Gemeinderatssitzung vom , 05.02.2026

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2026 gemäß § 97 Abs. 1 GemO Vorlage: VO/2026/0010
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2026 Vorlage: VO/2025/0656
  5. Informationspflicht zu Vertragsverhältnissen der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern Vorlage: VO/2026/0039
  6. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende
  7. Verschiedenes

 

Protokoll

TOP 1Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende eröffnete die Ratssitzung und stellte die fristgerechte Einladung und Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung muss um zwei Punkte erweitert werden: Top 5: Informationspflicht zu Vertragsverhältnissen der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern, Top 6: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende.

Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend nach hinten.

Der Rat stimmt der Ergänzung zu.

TOP 2Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
TOP 3Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2026 gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Vorlage: VO/2026/0010

Sachverhalt:

Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem
Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. In einer öffentlichen Be-
kanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssat-
zung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Be-
kanntmachung durch die Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
schriftlich eingereicht werden können. Vor der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist
über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung zu beraten und beschließen.

Beschluss:

Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfallen daher.



TOP 4Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2026
Vorlage: VO/2025/0656

Sachverhalt:

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 96.750 € ab.
Der Finanzhaushalt geht von einem Finanzmittelüberschuss von 185.510 € aus, Investitions-
kredite sind in diesem Jahr nicht erforderlich.
Die hohen Einnahmen ergeben sich insbesondere durch die Abrechnung der wiederkehren-
den Ausbaubeiträge für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2025.
Ausführliche Beschreibungen zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft und zu den wesentli-
chen Planinhalten können dem Vorbericht zum Haushaltsplan entnommen werden.

Beschluss:

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2026 wird wie folgt beschlossen:

TOP 5Informationspflicht zu Vertragsverhältnissen der Ortsgemeinde mit
Ratsmitgliedern
Vorlage: VO/2026/0039

Sachverhalt:

Der § 33 Gemeindeordnung sieht vor, dass der Bürgermeister dem
Gemeinderat jährlich in öffentlicher Sitzung über Verträge der Gemeinde mit
Ratsmitgliedern und Bediensteten der Gemeinde unterrichtet, soweit es sich nicht um
Geschäfte der laufenden Verwaltung oder sonstige im direkten Zusammenhang mit
einem Dienstverhältnis stehenden Verträge handelt. Die Gemeindeordnung verfolgt
hierbei das Ziel einer größtmöglichen Transparenz.
Nach Nr. 2 der W zur Vorschrift soll die Unterrichtung
– die Vertragspartner
– den Vertragsgegenstand
– und die vereinbarte Gegenleistung enthalten.
Die Gemeindeordnung stellt diese Regelung als eine Grundlage dar, damit
der Gemeinderat die ihm zustehenden Kontrollfunktion wahrnehmen kann.
Gemäß dieser Regelung unterrichtet der Ortsbürgermeister über bestehende Pacht- und Arbeitsverträge

Beschluss:

Entfällt, da nur Informationspflicht

TOP 6Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende

Sachverhalt:

Die Firma Goldhausen GmbH aus Bannberscheid, Thomas Goldhausen, hat uns im Jahr 2025 zweimal Sand für die Kita und Splitt, bzw. Erde für den Friedhof geliefert.
Der Warenwert beläuft sich auf gesamt 582,37 Euro.
Herr Goldhausen hat uns diese gespendet.
Ab einer Spende von 100,00 Euro muss der Gemeinderat einen Beschluss über die Annahme fassen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende und bedankt sich bei Herrn Goldhausen ganz herzlich dafür.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 7Verschiedenes