Gemeinderatssitzung vom 12.06.2025

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung der Sitzung

2. Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Forstangelegenheiten

4. Vorstellung Verkehrskonzept im Bereich der Kita und derSchule

5. Verschiedenes

6. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrags für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Guckheim
Vorlage: VO/2025/0315

TOP 1Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Becker eröffnete die heutige Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde um zwei Punkte erweitert:
Neuer Top 6 im öffentlichen Teil: Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrages des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Guckheim
Neuer Top 7 im nichtöffentlichen Teil: Anhebung der Pauschal- und Stundenlöhne für die nebenberuflichen Arbeitskräfte.

Der Rat nahm die Ergänzungen zustimmend zur Kenntnis.

TOP 2Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
TOP 3Forstangelegenheiten
TOP 4Vorstellung Verkehrskonzept im Bereich der Kita und der Schule

Sachverhalt:

Ab den Sommerferien 2025 werden umfangreiche Um- und Anbauarbeiten an der Grundschule in Guckheim durchgeführt. Das Konzept wurde seitens der Verbandsgemeinde Westerburg als Baulastträger schon dem Gemeinderat Guckheim vorgestellt.

Im Rahmen der Bauarbeiten wird für notwendige Sicherheitsabstände eine Einengung der Schulstraße notwendig. Die im Rahmen der Absicherung der Baustelle benötigte Beschilderung wird seitens der bauausführenden Firma aufgestellt.

Die veränderte Verkehrsführung während der Bauphase soll dazu genutzt werden, um eine dauerhafte Entzerrung der Hol- und Bringsituation vor der Schule erreichen zu können und den Kindern so einen sicheren Schulweg ermöglichen zu können.

Es wird hierzu vorgeschlagen, dauerhaft eine Einbahnstraßenregelung in der Schulstraße einzuführen. Hierbei gibt es zwei mögliche Varianten:

Variante 1: Einbahnstraße über die gesamte Schulstraße hinweg, also von der Kreuzung Tiergartenstraße bis zur Kreuzung Waldstraße. (Beschaffungskosten ca. 2.500 €).

Variante 2: Einbahnstraße erst ab der Einfahrt „Hofacker“. Bei dieser Variante könnte der Verkehr vom „Hofacker“ und der bis dahin anliegenden Anwohner der Schulstraße auch noch in Richtung Tiergartenstraße ausfahren. (Beschaffungskosten ca. 1.500 €).

Pro Standort eines Verkehrszeichens kann erfahrungsgemäß von Beschaffungskosten in Höhe von rund 230,00 € brutto ausgegangen werden (Hülse, Pfosten, Verkehrszeichen, Befestigungsschellen). Zusatzzeichen kosten rund 90,00 €. In der Regel kann die Installation durch Gemeindearbeiter erfolgen – falls nicht, kommen weitere Kosten für eine Tiefbaufirma hinzu.

Zusätzlich zur Einrichtung einer Einbahnstraße kann überlegt werden, Parkflächen in der Schulstraße zu markieren und diese mit einer noch zu besprechenden Regelung zu beschildern (bspw. Kurzzeit-Parkplätze zu Schulzeiten). Ein Parkplatz hat in der Regel die Abmessung Länge: 5,00 m, Breite: 2,00 m. Die Kosten für Markierung und Beschilderung können erst nach Entscheidung über die Verkehrsregelung und Feststellung der Anzahl der benötigten Verkehrszeichen beziffert werden.

Über die Beschilderung hinaus könnte eine bauliche Änderung der Schulstraße zu einer weiteren Verkehrsberuhigung im Bereich der Bushaltestelle beitragen. Durch eine Verbreiterung des Gehweges als Aufstellfläche für die Bushaltestelle mit entsprechend behindertengerechtem Ausbau wäre eine Verkehrsberuhigung erreicht. Zusätzlich wäre für die Hol- und Bringsituationen mit Bussen gewährleistet, dass während des Ein- und Aussteigens keine anderen Fahrzeuge an dem Bus vorbeifahren können.

Seitens des Ingenieurbüros Siekmann wurde zur Veranschaulichung und Entscheidungsfindung eine erste Skizze erstellt.

Seitens des Ingenieurbüros geht man von Herstellungskosten von rd. 125,- €/m² (netto) aus, insgesamt ca. 10.000,00 (netto) Euro – vorausgesetzt der Untergrund ist in Ordnung. Bei einem Vollausbau wären es rund 15.000,00 € (netto).

Nicht in diesem Preis enthalten ist eine mögliche weitere Ausstattung der Bushaltestelle (Unterstand, Bänke, Mülleimer, ggf. Beleuchtung und Begrünung).

Sowohl Ausbau als auch Ausstattung der Bushaltestelle wären seitens des Landes förderfähig. Über die Höhe einer möglichen Förderung kann in diesem Planungsstadium allerdings noch keine Aussage getroffen werden.

  1. Der Gemeinderat befürwortet die Einrichtung einer Einbahnstraße gemäß Variante 1 und beantragt bei der Verbandsgemeinde Westerburg eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung.

Abstimmungsergebnis Errichtung einer Einbahnstraße ab der Kreuzung Tiergartenstraße (Variante 1):

Dafür: 9           Dagegen: 2     Enthaltungen: 1         

Abstimmungsergebnis Einzeichnung der Parkflächen:

Dafür: 8           Dagegen: 2     Enthaltungen: 2         

Abstimmungsergebnis:

Vorerst nehmen wir von dieser Maßnahme Abstand. Nach Fertigstellung der Schule in ca. zwei Jahren soll dieser Punkt neu besprochen werden. Kein Beschluss erfolgt

TOP 5Verschiedenes
TOP 6Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrags für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Guckheim Vorlage: VO/2025/0315

Sachverhalt:

Der derzeit gültige Pachtvertrag des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Guckheim besteht zwischen der Jagdgenossenschaft Guckheim und Herrn Ingo Janowitz. Der Vertrag endet zum 31.03.2032.

Durch den Bau einer Freiflächen-PV-Anlage verringert sich die bejagbare Fläche und der

Pachtzins ist entsprechend zu korrigieren. Daher wird der angefügte Nachtragspachtvertrag

geschlossen.

Im Zuge dessen wird die Pachtzeit bis zum 31.03.2039 verlängert und die Anzahl der Jagderlaubnisscheine an die gesetzlichen Regelungen angepasst.

Ein entsprechender Vertragsentwurf ist als Anlage angefügt.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jagdpachtvertrages vom 29.10.2019.

Die Jagdgenossenschaft Guckheim hat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft und die

Entscheidung über die Jagdverpachtung an die Ortsgemeinde Guckheim übertragen. Somit hat der Gemeinderat, in Einvernehmen mit dem Jagdvorstand (§11 VII 2 LJG), über die Änderung des Vertrags zu beschließen.

Gem. § 7 der Landesjagdverordnung kann die Verpachtung durch öffentliche Ausschreibung,

freihändige Vergabe oder Verlängerung eines bestehenden Jagdpachtvertrags erfolgen. Eine Ausschreibung der Jagdpacht ist somit nicht zwingend vorgeschrieben.

Gemäß § 22 GemO hat das Ratsmitglied Ingo Janowitz an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und die Sitzung verlassen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Guckheim stimmt der Verlängerung des Jagdpachtvertrags und der inhaltlichen Anpassungen für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Guckheim mit den oben genannten Regelungen zu.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 12         Dagegen: 0     Enthaltungen: 0