Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
- Eröffnung der Sitzung
- Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
- Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2026 gemäß § 97 Abs. 1 GemO Vorlage: VO/2026/0010
- Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2026 Vorlage: VO/2025/0656
- Informationspflicht zu Vertragsverhältnissen der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern Vorlage: VO/2026/0039
- Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende
- Verschiedenes
Protokoll
Der Vorsitzende eröffnete die Ratssitzung und stellte die fristgerechte Einladung und Beschlussfähigkeit fest.
Die Tagesordnung muss um zwei Punkte erweitert werden: Top 5: Informationspflicht zu Vertragsverhältnissen der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern, Top 6: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende.
Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend nach hinten.
Der Rat stimmt der Ergänzung zu.
- Es gab Informationen über das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz. Es soll in Kürze eine Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes dazu geben. Danach beraten wir das Thema im Ortsgemeinderat.
- Benjamin Becker berichtet von einem Termin mit DHL, die eine Paketstation in Guckheim, am Bürgerhaus, aufstellen wollen. Der zunächst angedachte Platz dafür ist aber nicht möglich, da sich bei einer Baumaßnahme am Bürgerhaus die Situation ändert. Es soll ein Ortstermin gemacht werden, um einen alternativen Standort zu finden.
- Die Einnahmen zur Gewerbesteuer 2025 sind geringer ausgefallen als kalkuliert.
- Es wurde über den Inhalt der Ausschusssitzung (Dorfentwicklung) am 04.02.2026 berichtet.
- Am 06.02.2026 ist ein Ortstermin mit der Verkehrsbehörde an der Wegparzelle/Grabenparzelle zwischen der Zimmerei Fasel und der Straußwirtschaft anberaumt.
- Wir haben beim Bauamt Informationen zu einer Vorkaufsrechtsatzung angefordert. Ziel ist es, für die Ortsgemeinde eine solche zu erstellen.
- Die Bauarbeiten in der Schulstraße sind wetterbedingt verschoben. Sie werden nun nach Karneval stattfinden.
- An der Kita steht die jährliche Spielgeräteüberprüfung an.
- Es gab einen Gesprächstermin mit Anwohnern des Bürgerhauses hinsichtlich der eventuellen Baumaßnahmen und den damit zu erfolgenden Lärmschutz.
- In der Stegstraße werden kurzfristig zwei Straßenlampen ersetzt, da eine ausgefallen ist und die andere abzustürzen droht.
- Der Regeneinlauf in der Waldstraße ist repariert.
- Die Witwe von Lutz Soor hat uns eine Dankeskarte geschickt.
| TOP 3 | Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2026 gemäß § 97 Abs. 1 GemO Vorlage: VO/2026/0010 |
Sachverhalt:
Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem
Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. In einer öffentlichen Be-
kanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssat-
zung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Be-
kanntmachung durch die Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
schriftlich eingereicht werden können. Vor der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist
über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung zu beraten und beschließen.
Beschluss:
Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfallen daher.
| TOP 4 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2026 Vorlage: VO/2025/0656 |
Sachverhalt:
Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 96.750 € ab.
Der Finanzhaushalt geht von einem Finanzmittelüberschuss von 185.510 € aus, Investitions-
kredite sind in diesem Jahr nicht erforderlich.
Die hohen Einnahmen ergeben sich insbesondere durch die Abrechnung der wiederkehren-
den Ausbaubeiträge für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2025.
Ausführliche Beschreibungen zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft und zu den wesentli-
chen Planinhalten können dem Vorbericht zum Haushaltsplan entnommen werden.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2026 wird wie folgt beschlossen:




| TOP 5 | Informationspflicht zu Vertragsverhältnissen der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern Vorlage: VO/2026/0039 |
Sachverhalt:
Der § 33 Gemeindeordnung sieht vor, dass der Bürgermeister dem
Gemeinderat jährlich in öffentlicher Sitzung über Verträge der Gemeinde mit
Ratsmitgliedern und Bediensteten der Gemeinde unterrichtet, soweit es sich nicht um
Geschäfte der laufenden Verwaltung oder sonstige im direkten Zusammenhang mit
einem Dienstverhältnis stehenden Verträge handelt. Die Gemeindeordnung verfolgt
hierbei das Ziel einer größtmöglichen Transparenz.
Nach Nr. 2 der W zur Vorschrift soll die Unterrichtung
– die Vertragspartner
– den Vertragsgegenstand
– und die vereinbarte Gegenleistung enthalten.
Die Gemeindeordnung stellt diese Regelung als eine Grundlage dar, damit
der Gemeinderat die ihm zustehenden Kontrollfunktion wahrnehmen kann.
Gemäß dieser Regelung unterrichtet der Ortsbürgermeister über bestehende Pacht- und Arbeitsverträge
Beschluss:
Entfällt, da nur Informationspflicht
Sachverhalt:
Die Firma Goldhausen GmbH aus Bannberscheid, Thomas Goldhausen, hat uns im Jahr 2025 zweimal Sand für die Kita und Splitt, bzw. Erde für den Friedhof geliefert.
Der Warenwert beläuft sich auf gesamt 582,37 Euro.
Herr Goldhausen hat uns diese gespendet.
Ab einer Spende von 100,00 Euro muss der Gemeinderat einen Beschluss über die Annahme fassen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende und bedankt sich bei Herrn Goldhausen ganz herzlich dafür.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
- Es wurde ein Angebot über eine neue Geschwindigkeitsanzeige für die L300 eingeholt. Die alte, etwa Höhe Garcia, ist defekt und nicht mehr zu reparieren. Die neue Anlage zeichnet auch die Menge des Verkehrsflusses in beide Richtungen auf und kann uns damit helfen, endlich eine Querungshilfe o.ä. zu bekommen. Das Gerät soll angeschafft werden, wenn der Haushalt 2026 genehmigt ist.
- Der nächste Schritt bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung umfasst die Sackgasse beim Bürgerhaus, Hirtenstraße und Elbbachstraße. Nach dieser Maßnahme sind die dringendsten Arbeiten erledigt und ab 2027 wohl nur noch punktuelle Sanierungen nötig.
- Mit dem Förster gemeinsam soll das noch im Wald liegende Sturmholz besichtigt und aufgearbeitet werden.
- Ebenso müssen dringend noch Waldränder geschnitten werden.
- Unser Dienstleister muss dringend die Mülleimer am Waldrand leeren.











