnet. OB Becker stellte die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden zwei weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen:
Top 6: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Sachspende
Top 7: Beratung über die Verkehrssituation L300
Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend nach hinten.
Weitere Ergänzungen oder Änderungen gab es keine.
TOP 2 Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Ratsmitglied Adrian Fasel wurde vom Ortsbürgermeister per Handschlag verpflichtet, der an der konstituierenden Sitzung nicht teilnehmen konnte.
TOP 3 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Pfosten der defekten Schaukel an der Kita ist da und kann installiert werden.
Am Friedhof wurde eine Sprechanlage aufgebaut, welche ab sofort benutzt werden kann.
In den nächsten Tagen soll ein Termin mit der Firma Moritz Greiner am Rothenberg stattfinden, da auf der Rückseite weitere abgestorbene Buchen entfernt werden müssen. Die Buchen sollen dem Brennholzkontingent zugeführt werden.
Herr Schwerhoff, der Förster, hat uns mitgeteilt, dass maximal 200 Festmeter Brennholz zur Verfügung stehen. Im vorderen Bereich des Hasenmorgens sollen diese entsprechend gefällt werden, damit gleichzeitig die Naturverjüngung nachwachsen kann. Der Rat möchte das Holz ausschließlich als Brennholz für die Guckheimer Bürger verwenden und kein Stammholz an Händler verkaufen. Es soll ein Ortstermin mit der Arbeitsgruppe Wald erfolgen.
Die Aufforstung im Römel und um den Funkturm herum muss nochmal besprochen werden.
Für die Grillhütte sind zwei Sitzgarnituren angeschafft worden.
In der Friedhofshalle gab es einen Wasserschaden. Derzeit läuft dazu die Schadensermittlung.
2025 sollen in verschiedenen Bereichen Bordsteine erneuert werden. Es werden Angebote dazu eingeholt.
Auch die Rissesanierung auf den Ortsstraßen soll 2025 weitergeführt werden. Die Firma Kutter ist beauftragt. Welche Straßen saniert werden sollen, wird der Bauausschuss zu gegebener Zeit ermitteln.
Die Brücke über den Elbbach wird erst Anfang 2025 saniert.
Über dem Anbau der Kita (Altbestand) zur Schule hin tritt Feuchtigkeit ein. Die Sanierung ist bereits erfolgt.
Kleinere Mängel in der Kita wurden im Rahmen der Gewährleistung aufgenommen und sollen kurzfristig beseitigt werden.Bei der Feuerwehr Guckheim gab es einen Führungswechsel. Friedhelm Nass hat den Posten des Wehrführers an Daniel Jung weitergegeben. Nikos Weidenfeller ist neuer Stellvertreter.
Die Heizung im Bürgerhaus wurde gewartet.
Am 01.10.2024 findet eine Waldbegehung im gräflichen Bereich statt, an der der Bürgermeister teilnimmt.
Das Regenrückhaltebecken Tiergartenstraße ist gereinigt worden.
Bürgermeister Becker informierte über die Höhe der Verbandsgemeinde- und Kreis Umlagen 2024: Verbandsgemeinde 38%, 410.528 Euro, Kreis 42%, 453.741 Euro.
Der nächste Weihnachtsmarktsoll 2025 stattfinden.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Jahressonderzahlung an nebenberufliche Arbeitskräfte der Ortsgemeinde.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat über die Gewährung einer Jahressonderzahlung an die nebenberuflichen Arbeitskräfte zu beraten.
Bei dieser Beratung haben die Ratsmitglieder Burkhard Jung und Jörg Ochs den Sitzungstisch verlassen.
Beschluss:
Es wird beschlossen, den nebenberuflichen Arbeitskräften der Ortsgemeinde eine Jahressonderzahlung in Höhe des durchschnittlichen Monatsverdienstes zu gewähren. Hierbei soll die 538 Euro Grenze beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 5 Kirmes 2024 und 2025
Es wurde eine Bilanz zur Kirmes 2024 gezogen. Der Kulturverein (Kirmesgesellschaft) und die Wirtin zeichneten sich im Großen und Ganzen zufrieden mit dem Ablauf.
Es gab keine Zwischenfälle.
Leider war die Besucherzahl geringer als in den Jahren vorher und es konnten auch keine weiteren Fahrgeschäfte gewonnen werden.
Bei den Fahrgeschäften ist das Problem, dass die meisten Schausteller an dem Wochenende bereits ausgebucht sind oder enorme Gagenforderungen haben.
Ein Schreiben der Eintracht Guckheim zeigt konstruktiv Möglichkeiten auf, wie die Kirmes künftig weiterentwickelt werden könnte.
Das Thema soll vom Dorfentwicklungsausschuss übernommen und bearbeitet werden.
Es macht Sinn, auch den Kulturverein dabei mit einzubeziehen.
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Sachspende
Sachverhalt:
Die Firma Goldhausen GmbH aus Bannberscheid hat uns eine Sachspende, Quarzsand für die Kita, in Höhe von 530,62 Euro gemacht. Bei Spenden über 100,00 Euro muss der Gemeinderat einen Beschluss zur Annahme einleiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Sachspende und bedankt sich ganz herzlich bei der Firma Goldhausen GmbH für die Zuwendung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 7 Beratung über die Verkehrssituation L300
Aufgrund der Sperrung der B255 in Rothenbach und Hintermühlen hat die Verkehrsbelastung in unserer Gemeinde stark zugenommen.
Die unmittelbaren Anwohner der Hauptstraße und auch unsere Schulkinder werden dadurch stark belastet. Neben der höheren Anzahl, speziell während des Berufsverkehrs, ist vor allem der Lärm ein enormes Problem.
Ortsbürgermeister Becker hat schriftlich beantragt, die Tempo 30 Zone für die Zeit der Umleitung wieder einzurichten, weil dadurch der Lärm wesentlich reduziert werden kann.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Eine Messung der Verkehrsbehörde am Bürgerhaus hat ergeben, dass etwa zwischen 1.000 und 1.500 mehr Fahrzeuge am Tag Guckheim durchqueren, von denen sich mehr als 80% an die zugelassene Geschwindigkeit, 50 km/h, halten.
Leider wurde auf unsere Argumente nicht eingegangen und suggeriert, dass wir die Situation so akzeptieren müssen.
Der Rat schlägt einen Ortstermin mit den Verantwortlichen morgens um 7:30 Uhr vor. Außerdem soll das Messgerät in Höhe „Olles Essbar“ aufgehängt werden, damit dort die Geschwindigkeit erfasst werden kann.
Eine eventuelle Querungshilfe in Höhe des Bürgerhauses könnte den Verkehr bremsen.
Weitere Beratungen dazu sollen folgen. Zunächst werden Informationen eingeholt.
TOP 8 Verschiedenes
Die Verkehrssituation rund um die Schule und die Kita wurde besprochen. Es soll ein Ortstermin von Mitgliedern des Rates erfolgen, um vor Ort darüber zu sprechen. Lösung könnte das Einzeichnen von Parkplätzen sein, eine Einbahnstraßenregelung oder ähnliches. Herr Schmidt von der Verbandsgemeindeverwaltung hat hierzu bereits konkrete Vorschläge erstellt.
Die gemeindeeigenen Apfelbäume sollen für interessierte Mitbürger zum Abernten freigegeben werden.
Es wurde über die Verwendung der Sitzungsgelder gesprochen.
Öffentlicher Teil:
TOP 11 Bekanntgabe der im „nicht öffentlichen“ Teil gefassten Beschlüsse
Zu Top 9:
Der Gemeinderat beschließt den Rückkauf eines Waldgrundstückes aus privater Hand für 5.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus liquiden Mitteln.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Top 10:
Der Gemeinderat beschließt Herrn Christian Storch damit zu beauftragen, ein Konzept zur gemeinsamen Nutzung unserer Kirche in Guckheim mit der Kirchengemeinde als Gemeindezentrum und eine Kostenschätzung zu erstellen. Die Planungskosten werden aus den Haushaltsmitteln zur Planung der Sanierung des Bürgerhauses umgewidmet.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0