Antwort auf Ihre Presseanfrage zum Solarpark Weltersburg‑Guckheim
Der Solarpark Weltersburg Guckheim wird derzeit von der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) entwickelt und verantwortet. Die evm übernimmt dabei sämtliche wesentlichen Aufgaben entlang der Wertschöpfungskette – von der Projektentwicklung über Finanzierung und Bau bis hin zu Betrieb, Vermarktung des erzeugten Stroms sowie dem Netzanschluss. Für den späteren Betrieb ist die Gründung einer Projektgesellschaft innerhalb der evm Gruppe vorgesehen.
Mit dem Erhalt des Zuschlags in der jüngsten Ausschreibungsrunde nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wurde Anfang 2026 ein zentraler Meilenstein erreicht. Trotz einer deutlichen Überzeichnung der Ausschreibung konnte sich das Projekt durchsetzen. Dies ist ein Beleg für seine Wirtschaftlichkeit.
Geplant ist der Solarpark auf dem Gelände der ehemaligen Tongrube „Erna Marie“ zwischen Weltersburg und Guckheim. Diese Fläche wurde über Jahrzehnte bergbaulich genutzt und nach Abschluss der Förderung verfüllt. Damit eignet sie sich in besonderer Weise für eine nachhaltige Nachnutzung im Sinne der Energiewende, ohne zusätzliche unberührte Flächen in Anspruch zu nehmen.
Auf rund 13 Hektar Fläche sollen etwa 26.000 Photovoltaikmodule installiert werden. Die geplante Gesamtleistung liegt bei rund 16 Megawattpeak. Der Solarpark wird voraussichtlich rund 17 Millionen Kilowattstunden klimafreundlichen Strom pro Jahr erzeugen. Das entspricht rechnerisch dem Jahresverbrauch von über 13.000 Menschen in der Region und deckt damit einen erheblichen Teil des lokalen Energiebedarfs.
Die Anbindung an das Stromnetz erfolgt über eine rund vier Kilometer lange Kabeltrasse zur Umspannanlage Westerburg. Dabei werden bestehende Wege so weit wie möglich genutzt, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt sind bereits geschaffen: Die notwendigen Bauleitplanverfahren in den Ortsgemeinden wurden abgeschlossen und die entsprechenden Bebauungspläne sind rechtskräftig. Im Zuge dieses Prozesses wurden auch Umweltaspekte umfassend geprüft. So liegen unter anderem ein Fachbeitrag zum Artenschutz, eine FFH /VSG Vorprüfung sowie ein Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung und entsprechenden Vermeidungs , Minderungs und Ausgleichsmaßnahmen vor. Darüber hinaus wurden im Verfahren sämtliche Stellungnahmen der zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.
Auch die Einbindung der Öffentlichkeit war Teil des Verfahrens. Bürgerinnen und Bürger wurden im Verlauf der Planung über verschiedene Kanäle regelmäßig über den Projektfortschritt informiert. Zudem sind wesentliche Unterlagen, Stellungnahmen und Beschlüsse über das Rats und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Westerburg öffentlich zugänglich.
Die Realisierung des Projekts erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Grundstückseigentümern und Kommunen. Hierzu wurden entsprechende Nutzungs und städtebauliche Verträge geschlossen. Detailangaben zu einzelnen Vertragsinhalten oder wirtschaftlichen Konditionen unterliegen dabei aus rechtlichen Gründen dem Datenschutz und der Vertraulichkeit. Grundsätzlich profitieren jedoch sowohl die Region als auch die beteiligten Kommunen von solchen Projekten – etwa durch wirtschaftliche Impulse, mögliche Beteiligungsmodelle sowie langfristige Wertschöpfung vor Ort.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die langfristige Verantwortung: Der Betreiber des Solarparks ist vertraglich verpflichtet, die Anlage nach Ende der Nutzungsdauer vollständig zurückzubauen und die Flächen ordnungsgemäß zu rekultivieren.
Ergänzend prüft die evm derzeit Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Entsprechende Modelle werden bereits bei anderen Projekten erfolgreich umgesetzt und könnten auch in Weltersburg Guckheim Anwendung finden.
Der Baubeginn für den Solarpark ist derzeit für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen, die Inbetriebnahme ist im Jahr 2027 geplant.
Insgesamt stellt der Solarpark Weltersburg Guckheim ein bedeutendes Projekt für die regionale Energiewende dar. Er verbindet die sinnvolle Nachnutzung einer vorbelasteten Fläche mit der Erzeugung klimafreundlicher Energie vor Ort und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Versorgungssicherheit und zur Stärkung der Region.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.











