Gemeinderatssitzung vom 16.01.2025

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1. Eröffnung der Sitzung


2. Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Guckheim"
Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen, sowie Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschlusses nach § 10 Bauge-setzbuch
Vorlage: VO/2025/0012

4. Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung einer zweiten Stilllegungsfläche im Guckheimer Wald.

5. Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:



TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Ratssitzung wurde vom Vorsitzenden eröffnet. Es wurde die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt. Ergänzungen zur Tagesordnung gab es keine.

TOP 2	Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Guckheim"
Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen, sowie Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschlusses nach § 10 Baugesetzbuch
Vorlage: VO/2025/0012

Sachverhalt:

Im Zeitraum vom 06.09.2024 bis zum 06.10.2024 wurde die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Guckheim“ durchgeführt
Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes sind Stellungnahmen eingegangen.
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden diese in einer Anlage dargestellt und mit
Vorschlägen zur Abwägung versehen.
Es ist erforderlich, dass durch den Ortsgemeinderat hinsichtlich der vorgetragenen Stellungnahmen eine Abwägungsentscheidung getroffen wird.

Es kann über alle Anregungen „en bloc“, d.h. im Wege eines einzelnen Beschlusses abgestimmt werden.
Hierüber ist ein Beschluss zu fassen, dem allerdings alle Stimmberechtigten zustimmen müssen. Kommt dieser Beschluss nicht zustande, ist über die Stellungnahmen jeweils ein einzelner Beschluss zu fassen.
Sofern der Ortsgemeinderat sich den Abwägungsentscheidungen anschließt könnte nachfolgend der Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst werden.


Beschluss:

Aufgrund von Ausschließungsgründen (§ 22 GemO) haben folgende Ratsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen: keine.

a) Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB


(1) Der Ortsgemeinderat beschließt, über die vorgetragenen Stellungnahmen „en bloc“ abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen

(2) Der Ortsgemeinderat hat vom Inhalt der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis genommen und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

b) Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Solarpark Guckheim“ wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen (§ 10 BauGB). Die Begründung, die Textfestsetzungen und der Plan werden gebilligt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg wird gebeten, den Bebauungsplan öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0



TOP 4	Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung einer zweiten Stilllegungsfläche im Guckheimer Wald. 

Sachverhalt:

Unser Waldmanifest sieht vor, mittelfristig bis zu 25% der eigenen Forstflächen stillzulegen.
In diesem Sinne soll ein zweites Gebiet geschaffen werden, das nicht mehr aktiv bewirtschaftet wird. Hierzu wurde vom Förster, Herrn Thomas Schwerhoff, der Bereich im Römel, rund um den Steinbruch, sowie der Bereich am Hang zum Dorf hinunter, (Abteilung 1) vorgeschlagen. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass der Wald sich selbst überlassen wird und mit Ausnahme von Verkehrssicherung kein Eingriff mehr durch den Menschen erfolgen soll. Hierbei erhoffen wir uns eine nachhaltige Waldstruktur und eine Sicherung des Lebensraumes für unzählige Tiere und Pflanzen. Mit der hier genannten Fläche von etwa 4 Hektar, können wir, inklusive dem bereits vorhandenen Gebiet oberhalb des Dorfes, schon 10% unseres Waldes als Stilllegungsfläche/Ruhefläche ausweisen.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Guckheim beschließt die Stilllegung der vom Förster vorgeschlagenen Waldfläche von 4 Hektar im Römel (Abteilung 1).


Abstimmungsergebnis:

Dafür: 10 Dagegen: 1 Enthaltungen: 0

TOP 5	Verschiedenes

• In der Ortslage und im Gewerbegebiet sind diverse Bordsteine beschädigt und sollen im Jahr 2025 saniert werden.
Entsprechend der angefragten und eingegangenen Angebote erteilen wir, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, der Firma Kimma Natursteinpflaster aus Eppenrod den Auftrag diese zu sanieren.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

•	Im Bereich der Kirchstraße/Waldstraße soll eine zusätzliche Straßenlampe aufgestellt werden. Der Rat stimmt dem Angebot der Firma Zoth, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, zu, diese dort zu installieren.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
•	An der L300, Höhe Hausnummer 38/40 muss ein Bordstein eingebracht werden. Über das Vorgehen dort wird
OB Becker mit dem LBM sprechen.
• An der Treppe zum Brunnenplatz soll ein Geländer angebracht werden. Ebenso sollen die Geländer an der
Bruchsteinbrücke im Mühlental erneuert werden. Zwei Ratsmitglieder nehmen sich dem an.
• Ob wir auch das Geländer an der großen Holzbrücke über den Elbbach erneuern, soll im Rahmen der
Oberflächensanierung 2025 geprüft werden.
• Es wurde über den Haushalt 2024, welcher sehr positiv ausfällt, und den Haushalt 2025 gesprochen, der im
Februar beschlossen werden soll.
• Die nächste Ratssitzung findet am 20.02.2025 statt.