Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
- Eröffnung der Sitzung
- Verpflichtung einer Ersatzperson für den Gemeinderat
- Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Guckheim
Vorlage: VO/2025/0351 - Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
- Vorstellung des ersten Entwurfs und Beratung zur Bürgerhaussanierung.
- Beratung und Beschlussfassung über ein Bauprogramm für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße und Tiergartenstraße
Vorlage: VO/2025/0348 - Bericht von der Waldbegehung mit dem Förster
- Bauprojekte in der Gemeinde. Stand und weiteres Vorgehen (Brücken)
- Verschiedenes
- Beratung und Beschlussfassung über die über die Annahme und Vermittlung von Spenden
Vorlage: VO/2025/0366 - Überplanmäßige Ausgabe für die Nachberechnung der Stromkosten Straßenbeleuchtung Gartenweg
Vorlage: VO/2025/0380
Protokoll
Ortsbürgermeister Benjamin Becker eröffnete die Sitzung und stellt die fristgerechte Einladung, sowie Beschlussfähigkeit des Gremiums fest
Frau Kirsten Geutner wurde als Ersatzperson für den ausscheidenden Herrn Lutz Soor berufen und hat die Wahl angenommen. Ortsbürgermeister Becker verpflichtete sie per Handschlag und wünschte Frau Geutner eine konstruktive Zeit und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Durch das Nachrücken von Frau Geutner in den Ortsgemeinderat muss der Bauausschuss neu besetzt werden. Dies soll nach Möglichkeit bis zur nächsten Sitzung im September geschehen.
TOP 3 | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Guckheim Vorlage: VO/2025/0351 |
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Guckheim strebt die digitale Teilnahme von Ratsmitgliedern an Rats- und
Ausschusssitzungen mittels Ton- und Bildübertragung an.
Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich nach § 35a der Gemeindeordnung RLP. Voraussetzung hierzu ist, dass eine Möglichkeit zur digitalen Sitzungsteilnahme in der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates aufgenommen wird. Bis dato fand die Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes RLP Anwendung. In der Ratssitzung wurde nun die ausgearbeitete Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Guckheim als Entwurf besprochen und beschlossen
Beschluss:
Der Ortsgemeinde Guckheim beschließt die vorgestellte und besprochene Geschäftsordnung
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
- Um eine bessere Übersicht zu erhalten, hat Bürgermeister Becker eine Auflistung der Arbeiten in der Gemeinde erstellt, welche von der Firma TNG und der Firma Wäller Service erledigt werden.
- Die Parkflächen in der Schulstraße sind eingezeichnet, die Schilder für die Einbahnstraße und die Kurzzeitparkflächen werden derzeit aufgestellt. Wenn alles fertig ist, wird in dem Bereich verstärkt durch das Ordnungsamt kontrolliert. Lehrer und Kitamitarbeiter parken künftig an der Kirche. Bis alles reibungslos läuft, wird sicher noch etwas Zeit ins Land gehen.
- Auf der Hauptstraße im Bereich Bürgerhaus ist nun wieder eine vorübergehende 30er Zone eingerichtet. Der Rat wird weiter beim LBM darum werben, auf der gesamten L300 dauerhaft 30 einzurichten.
- Von der Fußgängerampel haben wir bisher nichts mehr gehört, bleiben aber auch an dieser Sache dran.
- In der Kita und am Spielplatz hat die jährliche Spielgeräteprüfung stattgefunden. Die festgestellten kleineren Mängel sollen in den Wintermonaten behoben werden.
- Der Betreiber des Kleidercontainers an der Milchbank ist insolvent. OB Becker hat die Firma aufgefordert, den Container, welcher zwischenzeitlich überquillt, abzubauen.
- Der Rundwanderweg „Guck hin – Guck heim“ wird auf der Homepage vom Wäller Land veröffentlicht.
- Bei den defekten Regeneinläufen in der Waldstraße und beim Anwesen Jackmuth an der Hauptstraße gibt es noch keine Veränderung bzw. ein Angebot der Firma Pehl. OB Becker wird dort nochmals nachhaken.
- Am Spielplatz/Festplatz wurde von der Firma Diefenbach aus Thalheim eine Rattenbekämpfung durchgeführt.
- OB Becker berichtet von der Arbeit der AG Kirmes, die sich aber erst 2026 auswirken wird.
- Das Wahllokal für die Landtagswahl 2026 wird im Gasthaus Jung sein.
- Aufgrund verschiedener Übermittlungsfehler müssen wir für den Haushalt 2025 einen Nachtrag erstellen, welchen wir im September beraten und beschließen wollen.
- Die nächste Ratssitzung findet am 18.09.2025 statt. Vermutlich bereits um 18 Uhr und im Gasthaus Jung. Zu Gast werden dann dort auch das Ingenieurbüro Björnsen und Vertreter der Verbandsgemeinde sein, um über das Starkregen- und Hochwasserkonzept für Guckheim zu berichten.
Im Vorlauf zur Ratssitzung haben bereits verschiedene Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern der Kreisverwaltung, sowie der Verbandsgemeinde stattgefunden.
Zu klären war und ist, welche Fördermöglichkeiten es gibt und unter welchen Voraussetzungen für uns als Schwerpunktgemeinde eine Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses möglich sein kann.
Mit beiden Vertretern gab es gute und konstruktive Gespräche, die uns eine Perspektive aufzeigen, das Projekt umzusetzen.
Christian Storch präsentierte dem Rat und dem Bauausschuss den Entwurf seines Planungsbüros, welcher den Schwerpunkt auf eine Veränderung der Dachkonstruktion, der Erweiterung vom großen Saal und der Küche, sowie dem Feuerwehrhaus vorsieht.
Optisch soll sich das renovierte Bürgerhaus an die Kita und die Schule anlehnen.
Der Rat diskutierte verschiedene Punkte und Ausführungen, zeigte sich aber im Großen und Ganzen sehr zufrieden mit dem gezeigten Konzept.
Ortsbürgermeister Becker führte aus, dass ein kompletter Neubau, weder beim DGH noch beim Feuerwehrhaus, annähernd finanzierbar sind. Alternativen, was z.B. den Standort angeht, gibt es realistisch auch keine. Ebenso ist es keine Alternative, nichts zu tun, haben wir doch die Gegebenheiten wie sie sind hinzunehmen und im Bestand einen hohen Renovierungsstau aufzuarbeiten.
Die von Christian Storch gezeigte Ausführung ist eine gute Lösung, die aus dem jetzigen Bürgerhaus einiges an Potential rausholt und für Guckheim eine deutliche Verbesserung darstellt.
Als nächsten Schritt sollen Ende September/Anfang Oktober in einer Bauausschusssitzung weitere Details erarbeitet werden. Danach ist es wichtig, dass wir die Planungsleistungen ausschreiben und ein fertiges Konzept mit Kostenschätzung erstellen, damit wir zum Herbst 2026 die Förderanträge stellen können. Mit Beginn (ca. Mai) 2027 können wir dann in den Bauantrag und den anschließenden Bau gehen. Ziel ist es, 2029 fertig zu sein.
TOP 6 | Beratung und Beschlussfassung über ein Bauprogramm für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße und Tiergartenstraße Vorlage: VO/2025/0348 |
Sachverhalt:
Allgemeine Angaben zur Maßnahme
Projektbezeichnung: Erneuerung der Straßenbeleuchtung Schulstraße und Tiergartenstraße
Finanzierungsgrundlage: § 10a Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)
Beschreibung der Baumaßnahme:
1. Zweck und Notwendigkeit der Maßnahme
- Die Ortsgemeinde Guckheim beabsichtigt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der
- Schulstraße und Tiergartenstraße. Die bestehende Beleuchtungsanlage u.a. mit veralteten
- Seilleuchten entspricht nicht mehr den heutigen technischen Standards und Sicherheitsanfor-
- derungen. Durch die Modernisierung auf LED-Technologie werden sowohl die Verkehrssicher- heit verbessert als auch Energie- und CO2-Einsparungen erzielt.2. Umfang der Baumaßnahme
- Die Maßnahme umfasst nach heutigem Stand folgende Arbeiten:
2. Umfang der Baumaßnahme
Die Maßnahme umfasst nach heutigem Stand folgende Arbeiten:
2.1 Rückbauarbeiten
- Demontage und Entsorgung des alten Verteilerschranks an der Trafostation
- Demontage und Entsorgung der maroden 4- und 3-Punkt-Seilleuchten
2.2 Neuinstallation
- Installation eines neuen Verteilerschranks mit Fortschaltung
- Verlegung von 500 m Erdkabel NYY-J 5x10mm²
- Lieferung und Aufstellung von 11 Lichtmasten
- Installation von 12 LED-Leuchten
- Montage von 1 Mastausleger als Doppelausleger
- Kostenschätzung 32.725 €. Für Zwecke der Veranschlagung im Haushaltsplan 2026 sollte vorsichtshalber eine Kostensteigerung von 10% einkalkuliert werden (= 36.000 €)
Finanzierung und Beitragserhebung:
4.1 Rechtsgrundlage der Beitragserhebung
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über wiederkehrende Ausbaubeiträge nach § 10a
KAG Rheinland-Pfalz. Diese ermöglichen es der Gemeinde, die jährlichen Investitionsauf-wen-
dungen für Verkehrsanlagen als wiederkehrenden Beitrag auf die beitragspflichtigen Grund-
stücke zu verteilen.
4.2 Abrechnungseinheit
Die Straßenbeleuchtung der Schulstraße und Tiergartenstraße befindet sich räumlich in der
Abrechnungseinheit 1 (Guckheim, Ortslage).
4.3 Gemeindeanteil
Gemäß § 10a Abs. 3 KAG i.V.m. mit der Satzung der Ortsgemeinde Guckheim vom März 2024
über die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge ist bei der Ermittlung des wiederkehren-
den Beitrags ein Gemeindeanteil von 25% der Investitionskosten anzusetzen.
Zeitplanung und Durchführung:
5.1 Geplanter Bauablauf
- Planungsphase: 2025
- Haushaltsplanung: 2025 für das Haushaltsjahr 2026
- Ausführungszeitraum: 2026
- Inbetriebnahme: 2026
5.2 Baubedingte Beeinträchtigungen
Während der Bauarbeiten sind temporäre Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs und der
Anwohner zu erwarten. Die Arbeiten werden so koordiniert, dass die Beeinträchtigungen mi-
nimal gehalten werden.
Rechtliche Aspekte
6.1 Bauleitplanung und Genehmigungen
Für die Durchführung der Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Ebenso entfällt die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes
6.2 Vergabeverfahren
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabevorschriften in Rheinland-Pfalz
Beschluss:
- Das Bauprogramm für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße und Tiergartenstraße soll gemäß der vorliegenden Kostenschätzung mit 36.000 € (brutto) in die Haushaltsplanung 2026 aufgenommen.
- Die Maßnahme wird als beitragspflichtige Ausbaumaßnahme im Sinne des § 10a KAG Rheinland-Pfalz durchgeführt.
- Die Finanzierung erfolgt über wiederkehrende Ausbaubeiträge gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Guckheim vom 07.03.2024.
- Sofern in der Zukunft das Projekt auch über ein Konjunkturprogramm der EU, des Bundes oder des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden kann, behält sich der Ortsgemeinderat vor, das Projekt im Rahmen dieses Förderprogramms durchzuführen
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Es wurden drei verschiedene Firmen angefragt und um ein Angebot für die Maßnahme gebe-ten. Die Angebote wurden geprüft und besprochen.
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Zoth aus Westernohe abgegeben, welche mit der Ausführung beauftragt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Bei einer Waldbegehung mit dem Förster wurden die Aufforstungsflächen, sowie die Brennholzsituation 2026 nach dem Sturmereignis am 03.05.2025 besprochen.
Ebenso wurde besprochen, auf einen weiteren Holzeinschlag zu verzichten, um den Wald zu schonen.
Brennholz kann ab Ende September bestellt werden.
Bisher sind noch nicht alle Polter der letzten Bestellung von den Käufern aufgearbeitet. Hervorzuheben ist, dass wir mittlerweile große Mengen aufgeforstet haben und damit für eine bessere Baumartenmischung gesorgt haben.
Von einem Einwohner, der auch Ratsmitglied ist, liegt ein Antrag vor, für einen Wohnhausneubau, neben seinem Elternhaus, etwa 10 Meter Waldrand zurück zu nehmen, um die Abstandsflächen von 30 Metern zu diesem einzuhalten.
Derzeit steht die fehlende Zusage des Forstes dem Bauprojekt im Weg.
Das Forstamt hat der Gemeinde vorgeschlagen, den Waldrand an besagter Stelle zu verändern und durch einen stufigen Aufbau neu zu bepflanzen.
Der Rat möchte sich das Thema vor Ort ansehen und eine Entscheidung auf die nächste Ratssitzung vertagen.
Während der Beratung hat das betroffene Ratsmitglied den Sitzungssaal verlassen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmung vertagt
- Die Arbeiten an der Grillhütte sollen, soweit möglich, von Burkhard Jung erledigt werden. Danach wollen wir die weiteren Arbeiten absprechen und im Haushalt 2026 verankern.
- Jörg und Anja Ochs berichten von den noch geplanten Arbeiten am Friedhof. Auf die Gabionen sollen Sitzbretter angebracht, es sollen Mülltonnenboxen angeschafft und weitere Flächen begradigt und eingesät werden.
- Es liegt ein Angebot über die Sanierung des Belags der Elbbachbrücke mit Holzbalken vor. Da bei der Brückenprüfung auch andere Mängel festgestellt wurden, soll der Bauausschuss zunächst prüfen, welche Maßnahmen nötig sind. Dazu soll dann das Geländer und der Bodenbelag entfernt werden. Die Brücke würde vorläufig gesperrt.
- Der an der Kante des Römel befindliche Schutzzaun soll kontrolliert und, wo nötig, erneuert werden.
- Für eine Änderung eines bereits genehmigten Bauvorhabens in der Bornwies soll der Gemeinderat das Einvernehmen nach §36 des Baugesetzbuches herstellen
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
- Ortsbürgermeister Becker berichtet von einem Termin in Weltersburg mit einem Vertreter der EVM zu unserem Photovoltaikprojekt.
TOP 10 | Beratung und Beschlussfassung über die über die Annahme und Vermittlung von Spenden Vorlage: VO/2025/0366 |
Sachverhalt:
Der Förderverein der Kita am Kastanienbaum e. V., Hofacker 1, 56459 Guckheim wird dem Kindergarten Guckheim eine Sachspende in Höhe von 3.000,00 EUR (Kletterwand Multi-Klappturnwand) zukommen lassen. Ein Großteil dieses Betrages stammt aus einer Zuwendung von Herrn Andreas Loch, Deutsche Vermögensberatung, an den Förderverein.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spenden zu entscheiden.
Die Annahme der Spende erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Sachspende in Höhe von 3.000,00 EUR (Kletterwand Multi-Klappturnwand) zugunsten des Kindergarten Guckheim zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 11 | Überplanmäßige Ausgabe für die Nachberechnung der Stromkosten Straßenbeleuchtung Gartenweg Vorlage: VO/2025/0380 |
Sachverhalt:
Uns liegt eine Korrektur Rechnung der EVM (Energieversorgung Mittelrhein) für die Straßenbeleuchtung „Gartenweg“ für das Jahr 2024 vor. Für die Nachzahlung in Höhe von 1.778,00€ sind bei der Buchungsstelle 5411.0002 52210000 (Strom Straßenbeleuchtung) keine Mittel mehr verfügbar.
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, der vorherigen Zustimmung Sachverhalt: des Gemeinderats.
Nach § 5 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim sind Aufwendungen erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 1.500,00 € übersteigen.
Da die Rechnung der EVM diese Wertgrenze übersteigt, ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die über planmäßige Ausgabe sind durch liquide Mittel gedeckt
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erteilt die Genehmigung für die über planmäßige Ausgabe in Höhe von 1.778,00 € für das Jahr 2024
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Einstimmig Dagegen: 0 Enthaltungen: 0