Information der Kreisverwaltung

Information der Kreisverwaltung zum geplanten Glasfaserausbau im Westerwald/in Guckheim:

Die Information zum Glasfaserausbau in Guckheim hat zu verschiedenen Fragen geführt. z.B. Warum ist unser Grundstück nicht in der Liste der förderfähigen Anschlüsse gelistet?

Um das Verfahren für den geförderten Ausbau zu erläutern, folgendes vorab: (Mail von Frau Schlag, Referatsleiterin, mit freundlicher Genehmigung)

„Zunächst ist wichtig zu verstehen, dass die öffentliche Hand aus beihilferechtlichen Gründen nicht aktiv in den Markt eingreifen und einen flächendeckenden Ausbau beauftragen darf. Wir können nur über Fördermittel agieren und Lösungen herbeiführen. Eine Voraussetzung für die Nutzung der Förderungen von Bund und Land ist der Nachweis den „Marktversagens“. Es darf also nur dort gefördert werden, wo kein privatwirtschaftlicher Ausbau stattfindet.

Das Verfahren, wie dies nachzuweisen ist, ist von den Fördermittelgebern über ein Markterkundungsverfahren (MEV) und Branchendialoge vorgegeben. Das bedeutet, dass zunächst alle Telekommunikationsunternehmen (TKU) angeschrieben werden und Auskunft über die aktuelle Versorgungslage sowie den geplanten Ausbau der nächsten drei Jahre geben müssen. Diese Daten werden abgeglichen und nur dort, wo in den kommenden Jahre keine entsprechende Versorgung in Aussicht gestellt wird, darf gefördert werden.

Der Westerwaldkreis hat dieses Verfahren, gefolgt von den Branchendialogen, durchgeführt, für die ermittelten Adressen die Förderung beantragt und vorläufige Zuwendungsbescheide von Bund und Land erhalten. Der Auftrag für die Ausbauleistung wurde im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an die MUENET (sechs Lose/VG) und die GlasfaserPlus (3 Lose/VG) vergeben.

Wir sind also bei der Datenerfassung auf die Lieferungen der TKU im Rahmen des MEV angewiesen. Noch ein ergänzender Hinweis: Der Fördermittelgeber sieht Adressen auch als versorgt und damit nicht förderfähig an, wenn z.B. ein Glasfaser- oder Koaxialkabel am Haus vorbeiführt, das Haus aber keinen Anschluss hat. Auch dort, wo bereits mind. zwei Anbieter entsprechende Leistungen anbieten wird keine Förderung gewährt.

Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir in Guckheim folgende Situation: Es liegt noch kein finaler Förderbescheid vor, dennoch möchte die MUENET auf eigenes Risiko mit den vorbereitenden Maßnahmen beginnen. Es wird zwei getrennt voneinander laufende Prozesse geben.
Der eine ist der geförderte Ausbau für die, wie oben beschrieben ermittelten Adressen. Hierbei erhalten die Hauseigentümer einen kostenfreien Hausanschluss, wobei ein Vertragsabschluss mit der MUENET möglich, aber nicht erforderlich ist. Die MUENET ist verpflichtet andere TKU gegen Entgelt auf das Netz zu lassen (Open Access Verpflichtung). Ob ein anderes TKU davon Gebrauch und ein entsprechenden Vertragsangebot macht, ist die freie Entscheidung des jeweiligen TKU.
Der andere Prozess ist der privatwirtschaftliche Ausbau. Dabei erhalten die Hauseigentümer einen kostenfreien Hausanschluss, unter der Voraussetzung eines Vertragsabschlusses mit der MUENET. Ob dieser Prozess umgesetzt wird, hängt meist von so genannten Vorvermarktungsquoten ab. Das bedeutet, dass die Umsetzung erfolgt, wenn z.B. 40% der in Fragen kommenden Haushalte Interesse für einen solchen Anschluss bekunden.

Aktuell beginnt die MUENET mit Informationsveranstaltungen zum geförderten Ausbau in den sechs Verbandsgemeinden, die Termine finden Sie beigefügt. Einen Zeitplan für den Ausbau gibt es noch nicht, da dieser, nach meiner Einschätzung, anhand der Rückmeldungen und Interessenlage der jeweiligen Gemeinden priorisiert werden dürfte.

Da noch kein finaler Förderbescheid von Bund und Land vorliegt und hier die Entscheidung über die Förderfähigkeit der Adressen getroffen wird, sind wir mit der Kommunikation dieser Daten noch zurückhaltend. Die Kommunen werden von uns über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten.“

Weitere Informationen unter www.glasfaser-ww.de. Ansprechpartner Herr Matthias Preußner.