Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
- Eröffnung der Sitzung
- Vorstellung des Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept durch das Ingenieurebüro Björnsen GmbH
- Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des 1. Nachtraghaushaltsplanes 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO Vorlage: VO/2025/0442
- Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2025
Vorlage: VO/2025/0440 - Beratung und Beschlussfassung Waldrandgestaltung Hasenmorgen
- Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
- Einwohnerfragestunde
- Berufung eines Mitglieds in den Bauausschuss
- Beratung und Beschluss zur Vergabe der Planungsleistungen Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses
- Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) an nebenberufliche Arbeitskräfte der Ortsgemeinde Guckheim 2025
- Verschiedenes
Protokoll:
Ortsbürgermeister Becker eröffnete die Ratssitzung. Er stellte die fristgerechte Einladung und Beschlussfähigkeit fest.
Außerdem begrüßte er die anwesenden Gäste des Planungsbüros Björnsen GmbH und die anwesenden Zuhörer.
Die Tagesordnung wurde um einen Punkt ergänzt: Top 10: Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) an nebenberufliche Arbeitskräfte der Ortsgemeinde Guckheim 2025.
Der Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ verschiebt sich entsprechend einen Punkt nach hinten.
Der Rat stimmt der Ergänzung der Tagesordnung zu
TOP 2 | Vorstellung des Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept durch das Ingenieurebüro Björnsen GmbH |
Durch das Ingenieurbüro Björnsen GmbH aus Koblenz, in Person von Herrn Dr. Lippert und Frau Schuhmann, wurde das Ergebnis und mögliche Maßnahmen zum erstellten Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept vorgestellt.
Aus der Runde der Besucher gab es diverse Fragen, welche beantwortet wurden. Ein weiteres Vorgehen soll in einer Bürgermeisterrunde bei der Verbandsgemeinde Westerburg erfolgen.
Die Ergebnisse sollen in Kürze im Einzelnen veröffentlicht werden.
TOP 3 | Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des 1. Nachtraghaushaltsplanes 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO Vorlage: VO/2025/0442 |
Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfallen daher.
TOP 4 | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2025 Vorlage: VO/2025/0440 |
Sachverhalt:
Mit dem vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan wird die ursprüngliche Haushaltsplanung für das Jahr 2025 auf neue Erkenntnisse angepasst. Dieser wurde insbesondere erforderlich, da die Stromkosten für die Bergstraße, die Hauptstraße sowie den Gewerbepark in Guckheim im ursprünglichen Haushaltsplan nicht berücksichtigt wurden. Zudem liegen die tatsächlichen Ausgaben im Forstbereich deutlich über den ursprünglich veranschlagten Mitteln. Ursächlich hierfür sind einerseits von der Ortsgemeinde veranlasste Wiederaufforstungsmaßnahmen und andererseits notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen infolge eines unvorhersehbaren Sturmereignisses. Außerdem wird die Gewerbesteuer voraussichtlich deutlich geringer ausfallen als zunächst geplant.
Ferner wurden an diversen Haushaltsstellen teils auch nur geringfügige Anpassungen vorgenommen. Zur Vermeidung von Doppelungen sei an dieser Stelle auf die Darstellung der wesentlichen Anpassungen im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan verwiesen.
Im Ergebnishaushalt schließt der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim nunmehr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 71.690 € ab, was im Vergleich zur ursprünglichen Planung eine Verschlechterung in Höhe von 76.180 € bedeutet. Im Finanzhaushalt geht die Planung mit einem Finanzmittelüberschuss in Höhe von 96.620 € aus.
Trotzdem verfügt die Ortsgemeinde Guckheim zum 31.12.2025 voraussichtlich über eigene liquide Mittel in Höhe von 247.870,37 €
Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt beschlossen:


Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 5 | Beratung und Beschlussfassung Waldrandgestaltung Hasenmorgen |
Sachverhalt :
Im Bereich des Hasenmorgens wird ein Bauvorhaben geplant, welches aufgrund der Nähe zum Wald durch die Forstverwaltung derzeit nicht genehmigt wird.
Der Gemeinde wird von Seiten der Forstbehörde vorgeschlagen, den Waldrand an dieser Stelle umzugestalten und damit den Weg für das Bauvorhaben frei zu machen.
Bei einem Ortstermin des Rates am 17.09.2025 wurde die Situation erörtert und besprochen.
Da an der betroffenen Stelle bei dem Sturmereignis am 03.05.2025 bereits 95% der Bäume umgestürzt sind und entfernt wurden, betrifft dies nur noch wenige weitere Bäume.
Es liegt dazu ein Widerspruch des 1.Vorsitzenden des NABU Guckheim, Klaus Kwapis, vor.
Der Bereich, um den es geht, soll im Zuge der Umgestaltung neu bepflanzt werden und wird dabei ökologisch, durch einheimische Straucharten, und als Lebensraum für viele Tiere, aufgewertet. Diese Art von stufenartigem Waldaufbau stellt außerdem einen natürliche Schutz des Waldes vor extremen Wettersituationen dar.
In der Ratssitzung wurde kontrovers diskutiert, ob sich dieses Vorgehen mit dem Waldmanifest vereinbaren lässt und ob hier der Verdacht der Vorteilsnahme aus dem Rat entstehen könnte.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Eingriff minimal, die anschließende Neuanpflanzung ökologisch wertvoller als der Bestand sein wird und das dies mit den gegebenen Vorgaben für die Gemeinde vereinbar ist. Die Abwägung der verschiedenen Faktoren kann zur Zustimmung führen, wenn einige Vorgaben erfüllt werden, die Grundvoraussetzung sind.
- Der Bauherr muss zunächst die Hausecke markieren, von der aus 30 Meter Abstand zum Waldrand gemessen werden sollen.
- Die betroffenen Bäume sollen dann vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied, gemeinsam mit dem Förster, markiert werden. Im Großen und Ganzen handelt es sich um zwei bis drei Bäume und etwas Stangenholz. Dieses soll der Brennholzversorgung für Guckheimer Bürger zugeführt werden
- Wenn die Entfernung von 30 Metern ab der Markierung nicht bis zum besichtigten Bereich (kleine Lichtung) erreicht wird und weitere Bäume gefällt werden müssen, wird der Maßnahme nicht zugestimmt.
- Die Umgestaltung darf nur erfolgen, wenn klar ist, dass das Bauvorhaben umgesetzt wird.
- Anfallende Kosten für die Neuanpflanzung übernimmt der Bauherr.
Beschluss:
Der Gemeinderat Guckheim stimmt der vom Forstamt vorgeschlagenen Waldrandumgestaltung im Bereich Hasenmorgen zu, sofern die oben genannten Punkte alle erfüllt werden.
Während der Beratung und der Beschlussfassung hat Ratsmitglied Sascha Kloft den Sitzungsraum verlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 6 | Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters |
- Die nächsten Termine: 23.09.2025, 19 Uhr, Treffen Arbeitsgruppe Kirmes. 30.09.2025, 19 Uhr, Sitzung des Bauausschusses, 16.10.2025, 19 Uhr, Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung, Soziales, Kinder, Jugend und Senioren. 30.10.2025 Sitzung des Gemeinderates, 27.11.2025, Sitzung des Gemeinderates
- Wir haben bisher noch keinen St. Martin. Dieser wird nun gesucht
- Ab dem 01.11.2025 schließen wir wieder den Spielplatz, um die Mängel der Spielgeräteprüfung zu beseitigen, sowie Kleinigkeiten zu renovieren
- Die Änderung der Verkehrsführung in der Schulstraße hat für einiges an Irritationen gesorgt, ist aber mittlerweile angenommen. Mitarbeiter von Schule und Kita parken an der Kirche, sowie am Bürgerhaus.
- Ortsbürgermeister Becker hat beim LBM nochmal an die Fußgängerampel erinnert. Diese ist noch in der Beratung. Ob sie aufgestellt wird, ist fraglich, da laut LBM zu wenig Fahrzeuge durch die Gemeinde fahren
- Die Brennholzbestellung wurde gestartet und endet am 15.10.2025. Es soll künftig geprüft werden, ob die Besteller auch über eine Feuerstelle verfügen
- Die Regeneinläufe an der L300 sind wieder gereinigt worden.
- Für die Baumpflege in der Ortslage ab dem 01.10.2025 sollen verschiedene Angebote eingeholt werden.
TOP 7 | Einwohnerfragestunde |
Es lagen keine Fragen vor.
TOP 8 | Berufung eines Mitglieds in den Bauausschuss |
Sachverhalt:
Da Frau Kirsten Geutner in den Rat aufgerückt ist, ist es nötig den Bauausschuss neu zu besetzen. Der Bauausschuss soll aus drei Ratsmitgliedern und drei weiteren Mitgliedern, die nicht im Gemeinderat sind, bestehen. Herr Nikos Weidenfeller hat sich bereit erklärt, im Bauauschuss mitzuarbeiten.
Beschluss:
Ortbürgermeister Becker schlägt Herrn Nikos Weidenfeller vor und beruft diesen in den Bauausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 9 | Beratung und Beschluss zur Vergabe der Planungsleistungen Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses |
Sachverhalt:
Für die Planung der Sanierung und Erweiterung unseres Dorfgemeinschaftshauses benötigen wir ein Planungsbüro, welches mit uns gemeinsam das Konzept der Umsetzung, die Planung, auch hinsichtlich eventueller Fördergelder, Ausschreibungen und Bauaufsicht ausführt.
Hierzu haben wir verschiedene Architektenbüros angeschrieben und drei Angebote erhalten.
Leistungsangebote abgegeben haben folgende Büros:
FOR Architekten PartGmbB, 57610 Altenkirchen
Bernd Blum Architektenbüro, 56579 Bonefeld
Markus Kober Architekturbüro, 57610 Altenkirchen
Beschluss:
Nach Prüfung der Angebote und Vergleich der Leistungen erteilt der Ortsgemeinderat Guckheim dem wirtschaftlichsten Angebot, FOR Architekten PartGmbB aus Altenkirchen, den Auftrag.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 10 | Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) an nebenberufliche Arbeitskräfte der Ortsgemeinde Guckheim 2025 |
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde den nebenberuflichen Arbeitskräften verschiedener Ortsgemeinden eine Sonderzuwendung (Weihnachtszuwendung) gewährt, die entsprechend nach Art und Umfang der Tätigkeit unterschiedlich hoch bemessen war.
Folgende Möglichkeiten werden seitens der Verwaltung vorgeschlagen:
Gewährung einer Jahressonderzahlung an nebenberufliche Arbeitskräfte:
a) in Höhe eines durchschnittlichen Monatsverdienstes
b) in der aufgeführten Höhe
c) nicht
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Gewährung einer Jahressonderzahlung an nebenberufliche Arbeitskräfte unter Berücksichtigung der Minijobfreigrenze in Höhe eines durchschnittlichen Monatsverdienstes.
Herr Burkhard Jung und Herr Jörg Ochs haben nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen und den Sitzungsraum verlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1