Gemeinderatsitzung vom 20.02.2025


Tagesordnung :
Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung der Sitzung

2. Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Ein-wohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Vorlage: VO/2025/0097

4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2025
Vorlage: VO/2025/0082

5. Beschlussfassung Forsteinrichtungswerk

6. Aufforstung Rothenberg

7. Verschiedenes

Protokoll


TOP 1	Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnete die aktuelle Ratssitzung. Er stellte die fristgerechte Einladung und Beschlussfähigkeit fest.
Ergänzungen zur Tagesordnung gab es keine.


TOP 2	Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 3	Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Vorlage: VO/2025/0097


Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfallen daher

TOP 4	Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2025
Vorlage: VO/2025/0082

Beschluss:

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2025 wird wie folgt beschlossen:

	

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 300.000,00 €

§ 4 Steuersätze

§ 5 Eigenkapital

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen


TOP 5	Beschlussfassung Forsteinrichtungswerk 

Sachverhalt:
Das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz (LWaldG) regelt in § 7, Absatz 1-3, dass für den Gemeindewald mehrjährige Betriebspläne (Forsteinrichtung/ Forstbetriebsplan) aufzustellen sind.
Die periodische Betriebsplanung (Forsteinrichtung) im Gemeindewald umfasst eine 10-Jahresperiode. Sie beinhaltet die Zustandserfassung des Waldes, die Erfolgskontrolle der bisherigen Bewirtschaftung und die Planung der künftigen Bewirtschaftung (Planaufstellung für 10 Jahre).
Die Erstellung der Betriebsplanung wurde bereits in den vergangenen Jahren in der jewei-ligen Ortsgemeinderatssitzung beschlossen.
Das Ergebnis dieser Betriebsplanung, das Forsteinrichtungswerk für die Jahre 2025 bis 2034 liegt nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Präsentation des neuen Forsteinrichtungswerks erfolgt durch Herrn Mohr Forstein-richter im Außendienst von Landesforsten Rheinland-Pfalz. Das Forsteinrichtungswerk, sowie dessen Planungsprinzipien, Rahmenbedingungen, Inventurergebnisse und Inves-titionsplanungen werden erläutert. Dem Gemeinderat werden zwei Varianten bei der Pla-nung der Pflegeintensitäten in den Buchenbeständen vorgestellt. Über alle Baumarten und Altersstufen wird mit einem jährlichen Zuwachs von 6,0 Erntefestmeter je Jahr und Hektar kalkuliert. Der überwiegende Anteil des zu erntenden Holzvolumens wird aus der notwendigen Pflege von Buchenbeständen in der ausgehenden Qualifizierungsphase und in der Dimensionierungsphase anfallen. Hinsichtlich der zukünftigen Holznutzung im Zeitraum von 2025 bis 2034 werden zwei Modelle vorgestellt die sich nach Intensität der Eingriffe unterscheiden. Variante 1 sieht einen nachhaltigen jährlichen Einschlag von 349 Efm vor. Das entspricht einer Holzerntemenge von 3,8 Efm/a/ha. Variante 2 geht von einer Entnahme von 417 Efm/a aus. Das entspricht einem Einschlag von 4,6 Efm/Efm/a/ha.

Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Forsteinrichtung mit der Planung der jährli-chen Holzernte in Intensität der Variante 1.


Abstimmungsergebnis:

Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 6	Aufforstung Rothenberg

Die Situation am Rothenberg wurde ausführlich analysiert und besprochen.

Dem vom Forstamt vorgestellten Plan zur Aufforstung zum Insektenwald stimmt der Rat zu.
Es sollen einheimische Sträucher, wie z.B. Kornelkirsche, Roter Hartriegel, Liguster, Pfaffen-hütchen, etc. (etwa 220 Pflanzen), sowie Baumsorten, wie z.B. Vogelkirsche, Eisbeere, Speierling, Wildapfel, Wildbirne, Winterlinde, etc. (etwa 500 Pflanzen) eingebracht werden
Die Kosten belaufen sich auf etwa 4.800,00 Euro.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Eine weitere bereits geplante Aufforstung hinter dem Sportplatz soll ebenso durchgeführt werden. Das Forstamt wird nochmal auf die Pflanzenauswahl hingewiesen, da der Bereich dort sehr nass ist.

TOP 7	Verschiedenes
Ortsgemeinde Guckheim, 23.02.2025
Benjamin Becker
Ortsbürgermeister