Gemeinderatssitzung vom 14.08.2025

Tagesordnung:


Öffentliche Sitzung:
  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Verpflichtung einer Ersatzperson für den Gemeinderat
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Guckheim
    Vorlage: VO/2025/0351
  4. Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
  5. Vorstellung des ersten Entwurfs und Beratung zur Bürgerhaussanierung.
  6. Beratung und Beschlussfassung über ein Bauprogramm für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße und Tiergartenstraße
    Vorlage: VO/2025/0348
  7. Bericht von der Waldbegehung mit dem Förster
  8. Bauprojekte in der Gemeinde. Stand und weiteres Vorgehen (Brücken)
  9. Verschiedenes
  10. Beratung und Beschlussfassung über die über die Annahme und Vermittlung von Spenden
    Vorlage: VO/2025/0366
  11. Überplanmäßige Ausgabe für die Nachberechnung der Stromkosten Straßenbeleuchtung Gartenweg
    Vorlage: VO/2025/0380


 

Protokoll

TOP 1Eröffnung der Sitzung

Ortsbürgermeister Benjamin Becker eröffnete die Sitzung und stellt die fristgerechte Einladung, sowie Beschlussfähigkeit des Gremiums fest

TOP 2Verpflichtung einer Ersatzperson für den Gemeinderat

Frau Kirsten Geutner wurde als Ersatzperson für den ausscheidenden Herrn Lutz Soor berufen und hat die Wahl angenommen. Ortsbürgermeister Becker verpflichtete sie per Handschlag und wünschte Frau Geutner eine konstruktive Zeit und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Durch das Nachrücken von Frau Geutner in den Ortsgemeinderat muss der Bauausschuss neu besetzt werden. Dies soll nach Möglichkeit bis zur nächsten Sitzung im September geschehen.

TOP 3Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Guckheim Vorlage: VO/2025/0351

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Guckheim strebt die digitale Teilnahme von Ratsmitgliedern an Rats- und

Ausschusssitzungen mittels Ton- und Bildübertragung an.

Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich nach § 35a der Gemeindeordnung RLP. Voraussetzung hierzu ist, dass eine Möglichkeit zur digitalen Sitzungsteilnahme in der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates aufgenommen wird. Bis dato fand die Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes RLP Anwendung. In der Ratssitzung wurde nun die ausgearbeitete Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Guckheim als Entwurf besprochen und beschlossen

Beschluss:

Der Ortsgemeinde Guckheim beschließt die vorgestellte und besprochene Geschäftsordnung

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig       Dagegen: 0     Enthaltungen: 0

TOP 4Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
TOP 5Vorstellung des ersten Entwurfs und Beratung zur Bürgerhaussanierung.

Im Vorlauf zur Ratssitzung haben bereits verschiedene Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern der Kreisverwaltung, sowie der Verbandsgemeinde stattgefunden.

Zu klären war und ist, welche Fördermöglichkeiten es gibt und unter welchen Voraussetzungen für uns als Schwerpunktgemeinde eine Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses möglich sein kann.

Mit beiden Vertretern gab es gute und konstruktive Gespräche, die uns eine Perspektive aufzeigen, das Projekt umzusetzen.

Christian Storch präsentierte dem Rat und dem Bauausschuss den Entwurf seines Planungsbüros, welcher den Schwerpunkt auf eine Veränderung der Dachkonstruktion, der Erweiterung vom großen Saal und der Küche, sowie dem Feuerwehrhaus vorsieht.

Optisch soll sich das renovierte Bürgerhaus an die Kita und die Schule anlehnen.

Der Rat diskutierte verschiedene Punkte und Ausführungen, zeigte sich aber im Großen und Ganzen sehr zufrieden mit dem gezeigten Konzept.

Ortsbürgermeister Becker führte aus, dass ein kompletter Neubau, weder beim DGH noch beim Feuerwehrhaus, annähernd finanzierbar sind. Alternativen, was z.B. den Standort angeht, gibt es realistisch auch keine. Ebenso ist es keine Alternative, nichts zu tun, haben wir doch die Gegebenheiten wie sie sind hinzunehmen und im Bestand einen hohen Renovierungsstau aufzuarbeiten.

Die von Christian Storch gezeigte Ausführung ist eine gute Lösung, die aus dem jetzigen Bürgerhaus einiges an Potential rausholt und für Guckheim eine deutliche Verbesserung darstellt.

Als nächsten Schritt sollen Ende September/Anfang Oktober in einer Bauausschusssitzung weitere Details erarbeitet werden. Danach ist es wichtig, dass wir die Planungsleistungen ausschreiben und ein fertiges Konzept mit Kostenschätzung erstellen, damit wir zum Herbst 2026 die Förderanträge stellen können. Mit Beginn (ca. Mai) 2027 können wir dann in den Bauantrag und den anschließenden Bau gehen. Ziel ist es, 2029 fertig zu sein.

TOP 6Beratung und Beschlussfassung über ein Bauprogramm für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße und Tiergartenstraße Vorlage: VO/2025/0348

Sachverhalt:

Allgemeine Angaben zur Maßnahme

Projektbezeichnung: Erneuerung der Straßenbeleuchtung Schulstraße und Tiergartenstraße

Finanzierungsgrundlage: § 10a Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)

Beschreibung der Baumaßnahme:

1. Zweck und Notwendigkeit der Maßnahme

2. Umfang der Baumaßnahme

Die Maßnahme umfasst nach heutigem Stand folgende Arbeiten:

2.1 Rückbauarbeiten

2.2 Neuinstallation

Finanzierung und Beitragserhebung:

4.1 Rechtsgrundlage der Beitragserhebung
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über wiederkehrende Ausbaubeiträge nach § 10a
KAG Rheinland-Pfalz. Diese ermöglichen es der Gemeinde, die jährlichen Investitionsauf-wen-
dungen für Verkehrsanlagen als wiederkehrenden Beitrag auf die beitragspflichtigen Grund-
stücke zu verteilen.
4.2 Abrechnungseinheit
Die Straßenbeleuchtung der Schulstraße und Tiergartenstraße befindet sich räumlich in der
Abrechnungseinheit 1 (Guckheim, Ortslage).
4.3 Gemeindeanteil
Gemäß § 10a Abs. 3 KAG i.V.m. mit der Satzung der Ortsgemeinde Guckheim vom März 2024
über die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge ist bei der Ermittlung des wiederkehren-
den Beitrags ein Gemeindeanteil von 25% der Investitionskosten anzusetzen.

Zeitplanung und Durchführung:

5.1 Geplanter Bauablauf

5.2 Baubedingte Beeinträchtigungen

Während der Bauarbeiten sind temporäre Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs und der
Anwohner zu erwarten. Die Arbeiten werden so koordiniert, dass die Beeinträchtigungen mi-
nimal gehalten werden.

Rechtliche Aspekte

6.1 Bauleitplanung und Genehmigungen

Für die Durchführung der Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Ebenso entfällt die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes

6.2 Vergabeverfahren

Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabevorschriften in Rheinland-Pfalz

Beschluss:

  1. Das Bauprogramm für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße und Tiergartenstraße soll gemäß der vorliegenden Kostenschätzung mit 36.000 € (brutto) in die Haushaltsplanung 2026 aufgenommen.
  2. Die Maßnahme wird als beitragspflichtige Ausbaumaßnahme im Sinne des § 10a KAG Rheinland-Pfalz durchgeführt.
  3. Die Finanzierung erfolgt über wiederkehrende Ausbaubeiträge gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Guckheim vom 07.03.2024.
  4. Sofern in der Zukunft das Projekt auch über ein Konjunkturprogramm der EU, des Bundes oder des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden kann, behält sich der Ortsgemeinderat vor, das Projekt im Rahmen dieses Förderprogramms durchzuführen

Abstimmungsergebnis:

Dafür: Einstimmig       Dagegen: 0     Enthaltungen: 0

Es wurden drei verschiedene Firmen angefragt und um ein Angebot für die Maßnahme gebe-ten. Die Angebote wurden geprüft und besprochen.
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Zoth aus Westernohe abgegeben, welche mit der Ausführung beauftragt werden soll.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: Einstimmig       Dagegen: 0     Enthaltungen: 0

TOP 7Bericht von der Waldbegehung mit dem Förster
Bei einer Waldbegehung mit dem Förster wurden die Aufforstungsflächen, sowie die Brennholzsituation 2026 nach dem Sturmereignis am 03.05.2025 besprochen.
Ebenso wurde besprochen, auf einen weiteren Holzeinschlag zu verzichten, um den Wald zu schonen.
Brennholz kann ab Ende September bestellt werden.
Bisher sind noch nicht alle Polter der letzten Bestellung von den Käufern aufgearbeitet. Hervorzuheben ist, dass wir mittlerweile große Mengen aufgeforstet haben und damit für eine bessere Baumartenmischung gesorgt haben.

Von einem Einwohner, der auch Ratsmitglied ist, liegt ein Antrag vor, für einen Wohnhausneubau, neben seinem Elternhaus, etwa 10 Meter Waldrand zurück zu nehmen, um die Abstandsflächen von 30 Metern zu diesem einzuhalten.
Derzeit steht die fehlende Zusage des Forstes dem Bauprojekt im Weg.
Das Forstamt hat der Gemeinde vorgeschlagen, den Waldrand an besagter Stelle zu verändern und durch einen stufigen Aufbau neu zu bepflanzen.
Der Rat möchte sich das Thema vor Ort ansehen und eine Entscheidung auf die nächste Ratssitzung vertagen.
Während der Beratung hat das betroffene Ratsmitglied den Sitzungssaal verlassen.


Abstimmungsergebnis:

Abstimmung vertagt

TOP 8Bauprojekte in der Gemeinde. Stand und weiteres Vorgehen (Brücken)
TOP 9Verschiedenes

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig       Dagegen: 0     Enthaltungen: 0

TOP 10Beratung und Beschlussfassung über die über die Annahme und Vermittlung von Spenden Vorlage: VO/2025/0366

Sachverhalt:

Der Förderverein der Kita am Kastanienbaum e. V., Hofacker 1, 56459 Guckheim wird dem Kindergarten Guckheim eine Sachspende in Höhe von 3.000,00 EUR (Kletterwand Multi-Klappturnwand) zukommen lassen. Ein Großteil dieses Betrages stammt aus einer Zuwendung von Herrn Andreas Loch, Deutsche Vermögensberatung, an den Förderverein.

Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spenden zu entscheiden.

Die Annahme der Spende erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Sachspende in Höhe von 3.000,00 EUR (Kletterwand Multi-Klappturnwand) zugunsten des Kindergarten Guckheim zu.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: Einstimmig       Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

TOP 11Überplanmäßige Ausgabe für die Nachberechnung der Stromkosten Straßenbeleuchtung Gartenweg Vorlage: VO/2025/0380

Sachverhalt:

Uns liegt eine Korrektur Rechnung der EVM (Energieversorgung Mittelrhein) für die Straßenbeleuchtung „Gartenweg“ für das Jahr 2024 vor. Für die Nachzahlung in Höhe von 1.778,00€ sind bei der Buchungsstelle 5411.0002 52210000 (Strom Straßenbeleuchtung) keine Mittel mehr verfügbar.

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, der vorherigen Zustimmung Sachverhalt: des Gemeinderats.

Nach § 5 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim sind Aufwendungen erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 1.500,00 € übersteigen.

Da die Rechnung der EVM diese Wertgrenze übersteigt, ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die über planmäßige Ausgabe sind durch liquide Mittel gedeckt

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat erteilt die Genehmigung für die über planmäßige Ausgabe in Höhe von 1.778,00 € für das Jahr 2024

Abstimmungsergebnis:

Dafür: Einstimmig       Dagegen: 0     Enthaltungen: 0